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Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele Menschen die Erfüllung eines langen Lebenstraums. Es muss nicht immer eine kl...
19/04/2016

Der Bau eines eigenen Hauses ist für viele Menschen die Erfüllung eines langen Lebenstraums. Es muss nicht immer eine klassische Ziegelbauweise sein. Namhafte Fertighaushersteller bieten beeindruckende Bauten die in Sachen Qualität, Energieeffizienz und Langlebigkeit einer konventionellen Bauweise in nichts nachstehen. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unterschiedliche Hersteller und deren Möglichkeiten vor.

Unsere Unternehmensbroschüre 2016 ist ab sofort für Sie erhältlich. Erfahren Sie wie property house arbeitet und was uns...
15/04/2016

Unsere Unternehmensbroschüre 2016 ist ab sofort für Sie erhältlich. Erfahren Sie wie property house arbeitet und was uns von vielen Immobilienunternehmen unterscheidet.

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NULLRUNDE!Die Europäische Zentralbank wagt den Tabubruch. Die Notenbank senkt den Leitzins im Euroraum auf Null Prozent....
11/03/2016

NULLRUNDE!

Die Europäische Zentralbank wagt den Tabubruch. Die Notenbank senkt den Leitzins im Euroraum auf Null Prozent. Gleichzeitig will sie mit Anleihekäufen noch mehr Geld in den Markt pumpen. Wie diese Entscheidung Ihren Immobilienwert bzw. den möglichen Erwerb einer Immobilien beeinflusst, erläutern wir Ihnen gerne.

Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszu...
23/10/2015

Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vor über 10 Jahren war dies abgeschafft worden.

Vermieterbescheinigung kehrt zurück: Ab 1.11.2015 müssen Vermieter Mietern wieder Ein- & Auszug bestätigen.

PROPERTY NEWS: Neues BGH-Urteil: Mieter dürfen die Miete wegen Mängeln nur vorübergehend ­zurückbehalten!Jedem Mietverhä...
19/10/2015

PROPERTY NEWS: Neues BGH-Urteil: Mieter dürfen die Miete wegen Mängeln nur vorübergehend ­zurückbehalten!

Jedem Mietverhältnis über Wohnraum liegt ein auf Dauer angelegter Leistungsaustausch zu Grunde: Der Vermieter stellt Wohnraum zur Verfügung, der Mieter zahlt im Gegenzug Miete. Für den Fall, dass eine Vertragspartei ihre Pflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Mietvertrag gekündigt werden.

In einem besonders krassen Fall hatte der Mieter von März 2009 bis Oktober 2012 keine oder nur einen Teil der Miete gezahlt. Die Vermieterin kündigte das Mietverhältnis mehrfach fristlos und verwies schließlich auf Mietrückstände in einer aufgelaufenen Höhe von insgesamt fast 15.000 Euro.

„Der Vermieter kann laut BGB bereits fristlos kündigen, wenn der Mieter bei zwei aufeinanderfolgenen Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete oder bei zwei nicht aufeinanderfolgenden Terminen mit zwei Mietzahlungen im Rückstand ist“, erläutert Doris Wittlinger, Geschäftsführerin der Hausverwaltung Stöben Wittlinger GmbH.

Der aktuelle Fall zog sich deshalb so lange hin, weil der Mieter in die Insolvenz kam, zuvor eine Minderung der Bruttomiete in Höhe von 20 Prozent gerichtlich durchgesetzt hatte und ihm zusätzlich ein Zurückbehaltungsrecht der Miete in Höhe des vierfachen Minderungsbetrages zugestanden wurde. Minderungsbetrag und Höhe des Zurückbehaltungsrechts erreichten damit 100 Prozent der geschuldeten Miete. Der Mieter zahlte fortan keine Miete mehr und schloss aus diesem Umstand, dass er mit der Mietzahlung auch nicht in Verzug geraten könne, eine Kündigung demnach ausgeschlossen sei.

Der Bundesgerichtshof sah das anders (BGH, 17.06.2015, AZ: VIII ZR 19/14). Er entschied, dass mit dieser Auslegung der Zweck des Zurückbehaltungsrechts unterlaufen werde und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gegeben sei. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 320 BGB diene lediglich dazu, dem Anliegen des Mieters vorübergehend Nachdruck zu verleihen, damit der Vermieter den beanstandeten Mangel abstellt. Es könne redlicherweise nur so lange ausgeübt werden, wie es seinen Zweck erfüllt. Zeige sich der Vermieter unbeeindruckt und beseitige den Mangel nicht, entfalle daher das Zurückbehaltungsrecht.

„Der Mieter ist aber nicht wehrlos, wenn der Vermieter untätig bleiben sollte“, ergänzt Doris Wittlinger. „Sollte er mit Mietminderung und Zurückbehaltung keinen Erfolg haben, kann er immer noch andere Wege beschreiten, zum Beispiel auf Mangelbeseitigung klagen oder den Mangel auf Kosten des Vermieters selbst beseitigen.“

Quelle: Immobilienscout.de

VERKAUFT: Herzlichen Glückwunsch an die neuen Eigentümer des energetisch perfekten Einfamilienhauses in Geltendorf.
18/09/2015

VERKAUFT: Herzlichen Glückwunsch an die neuen Eigentümer des energetisch perfekten Einfamilienhauses in Geltendorf.

Printkampagne Sommer 2015bald auch bei Ihnen im Briefkasten!
17/06/2015

Printkampagne Sommer 2015

bald auch bei Ihnen im Briefkasten!

VERKAUFT: Wir gratulieren den neuen Eigentümern des traumhaften Familienanwesens in Herrsching am Ammersee.property hous...
12/06/2015

VERKAUFT: Wir gratulieren den neuen Eigentümern des traumhaften Familienanwesens in Herrsching am Ammersee.

property house konnte innerhalb von 4 Tagen einen Käufer finden und den Verkauf heute notariell beurkunden.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Herzlich Willkommen bei property house in Herrsching am Ammersee. Wir freuen uns über Ihren Besuch!
28/05/2015

Herzlich Willkommen bei property house in Herrsching am Ammersee. Wir freuen uns über Ihren Besuch!

Kapitalanlage: Wohn- und Geschäftshaus im Herzen von Türkheim im Unterallgäuca. 462 m² Grundstückca. 425 m² WohnflächeLa...
21/05/2015

Kapitalanlage: Wohn- und Geschäftshaus im Herzen von Türkheim im Unterallgäu

ca. 462 m² Grundstück
ca. 425 m² Wohnfläche
Ladengeschäft mit ca. 155 m² Verkaufsfläche
3 Wohneinheiten im 1. Obergeschoss
frei von Pacht- und Mietverträgen
Bruttorendite von über 5 % p.a.

Weitere Informationen und ein aussagekräftiges Exposé auf Anfrage.

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82211 Herrsching am Ammersee
Telefon: 08152 - 90 40 824

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