21/10/2025
Hallo zusammen! 🧾
Jedes Jahr wieder ein großes Thema: Die Nebenkostenabrechnung!
Wussten Sie eigentlich, dass der Vermieter eine gesetzliche Frist für die Abrechnung hat?
Gemäß § 556 BGB muss die Abrechnung über die Vorauszahlungen für Betriebskosten dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Was bedeutet das? ➡️
Für den Abrechnungszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023 muss die Abrechnung dem Mieter also spätestens am 31.12.2024 vorliegen.
Was passiert bei Verspätung?
Kommt die Abrechnung zu spät, kann der Vermieter in der Regel keine Nachzahlungen mehr geltend machen! (Guthaben müssen aber natürlich trotzdem ausgezahlt werden).
Als professionelle Hausverwaltung ist uns eine pünktliche, transparente und korrekte Abrechnung für Mieter und Eigentümer extrem wichtig. Das schafft Vertrauen und vermeidet Konflikte.
Sie sind Eigentümer und möchten sich um diesen „Papierkram“ nicht mehr selbst kümmern? Wir übernehmen das für Sie!
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.
#0711