Immobilienverwaltung Manninger KG

Immobilienverwaltung Manninger KG Ihr Ansprechpartner für Immobilienverwaltung! Wir sind gerne für Sie da! Für von uns verwaltete Objekte bieten wir auch das Service des Immobilienmaklers an.

Notrufnummer +43 660 28 999 28
täglich von 8:00 - 22:00 Uhr

Unsere Firma besteht seit dem Jahr 1994 und hat sich seitdem als Immobilientreuhänder mit Schwerpunkt auf Immobilienverwaltung einen Namen gemacht. Unsere Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Wohnungseigentum, Mietwohnhäuser, und Immobilienberatung.

* Wir unterstützen Haus- und Wohnungseigentümer und nehmen dir alle zeitraubenden Angelegenheiten rund um die Hausverwaltung ab.
* Wir legen sehr viel Wert auf ein aufrichtiges Eigentümer-Mieter-Verhältnis, damit sich die Bewohner gut aufgehoben fühlen.
* Wir unterstützen dich im Bereich Immobilieninvestment von der Planung über die richtige Auswahl bis zur Betreuung deiner Objekte.
* Wir beraten dich als Immobilieneigentümer bei allen Fragestellungen, mit denen du dich in diesem Bereich befassen musst.

16/01/2024

Jetzt bewerben: Immobilienverwalter (m/w) in 2345 Brunn am Gebirge in Brunn am Gebirge bei Immobilienverwaltung Manninger KG. Finde deinen Job auf willhaben jobs!

03/05/2022
09/11/2021
14/07/2020

Jetzt bewerben: Immobilienverwalter / Immobilienverwalterassistent (m/w) bei Immobilienverwaltung Manninger KG in Brunn am Gebirge. Finde tausende aktuelle Jobs auf willhaben.

24/06/2020

Gerne mal wieder 👍💫

Zeigt her eure Webseiten! 🤓

Macht Euch sichtbar!
Vernetzen wir uns!

Postet unten in den Kommentaren den Link zu Eurer Webseite. Ganz ohne Beschreibung. Hier könnt Ihr für Euch Werbung machen. Alle, die meinem Profil folgen, können das sehen und Eure Seiten besuchen.

Danach kopiert Ihr diesen Text und stellt ihn auf Eure eigene Seite, um auch anderen die Chance zu geben, durch Eure Reichweite mehr Menschen zu erreichen.

Danke 😊

03/06/2020
27/03/2020

27.03.2020

COVID-19 im Hinblick auf Wohnungsmieten und Wohnungseigentum

Die aktuelle Situation zu COVID-19 bringt auch viele Wohnungsmieterinnen und Wohnungsmieter (die vom Mietzinsbefreiungs- bzw Mietzinsminderungsanspruch nach §§ 1104 f ABGB nicht erfasst werden) sowie Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer in Zahlungsschwierigkeiten. Zumal sich Anfragen rund um Stundungen von Zahlungen bzw Zahlungserleichterungen häufen, bedarf es einen ersten raschen Überblicks über die rechtliche Situation:

• Um in Zahlungsschwierigkeiten befindlichen Wohnungsmietern entgegenzukommen, können durchaus im Einvernehmen beider Vertragspartner Stundungsvereinbarungen bezüglich des Gesamtmietzinses oder Teilen des Gesamtmietzinses getroffen werden. Im Rahmen allfälliger Vereinbarungen bedarf es der ausdrücklichen Klarstellung, dass damit keine Befreiungen oder Erlässe von Zahlungsverpflichtungen zugestanden werden, sondern lediglich die Fälligkeit der Zahlungen zeitlich verschoben wird.

• Stundungsvereinbarungen im Wohnungseigentum bedürfen der Einstimmigkeit. Der Verwalter ist daher nicht befugt, autonom einzelnen Wohnungseigentümern eine Stundung deren Zahlungsverpflichtung zuzugestehen.

• Während im Wohnungseigentum Vorauszahlungen für Bewirtschaftungskosten zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft grundsätzlich in unverminderter Höhe vorzuschreiben sind (zumal ihnen ja auch zeitnah erwartbare Ausgaben in adäquater Höhe gegenüberstehen), bestehen für die Höhe der Vorschreibung der Rücklagenbeiträge durchaus Gestaltungsmöglichkeiten. Es ist wohl gerechtfertigt, in einer Ausnahmesituation wie der aktuellen COVID-19-Krise für einen – noch dazu relativ kurzen – Zeitraum die Vorschreibungen zur Rücklage zumindest zu reduzieren. Eine Bedachtnahme auf die aktuelle Situation lässt sich mit dem gesetzlichen Gebot zur Bildung einer angemessenen Rücklage gut in Einklang bringen, weil bei der Angemessenheitsprüfung wohl auch auf Umstände, die die Allgemeinheit betreffen, Bedacht genommen werden darf und soll.

Mehr hierzu finden Sie in unserem heutigen Newsletter.

Adresse

Liechtensteinstraße 1/1
Brunn Am Gebirge
2345

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Montag 09:00 - 12:00
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Dienstag 09:00 - 12:00
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