17/11/2017
Mietvertragsgebühr für Wohnraum abgeschafft: Nun ist es so weit. Mietverträge, die nach dem 12.11.2017 abgeschlossen wurden, sind nicht mehr gebührenpflichtig. Dies betrifft allerdings nur Wohnobjekte, wobei die Mitvermietung von einem KFZ-Stellplatz und einem Garten nicht schadet. Miet- und Pachtverträge von Gewerbeimmobilien sind nach wie vor gebührenpflichtig. Die Abschaffung dieser Gebühr war schon längst fällig, da es nicht nachzuvollziehen ist, warum man eine Gebühr bezahlen soll, wenn man einen Mietvertrag abschließt. Außerdem wurde die Gebühr in der Regel immer auf die Mieter abgewälzt, die ja sowieso schon hohe Kosten tragen müssen.