15/09/2026
Der 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴 für 𝗘-𝗗𝗶𝗲𝗻𝘀𝘁𝗳𝗮𝗵𝗿𝘇𝗲𝘂𝗴𝗲 𝗸𝗼𝗺𝗺𝘁 in Österreich ab 01.01.2027. 💰
Sachbezüge sind 𝗴𝗲𝗹𝗱𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘁𝗲𝗶𝗹𝗲, die Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen unentgeltlich oder verbilligt als Sachleistung überlassen. Typische Beispiele in Österreich sind die private Nutzung eines Firmenwagens oder eine Dienstwohnung. Diese Sachleistungen müssen nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen 𝗯𝗲𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲𝘁 𝘂𝗻𝗱 𝘃𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝘁 werden. Ein Sachbezug erhöht das steuerpflichtige Bruttogehalt sowie die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung.
𝗘𝗹𝗲𝗸𝘁𝗿𝗶𝘀𝗰𝗵𝗲 𝗙𝗶𝗿𝗺𝗲𝗻𝘄𝗮𝗴𝗲𝗻 🚗🔋 waren bisher sachbezugsbefreit. Für 𝟮𝟬𝟮𝟳 werden 𝟬,𝟯𝟳𝟱 % des Anschaffungswertes pro Monat als Sachbezugsbemessung oder max. € 180 pro Monat herangezogen, ab 𝟮𝟬𝟮𝟴 sind es 𝟬,𝟲𝟮𝟱 % oder max. € 300 pro Monat. Dem gegenüber stehen für Verbrenner der kleine oder große Sachbezug mit 1,5 % oder 2,0 % des Anschaffungswertes.
🚨 𝗕𝗶𝘁𝘁𝗲 𝗯𝗲𝗮𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻: In den angeführten Beispielen für ein Fahrzeug der Kompaktklasse (Beispiel 1 mit € 35.000 Anschaffungswert) und für einen Premium-SUV (Beispiel 2 mit € 70.000 Anschaffungswert) geht es ausdrücklich 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 um den tatsächlichen Nettolohnverlust, sondern um die reine 𝗦𝗮𝗰𝗵𝗯𝗲𝘇𝘂𝗴𝘀𝗯𝗲𝗺𝗲𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴. Der konkrete Effekt auf den Nettolohn hängt unter anderem von Einkommen, Steuer und Sozialversicherung ab.
Dennoch wird deutlich sichtbar, dass Verbrenner auch durch den Sachbezug für E-Fahrzeuge finanziell 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 attraktiver werden – im Gegenteil. 🧮 𝗘𝘀 𝗹𝗼𝗵𝗻𝘁 𝘀𝗶𝗰𝗵 𝗮𝗹𝘀𝗼, 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗵𝗶𝗲𝗿 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂 𝗻𝗮𝗰𝗵𝘇𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝗲𝗻!
🧡 𝗪𝗲 𝗹𝗼𝘃𝗲 𝘁𝗵𝗲 𝘄𝗮𝘆 𝘆𝗼𝘂 𝗺𝗼𝘃𝗲.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Bundesministerium für Finanzen
Analyse & Darstellung: OLÉ - Österreichs Leitstelle für Elektromobilität, Austriatech