27/09/2023
❄️ WINTERDIENSTPFLICHT BEI WOHNANLAGEN ❄️
Müssen Wohnungseigentümer:innen bei Schneefall aktiv werden? Janet vom ZIMA Objektmanagement-Team in Vorarlberg erklärt:
„Im Ortsgebiet müssen Eigentümer:innen von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 Metern entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.“ Die Eigentümer haben jedoch die Möglichkeit, die sie treffende Räumpflichten gemäß § 93 StVO und damit auch die Haftung auf eine andere Person (z.B. Hausbetreuungsfirma) zu übertragen.
zima.at/objektmanagement/