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28/03/2026
1 Million 2 🚗🚙- 120 qm Eigengarten. Ca 120 m2 Wohnnutzfläche- 06641101948 mehr beim persönlichem Gespräch Euer M. Switak
29/10/2024

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18/05/2023

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28/03/2020

Die Suche nach einer geeigneten Mietwohnung ist schon vor der Coronavirus-Krise schwierig gewesen. Läuft jetzt Ende März ein Mietvertrag aus, ist es für Mieterinnen und Mieter so gut wie ausgeschlossen, eine neue Bleibe zu finden. Die Tiroler Arbeiterkammer fordert deshalb vom Gesetzgeber klare R...

Ja dann ist Geduld  angesagt!
19/03/2020

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19.03.2020

COVID-19 und Immobiliendienstleistungen

In der Reihe unserer Informationen über wohn- und immobilienrechtliche Aspekte, die mit COVID-19 im Zusammenhang stehen, beleuchten wir heute die Frage, ob und in welchem Umfang vor dem Hintergrund der aktuell geltenden Verkehrsbeschränkungen seitens der Immobilienwirtschaft überhaupt noch Dienstleistungen erbracht werden dürfen. In der gegenwärtigen Situation sind jedenfalls Verantwortung und Sensibilität gefragt. Vorrangig geht es darum, bei sämtlichen Leistungen genau zu unterscheiden, ob sie dringend (im Sinne von unaufschiebbar) sind, oder aber ob ein Aufschub unter einer sorgfältigen Abwägung aller Interessen möglich erscheint.

Eine erste – ausdrücklich unverbindliche – Analyse führt uns zu folgendem Bild:

Beispiele für Immobiliendienstleistungen, die zurzeit jedenfalls zu unterlassen bzw zu verschieben sind:

• Jeglicher Kundenkontakt in den Geschäftsräumlichkeiten.
• Eigentümerversammlungen.
• Objektbesichtigungen (hinsichtlich im Versorgungsinteresse liegender dringender Fälle wird eine Klarstellung, um die sich der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder bemühen wird, abzuwarten sein).
•Routinemäßige Objektbegehungen.

Beispiele für Immobiliendienstleistungen, die zurzeit durchgeführt werden dürfen:

• Sämtliche Leistungen die fernschriftlich, am Telefon, via E-Mail, im Internet oder im Wege sonstiger elektronischer Medien erbracht werden.
• Übergaben von Miet- und Kaufgegenständen zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten.
• Zurückstellungen von Mietgegenständen zu den vertraglich vereinbarten Zeitpunkten.
• Objektbegehungen bei Gefahr im Verzug.
• Durchführung dringender, unaufschiebbarer Arbeiten in den Objekten.

In allen Fällen, in denen ein Kundenkontakt am Ort der Immobilie stattfinden darf, wird man sich in der aktuellen Situation in besonderem Maße um ein „Setting“ bemühen, das den physischen Kontakt auf ein möglichst geringes Ausmaß reduziert oder gar vermeidet. Die Vorgabe, dass dort, wo noch ein Kundenverkehr zulässig ist, ein körperlicher Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist, wird sehr leicht befolgt und sogar übererfüllt werden können.

PS: Im Bundesland Tirol und in (weiteren) Quarantänegebieten wird in besonderem Maße die weitere Entwicklung (bzw die Erlangung von gesicherten Erkenntnissen über Ausnahmen im Hinblick auf Tätigkeiten, die der Grundversorgung dienen) abgewartet werden müssen.

Weiterführende und tiefergehende Informationen entnehmen Sie bitte unserem heutigen Newsletter.

13/03/2020

Mietzins in Zeiten des Coronavirus (COVID-19) News Coronavirus, Mietzinsminderung, Vertragsauflösung12. März 2020herbert.rainer 0 Kommentare Wurde gerade von einem Mandanten mit dieser Frage befasst. Da ich annehme, dass dies von größerem Interesse sein könnte, stelle ich das einmal online. Die...

27/02/2020

Von der Miethöhe bis zur Kündigung, von der Thermenreparatur bis zum Ausmalen. Die Antworten auf einige der wichtigsten Fragen, die sich Mieter und Vermieter häufig stellen.

22/02/2020

Die Finanzierung von Hotels über Investoren boomt in Tirol. Das Land will diesen Investorenmodellen gesetzlich einen Riegel vorschieben. Dahinter werden nämlich versteckte, illegale Freizeitwohnsitze befürchtet.

...Zudem will die Stadt in der künftigen Wohnservicestelle niederschwellig Beratungen anbieten, damit Leerstand aktivier...
18/02/2020

...Zudem will die Stadt in der künftigen Wohnservicestelle niederschwellig Beratungen anbieten, damit Leerstand aktiviert wird???
und ich biete professionelle Beratung an. Zudem die Vermittlung der leeren Wohnungen. Am liebsten alle 2.000 Einheiten und berate sie auch zu den Mietverträgen.
Das alles ohne niederschwellige Information.
Es wird auch nicht niederschwellig über Sanierung und Förderung Informiert. Trotzdem wette ich zum Wohnservice gehen mehr...

In Innsbruck stehen rund 2.000 Wohnungen seit mindestens zwei Jahren leer. Dies lässt sich daraus ableiten, dass in so vielen Wohnungen so gut wie kein Strom verbraucht wird. Diese Wohnungen will die Stadt nun auf den Wohnungsmarkt bringen.

Wenn man nur um diesen Preis als privater Grundstücke in Innsbruck/Innsbruck Land bekommen könnte... unrealistischer Wun...
17/02/2020

Wenn man nur um diesen Preis als privater Grundstücke in Innsbruck/Innsbruck Land bekommen könnte... unrealistischer Wunsch. Grundstücke sind ein seltenes Gut in der Landeshauptstadt.

Wen würdet ihr Fragen ob er euer Grundstück kaufen will.
Den Nachbarn?
Gewerblichen Bauträger?
Sozialen Bauträger?
Oder um den höchsten Preis versteigern?

Damit gemeinnützige Wohnbauträger überhaupt Baugründe bekommen, musste das Land von Ischgl bis Jochberg nachjustieren...

12/02/2020

Kaufen, Wohnung, Innsbruck - Stadt, € 470.000

Adresse

SonnenStr. 28
Innsbruck
6020

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