16/01/2023
Ein Tipp an alle Bauwerber. Informiert euch Vorab, ob das Bauvorhaben überhaupt unter die Kärntner Bauordnung fällt. Wenn nicht, muss die Baubehörde nicht informiert werden und man kann mit dem Bau gleich beginnen. In der angehängten Datei findet Ihr die Ausnahmen.