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21/07/2012

Linz-Urfahr
Singlewohnung 33 m², komplett eingerichtet
Küche, Wohn-/Schlafzimmer, begehbarer Schrank, Badezimmer Dusche und WC
Miete mit BK Heizung und Warmwasser
429 € zzgl. 1000 Euro Kaution

Ausstattung: Bett, Tisch, Bestuhlung, Garderobe, Küche, Schrankraum
Lage: Linz Urfahr Knabenseminarstraße
Badezimmer: Dusche
Provision: 429 EUR

21/03/2012

Räum- und Streupflichten der Anrainer -Wie weit geht das Ortsgebiet?

Erste Rsp zur Frage des Ortsgebiets bei einer Straße ohne Ortstafeln
StVO: § 93 Abs 1
ABGB: § 1311

Räum- und Streupflichten der Anrainer nach § 93 Abs 1 StVO bestehen nur im Ortsgebiet. Ortsgebiet ist verbautes Gebiet, das als leicht erkennbare örtliche Zusammengehörigkeit mehrerer Bauwerke definiert und durch die Hinweistafeln nach § 53 Abs 1 Z 17a und 17b StVO (“Ortstafel“, “Ortsende“) gekennzeichnet ist. Auch wenn die Hinweistafeln nur an der Hauptdurchzugsstraße aufgestellt sind, zählen Nebenstraßen zum Ortsgebiet, soweit die bei objektiver Betrachtung zusammengehörend verbaute Fläche reicht. Maßgeblich ist die konkrete Verbauung, nicht die Flächenwidmung. Garten- oder Parkflächen, die nach der Verkehrsauffassung eine Einheit mit einer Gebäudefläche bilden, unterbrechen den Zusammenhang der Verbauung nicht.

OGH 14. 2. 2012, 2 Ob 225/11v

Adresse

Linz
4020

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00

Telefon

+43 732 657 443

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