Notariatskammer für Salzburg

Notariatskammer für Salzburg Rechtssicherheit in allen Lebensbereichen. Die Salzburger Notariate beraten euch in rechtlichen Angelegenheiten.

🏛️ 𝗜𝗺 𝗔𝘂𝘀𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵 𝘇𝘂 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲 🤝Am 22. September 2026 waren wir als Kandidat:innen der Notariatskammer S...
29/09/2026

🏛️ 𝗜𝗺 𝗔𝘂𝘀𝘁𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵 𝘇𝘂 𝗮𝗸𝘁𝘂𝗲𝗹𝗹𝗲𝗻 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗣𝗳𝗹𝗲𝗴𝗲 🤝

Am 22. September 2026 waren wir als Kandidat:innen der Notariatskammer Salzburg zu Gast im Gemeinderatssaal des Rathauses der Stadt Salzburg.

Die Pflege ist ein unglaublich wichtiges Thema, das in unserer Gesellschaft immer mehr an Bedeutung gewinnt. Gemeinsam mit Mag. Patrick Pfeifenberger (Vorstand der Abteilung Soziales der Stadt Salzburg) und Mag. Christoph Baumgärtner MSc (Amtsleiter der Senioreneinrichtungen der Stadt) durften wir uns intensiv zu den aktuellen Fragen in diesem Bereich austauschen. 📊💡

Vielen Dank an die Stadt Salzburg und die Gesprächspartner für die Einladung und den gelungenen Austausch! 🗣️

🧐 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Man kann nahe Angehörige einfach so im Testament enterben.Das ist... FAKE! ❌Viele glauben, dass man Ki...
28/09/2026

🧐 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Man kann nahe Angehörige einfach so im Testament enterben.

Das ist... FAKE! ❌

Viele glauben, dass man Kinder oder Ehepartner:innen nach eigenem Wunsch völlig unkompliziert von der Erbschaft ausschließen kann. Das österreichische Erbrecht schützt nahe Angehörige jedoch durch den sogenannten Pflichtteil. Eine echte Enterbung – also der Entzug dieses Pflichtteils – ist gar nicht so einfach und an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

Wann ist eine Enterbung gesetzlich überhaupt zulässig?
Es müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wie etwa:
⚖️ Vorsätzliche Straftaten gegen die/den Erblasser:in oder nahe Angehörige.
🛑 Schwere Missachtung der familiären Pflichten oder Verweigerung der Beistandspflicht.
💔 Absichtlich zugefügte, schwere seelische Qualen.

Ohne das Vorliegen solcher rechtlichen Gründe bleibt der Pflichtteilsanspruch bestehen.

Da das Thema rechtlich hochkomplex und emotional sensibel ist, empfiehlt sich eine genaue Prüfung. Deine Salzburger Notar:innen beraten dich vertraulich, ob eine Enterbung in deinem Fall rechtlich zulässig ist und wie du deinen Nachlass rechtssicher gestaltest. ✍️🏛️

24/09/2026

In welcher Form wird die Übergabe zu Lebzeiten geregelt? Die Salzburger Notar:innen beraten euch 📄✍🏼

📜 Testament aufsetzen: Diese Fragen klären wir gemeinsam im Notariat ⚖️Mit einem Testament stellst du sicher, dass dein ...
22/09/2026

📜 Testament aufsetzen: Diese Fragen klären wir gemeinsam im Notariat ⚖️

Mit einem Testament stellst du sicher, dass dein Vermögen genau so verteilt wird, wie du es dir wünschst. Damit dein letzter Wille rechtlich abgesichert ist und spätere Missverständnisse vermieden werden, stehen dir deine Notar:innen zur Seite.

Diese zentralen Fragen lassen sich im Orientierungsgespräch klären:

❓ Gesetzliche Lage: Was passiert eigentlich, wenn kein Testament vorliegt?
👥 Begünstigte: Wer genau soll welche Vermögenswerte erhalten?
🏠 Übergabe zu Lebzeiten: Macht es Sinn, Immobilien wie ein Haus oder eine Wohnung schon vorab weiterzugeben?
🎁 Vermächtnisse: Sollen bestimmte Gegenstände an ganz bestimmte Personen gehen?
⚖️ Gültigkeit & Form: Welche gesetzlichen Formvorschriften müssen erfüllt sein, damit das Testament rechtswirksam ist?

Wichtig zu wissen:
Ein Testament ist niemals in Stein gemeißelt! Du kannst deine letztwillige Verfügung jederzeit ändern, anpassen oder komplett widerrufen, wenn sich deine Lebenssituation ändert. ✍️

Deine Salzburger Notar:innen beraten dich umfassend und sorgen für eine sichere Verwahrung im Zentralen Testamentsregister. 🏛️✨

Denke heute schon an morgen. Vereinbare einen Termin – das Erstgespräch ist für dich immer kostenlos! 🤝

🔎 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Nahe Angehörige haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe – selbst wenn sie im Testament gar nich...
21/09/2026

🔎 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Nahe Angehörige haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Erbe – selbst wenn sie im Testament gar nicht bedacht wurden.

Das ist... FAKT! 💡

Im österreichischen Erbrecht schützt das sogenannte Pflichtteilsrecht den engsten Familienkreis. Selbst wenn im Testament eine andere Verteilung festgelegt wurde, steht bestimmten nahen Angehörigen ein gesetzlicher Mindestanteil zu.

Das musst du zum Pflichtteil wissen:
👥 Wer ist pflichtteilsberechtigt? Kinder (sowie deren Nachkommen) und Ehepartner:innen bzw. eingetragene Partner:innen.
💰 Höhe & Form: Der Pflichtteil beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist grundsätzlich als reiner Geldanspruch aus dem Nachlass zu begleichen.
🤝 Ausnahmen: Eine Auszahlung in anderer Form (z. B. durch Sachwerte) oder ein vollständiger Verzicht auf den Pflichtteil ist nur möglich, wenn sich alle Beteiligten einvernehmlich einigen.

Da Pflichtteilsansprüche rasch zu finanziellen Herausforderungen für die eingesetzten Erben führen können, empfiehlt sich eine rechtzeitige Nachlassplanung. Deine Salzburger Notar:innen beraten dich vorausschauend, wie du Pflichtteile fair regeln und Konflikte vermeiden kannst. ✍️🏛️

👉 Schaffe Klarheit für deine Nachlassplanung. Die erste Rechtsberatung bei deinen Salzburger Notar:innen ist für dich immer kostenlos!

17/09/2026

Was soll man bei einer Schenkung zu Lebzeiten beachten? Die Salzburger Notar:innen geben Auskunft. 💬

Fruchtgenussrecht: Eigentum abgeben, Erträge behalten 🏠✨Du möchtest eine Immobilie schon zu Lebzeiten an deine Kinder üb...
15/09/2026

Fruchtgenussrecht: Eigentum abgeben, Erträge behalten 🏠✨

Du möchtest eine Immobilie schon zu Lebzeiten an deine Kinder übergeben, aber abgesichert bleiben? Das Fruchtgenussrecht macht es möglich.

Was bedeutet das?
Du überträgst das Eigentum, darfst die Immobilie aber weiterhin uneingeschränkt nutzen.

Ein typisches Praxisbeispiel:
Eltern übergeben ihr Haus an die Kinder. Durch das im Grundbuch eingetragene Fruchtgenussrecht können die Eltern weiterhin im Haus wohnen, oder die Mieteinnahmen für sich nutzen. 🔑💰

Deine Salzburger Notar:innen sorgen dafür, dass die Vereinbarung rechtlich einwandfrei, steuerlich durchdacht und im Grundbuch abgesichert ist. ✍️🏛️

👉 Informiere dich rechtzeitig! Das Erstgespräch ist für dich immer kostenlos. 🤝

🔎 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Wenn man kein Testament schreibt, geht das gesamte Erbe automatisch an den Staat.Das ist... FAKE! ❌Ohn...
14/09/2026

🔎 𝗙𝗮𝗸𝘁 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗙𝗮𝗸𝗲: Wenn man kein Testament schreibt, geht das gesamte Erbe automatisch an den Staat.

Das ist... FAKE! ❌

Ohne Testament greift in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Das Vermögen geht also keineswegs direkt an den Staat, sondern wird unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt.

So greift die gesetzliche Erbfolge:

💍 Ehepartner:in & Kinder: Sie stehen an erster Stelle und erben vorrangig.
👨‍👩‍👧‍👦 Erweiterter Familienkreis: Gibt es weder Partner:in noch Kinder, fallen die Vermögenswerte an Eltern, Geschwister oder weitere Verwandte.
🤝 Lebensgefährt:innen: Unverheiratete Partner:innen haben nach dem Gesetz nur unter sehr strengen Voraussetzungen ein außerordentliches Erbrecht und gehen ohne Testament oft leer aus.

✍️ Mit einem Testament behalten Sie die Kontrolle: Nur wer seinen letzten Willen schriftlich festhält, kann sicherstellen, dass das eigene Vermögen wirklich dort ankommt, wo es hingehört – ob bei der Familie, dem/der Lebenspartner:in oder einer gemeinnützigen Organisation.

Ein Testament muss bestimmten Formvorschriften entsprechen, damit es gültig ist.

Deine Salzburger Notar:innen beraten dich umfassend und sorgen dafür, dass dein Testament rechtlich einwandfrei und im Zentralen Testamentsregister geschützt ist. 🏛️✨

Schaffe heute Klarheit für morgen. 🤝

10/09/2026

Wer unterstützt mich bei der Errichtung des Übergabevertrags? Die Salzburger Notar:innen beraten euch und setzen einen Übergabevertrag für euch auf ✍🏼

Pflegeregress in Österreich: Vermögen, Einkommen und zulässige Zugriffe 🏛️Der Pflegeregress bezeichnet den Zugriff der S...
10/09/2026

Pflegeregress in Österreich: Vermögen, Einkommen und zulässige Zugriffe 🏛️

Der Pflegeregress bezeichnet den Zugriff der Sozialhilfe auf das Vermögen pflegebedürftiger Menschen zur Abdeckung von Pflegekosten. In Österreich wurde dieser Zugriff mit 1. Jänner 2018 weitgehend abgeschafft. Trotzdem ist das Thema gerade wieder in den Nachrichten. Warum? Weil es einen wichtigen Unterschied zwischen „Vermögen“ und „Einkommen“ gibt. ⚖️

Was genau verboten ist: Zugriff auf Vermögen 🛑
Das Verbot betrifft den Zugriff auf Vermögen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten. Die Rechtsprechung betont ausdrücklich, dass sich das Pflegeregressverbot auf Vermögen bezieht und bundesweit gilt. Zum geschützten Personenkreis zählen: die in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen selbst, deren Angehörige, Erben und Geschenknehmer:innen. 👥

Was weiterhin möglich ist: Zugriff auf Einkommen 💶
Das Pflegeregressverbot schließt nicht jede finanzielle Heranziehung aus. Auf laufendes Einkommen kann daher weiterhin zugegriffen werden. Als Einkommen werden dabei etwa Renten bzw. Pensionen und andere laufende Einkünfte genannt. 📄

🚨𝗪𝗮𝗿𝘂𝗺 𝗱𝗮𝘀 𝗧𝗵𝗲𝗺𝗮 𝗴𝗲𝗿𝗮𝗱𝗲 𝘄𝗶𝗲𝗱𝗲𝗿 𝗱𝗶𝘀𝗸𝘂𝘁𝗶𝗲𝗿𝘁 𝘄𝗶𝗿𝗱?
Derzeit gibt es in Österreich unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, was genau alles als „Einkommen“ gewertet wird. Aktuell steht besonders im Fokus, dass in manchen Bundesländern auch Zinsen und Dividenden zur Pflegefinanzierung herangezogen werden. Seniorenorganisationen kritisieren diese Ungleichbehandlung quer durch Österreich und fordern eine bundesweit einheitliche Lösung, bei der Zinsen und Dividenden nicht angetastet werden. Das Thema soll nun auf politischer Ebene mit den Bundesländern neu verhandelt werden.

👉 Du hast Fragen zur rechtlichen Absicherung deines Vermögens oder zur Vorsorge im Pflegefall? Vereinbare rechtzeitig einen Termin bei deinen Salzburger Notar:innen! Wir beraten dich gerne.

Adresse

Ignaz-Harrer-Straße 7
Salzburg
5020

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
Dienstag 08:00 - 12:00
Mittwoch 08:00 - 12:00
Donnerstag 08:00 - 12:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+436628453590

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