11/04/2024
Heute im Blickpunkt: Der allseits wenig beliebte "Mietnomade" 👀
Was sind Mietnomaden?
Als Mietnomaden bezeichnet man Menschen, die ein Mietverhältnis eingehen, obwohl sie gar nicht die Absicht haben, dauerhaft Miete zu bezahlen. Sie leben stattdessen unentgeltlich in der Wohnung und bauen darauf, dass der/die Vermieter/in sie nicht so schnell loswerden kann. Wenn es ihnen zu heiß wird, setzen sie sich auch sehr gerne kurzfristig ab. Meist ist die Wohnung danach heruntergekommen und vermüllt. ☹️
Hier ein paar Tipps, was man als Vermieter/in der Reihe nach tun sollte:
1. Schritt: Abmahnung, sobald die Miete einen Monat schuldig ist ✅️
Zu einer Wohnungskündigung ist man erst berechtigt, wenn der/die Mieter/in nach einer Abmahnung noch immer keine Miete zahlt.
2. Schritt: Kündigung des Mietverhältnisses ✅️
Nach der Abmahnung muss man eine Zahlungsfrist abwarten. Wie lange diese sein muss, regelt das Gesetz nicht. Zwei Wochen dürften hier jedoch ausreichen. Falls der/die Mieter/in trotz Abmahnung weiterhin nichts bezahlt, darf man das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Häufig beachten Mietnomaden die Kündigung jedoch nicht und verbleiben in der Wohnung.
3. Schritt: Räumungsklage ✅️
Begleicht der/die Mieter/in auch nach der Abmahnung und Wohnungskündigung keine Schulden, sollte man beim zuständigen Bezirksamt eine schriftliche Räumungsklage einreichen. Dieses kümmert sich dann um einen gerichtlichen Verhandlungstermin und teilt diesen den beteiligten Parteien per Post mit. Bis zum Termin hat der/die Mieter/in nun Zeit, den Zahlungsrückstand zu begleichen. Bis dahin darf man den/die Mieterin nicht eigenständig vor die Tür setzen, denn damit macht man sich trotz allem strafbar.
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