Felix Immobilien - Immobilie trifft Kunst

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hnungen: Mit dem IMMY Award werden jährlich Immobilienmakler nach Dienstleistungsqualität ausgezeichnet. Wir freuen uns über
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Besucht mich mal in unserer "Immobilien & Art Galerie-Lounge". Die aktuelle Ausstellung ist bis 03. Juni zu sehen. Mehr ...
10/05/2022

Besucht mich mal in unserer "Immobilien & Art Galerie-Lounge". Die aktuelle Ausstellung ist bis 03. Juni zu sehen. Mehr davon auf https://immo.art/ und Immo.Art - Kunst trifft Immobilie. Ich freue mich auf dich, Malu Engelmann

19/02/2022

16.02.2022

Ein Lagezuschlag zum Richtwert ist gemäß § 16 Abs 4 MRG nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, auf der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage (§ 2 Abs 3 RichtWG) und wenn die für den Lagezuschlag maßgebenden Umstände dem Mieter in Schriftform bis spätestens bei Zustandekommen des Mietvertrags ausdrücklich bekanntgegeben worden sind (§ 16 Abs 4 MRG). Nach ständiger Rechtsprechung ist an die Bekanntgabeobliegenheit nach § 16 Abs 4 MRG kein allzu strenger Maßstab anzulegen, sodass die schlagwortartige Umschreibung der die Lage beeinflussenden Faktoren genügt. Es reicht aus, wenn im Mietvertrag schlagwortartig entsprechende, den Wohnwert des Hauses beeinflussende Kriterien angeführt werden.

In einem rezent zu beurteilenden Rechtsprechungsfall (5 Ob 143/21x) wurde seitens der Vermieterin im Sinne des § 16 Abs 4 MRG für eine Wohnung in Wien 18 in der Nähe des Türkenschanzparks unter anderem auch darauf hingewiesen, dass zu Fuß der erste Bezirk in zehn Minuten sowie motorisiert der Hauptbahnhof und auch der Flughafen Wien-Schwechat innerhalb von zehn bis 15 Minuten erreichbar seien. Sie müssen es nicht nachprüfen – das geht sich nicht aus (es sei denn, Sie heißen auf der Fußstrecke Eliud Kipchoge und denken sich auf der Fahrtstrecke das Verkehrsaufkommen und die StVO weg). Und auch die Einschätzung, dass sich von der Nähe des Türkenschanzparks aus die Bahnhöfe Wien Praterstern und Wien Mitte in Fußweite befänden, drängt sich für Menschen ohne einschlägige Jakobswegerfahrungen nicht gerade auf.

Dass die Hinweise auf die den Lagezuschlag maßgebenden Umstände (teilweise) unzutreffend sind, macht aber aus Sicht des OGH nichts aus. Ob nämlich die von der Vermieterin als zuschlagsbegründend angesehenen Kriterien auch tatsächlich vorliegen und einen Lagezuschlag rechtfertigen, sei für das Formalerfordernis der Bekanntgabe nach § 16 Abs 4 MRG nicht relevant. Das sei vielmehr eine Frage der materiellen Berechtigung des Lagezuschlags und erst im weiteren Mietzinsüberprüfungsverfahren zu klären. Fraglich bleibt, ob einer derartigen – im Kern durchaus richtigen – Beurteilung sogar auch dann noch zugestimmt werden kann, wenn die genannten Umstände samt und sonders unzutreffend sind, weil ja damit der eigentliche Sinn dieser Regelung, nämlich dem Mieter die tatsächlichen Vorzüge der Wohnumgebung zu kommunizieren und ihm damit eine Überprüfbarkeit der Berechtigung eines Lagezuschlags zu ermöglichen, ad absurdum geführt würde.

Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter (Infos und Anmeldung unter www.kothbauer.co.at).

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10/01/2022

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FROHE WEIHNACHTEN 🎄🕯🎁Ich möchte gerne eine Geschichte mit euch teilen, welcher ich kürzlich lauschen durfte - sie erinne...
23/12/2021

FROHE WEIHNACHTEN 🎄🕯🎁
Ich möchte gerne eine Geschichte mit euch teilen, welcher ich kürzlich lauschen durfte - sie erinnert an längst vergangene Tage und ist voll von Vertrauen und kindlicher Zuversicht.
Ich wünsche euch ein frohes und geruhsames Weihnachtsfest im Kreise jener, die eurem Herzen am nächsten sind.

Auf dass das Glück auch bei dir ein Zuhause findet.
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19/09/2021

• Tröpfchens Reise - Umweltmärchen für Kinder• Spaziergang mit legendären Persönlichkeiten• Stimmungsvoller Live-Saxophon-Act

Adresse

Zieglergasse 20
Vienna
1070

Öffnungszeiten

Dienstag 14:00 - 18:00
Mittwoch 14:00 - 18:00
Donnerstag 14:00 - 18:00
Freitag 14:00 - 18:00
Samstag 13:00 - 17:00

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