01/04/2020
Härtefonds von einer auf zwei Milliarden Euro aufgestockt.
Das bedeutet im Detail:
Die bisher geltenden Einkommensunter- und -obergrenzen fallen: Auch bisher wegen zu niedriger oder zu hoher Einkommen nicht Anspruchsberechtigte können nun mit einer Soforthilfe rechnen.
Mehrfach Sozialversicherte sind ab sofort ebenso berechtigt, um die Soforthilfe aus dem Härtefallfonds anzusuchen, ebenso wie
JungunternehmerInnen, die seit dem 1. Jänner gegründet haben: Auch sie werden aus dem Härtefallfonds abgesichert.