AGB`s
§ 1 Inhalt
Der Vermittler sucht und bietet im Auftrag des Unternehmers einen oder mehrere Projektanbieter. Der Unternehmer informiert die Vermittlerin gemäß § 5 über das Ergebnis der Kontakte und Vertragsverhandlungen. Insbesondere über den Umfang
des Dienst- oder Werkvertrages, den Beginn des Projektes, Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und dem Einsatzende. Der Unternehmer informiert
den Vermittler, wenn kein Kontakt zum Projektanbieter hergestellt werden konnte. Nach der Kontaktübergabe durch den Vermittler regelt der Unternehmer selbstständig alle Details des Dienst- oder Werkvertrages mit dem Projektanbieter. Die Weitergabe von Projektanbietern durch den Unternehmer ist strikt untersagt. Bei einem Verstoß behält sich der Vermittler vor, Schadensersatz vom Unternehmer zu verlangen. Beabsichtigt der Unternehmer die Einbeziehung von Subunternehmen, so genehmigt die Vermittlerin dies erst, wenn der Vermittler mit dem Subunternehmer ebenfalls einen Projektvermittlungsvertrag geschlossen hat.
§ 2 Vertragsdauer und Kündigung
Der Projektvermittlungsvertrag beginnt mit Unterzeichnung beider Vertragsparteien und endet mit der Kündigung des Projektvermittlungsvertrages. Eine Kündigung des Projektvermittlungsvertrages kann durch beide Seiten ohne Einhaltung einer Frist erfolgen. Die Schriftform ist zwingend erforderlich. Fällige Zahlungen sind mit der Kündigung nicht abgegolten. Die Mitwirkungspflichten entsprechend § 3 bleiben ebenfalls bestehen. Der Unternehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung von Dienst- oder Werkverträgen.
§ 3 Vergütung
Der Unternehmer zahlt eine Vermittlungsprovision in Höhe von 5% (in Worten fünf Prozent) des Auftragsvolumens des vermittelten Dienst- oder Werkvertrages. Der Provisionsanspruch besteht über den gesamten Zeitraum, den der Unternehmer mit seinem Unternehmen für den Projektanbieter tätig ist. Die Bezahlung erfolgt mindestens einmal monatlich mittels Rechnung und per Überweisung, beginnend mit dem Zeitpunkt des ersten Zahlungseinganges beim Unternehmer. Der Vermittler erhält jeweils zeitgleich mit dem Projektanbieter gemäß §4 eine Rechnungskopie vom Unternehmer. Die Rechnungskopie ist die Grundlage für die Provisionsberechnung. Zahlungsverzögerungen des Projektanbieters sind dem Vermittler gemäß §4 sofort mitzuteilen. Die Rechnung schickt der Vermittler dem Unternehmer per eMail oder Fax. Das Ausbleiben von Zahlungen ist dem Vermittler unverzüglich schriftlich nachzuweisen Bei der Wiederaufnahme einer Vertragsbeziehung innerhalb einer Frist von 24 Monaten wird die Zahlung der Vermittlungsprovision fortgesetzt. Durch den Unternehmer muss nur für die Monate eine Vermittlungsprovision gezahlt werden, für die der Unternehmer durch den Projektanbieter vergütet wurde. Wird der Unternehmer oder ein Mitarbeiter/-in innerhalb von zwei Jahren nach Projektvermittlung beim Projektanbieter sozialversicherungspflichtig eingestellt, so hat der Vermittler einen Honoraranspruch von 2.000 € zzgl. MwSt für jeden Einzelfall.
§ 4 Meldungen
Alle Meldungen des Unternehmers an die Vermittlerin haben grundsätzlich per Fax oder per e-Mail, spätestens am Folgetag nach Bekannt werden, zu erfolgen.
§ 5 Haftung
Der Vermittler haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus dem geschlossenen Dienst- oder Werkvertrag entstehen. Keine Haftungsübernahme für die Korrektheit der Projektangebote und die Bonität des vermittelten Projektanbieters. Steuerliche, rechtliche und sozialversicherungsrechtliche Belange, die sich aus den Verträgen mit dem Projektanbieter ergeben, sind durch den Unternehmer eigenverantwortlich zu regeln und zu verantworten.
§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages sind nur im schriftlichen Einvernehmen der Vertragsparteien möglich. Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht der Vermittlerin. Hochachtungsvoll Ilić!