Sachverständigenbüro Andreas Doppler

Sachverständigenbüro Andreas Doppler Beeideter Sachverständiger für Licht- und Lärmimmissionen

Unsere besten Glückwünsche für Ihr 2026; Wir hoffen, dass Sie gut im neuen Jahr ankommen!Was für die Einzelnen ein Spaß ...
08/12/2025

Unsere besten Glückwünsche für Ihr 2026; Wir hoffen, dass Sie gut im neuen Jahr ankommen!

Was für die Einzelnen ein Spaß ist (und ich muss eingestehen - ich war in jüngeren Jahren ebenfalls der Knallerei zugetan), bringt Anderen zum Teil Sorgen. So ist für z.B. empfindliche Personen, jene die sich dem "Vergnügen" nicht entziehen können (z.B. Personen in Altenheimen und Krankenhäusern etc.) und für zahlreiche Haustiere das Abschießen von Raketen und insbesondere das Abfeuern von Knallkörpern bekanntermaßen ein großes Leid.

Und was wäre ich für ein Immissionstechniker, wenn ich dazu nicht etwas Fachliches beizutragen hätte, smile. Als Musterbeispiel darf ich Ihnen Messergebnisse zeigen und kommentieren, die ich in einer vergangenen Sylvesternacht in meiner Umgebung aufgenommen habe. Foto links: Messposition am Balkon, Foto rechts: verkehrsberuhigter Innenhof der Wohnsiedlung "Lange Allee" in Linz

Messung zum MP-01 (Balkonmessung in rd.

Unsere besten Glückwünsche für Ihr 2026; Wir hoffen, dass Sie gut im neuen Jahr ankommen! Was für die Einzelnen ein Spaß ist (und ich muss eingestehen -

Weihnachtliche Beleuchtungen stehen zunehmend (vgl. den umweltbedingten Einschränkungen bei bzw. Verboten von pyrotechni...
30/11/2025

Weihnachtliche Beleuchtungen stehen zunehmend (vgl. den umweltbedingten Einschränkungen bei bzw. Verboten von pyrotechnischen Feuerwerken, Stichwort: vermeidbare Luftschadstoffe) aus Gründen der Energieverschwendung und der möglichen Störung der nächtlichen Natur (Stichwort: Himmelsaufhellung) in der Kritik.

So ist es bei gewerblichen Anlagen - wo typischerweise bereits andere Betriebsbeleuchtungen die Nachbarn und die Umwelt berühren, in der Regel ohnehin notwendig selbst auch nur saisonale/zeitweise Beleuchtungen wie z.B. Weihnachtsbeleuchtungen von den zuständigen Behördenfachstellen mittels Einreichplanung und Antrag genehmigen zu lassen. Hier ist dann eine Gesamtbetrachtung aller betrieblichen Beleuchtungen im Untersuchungsgebiet zu beurteilen.

Im privaten Umfeld liegen zumeist noch keine behördlichen Bestimmungen vor, die einen Betrieb von Weihnachtsbeleuchtungen regeln.

Weihnachtliche Beleuchtungen stehen zunehmend (vgl. den umweltbedingten Einschränkungen bei bzw. Verboten von pyrotechnischen Feuerwerken, Stichwort: vermeidba

Angesichts den aktuellen Fragen zum Klimawandel und zur fossilen Energieversorgung bzw. den Alternativen dazu, wurde zul...
25/11/2025

Angesichts den aktuellen Fragen zum Klimawandel und zur fossilen Energieversorgung bzw. den Alternativen dazu, wurde zuletzt sehr viel über Windkraftanlagen und photovoltaische Energieerzeuger, sogenannte PV-Anlagen gesprochen und auch Förderungen für den Bau derselben ausgegeben. Neben dem Wunsch nach Gewinnung von umweltfreundlicher Energie und Wärme etc. stehen den Vorteilen der Sonneneinstrahlung aber auch die Nachteile wie z.B. übermäßige Blendungen entgegen, wenn diese bei der Planung und Ausführung nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Ein Kernproblem vieler PV-Anlagen ist nämlich, dass die Sonne selbst bei tiefem Stand noch immer eine Leucht­dichte von über 108 cd/m² aufweisen kann, was selbst bei einem Reflexionsgrad von nur 1% an z.B.

Angesichts den aktuellen Fragen zum Klimawandel und zur fossilen Energieversorgung bzw. den Alternativen dazu, wurde zuletzt sehr viel über Windkraftanlagen un

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W88591...
25/11/2025

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W885918) für Licht- und Lärmthemen und Mitglied des österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL), welcher auch bei einigen maßgeblichen Richtlinien mitwirkt.

Typischerweise werden im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungen von der Behörde Gutachten (z.B. Schall, Geruch, Erschütterungen, Luftschadstoffe etc.) verlangt, wenn Nachbarschaften betroffen sind oder auch nur betroffen sein könnten. Aus planerischer Sicht wird dann nach Einarbeitung in die Projektunterlagen in der Regel mit schalltechnischen Messungen zur vorherrschenden Immissionslage (Vorbelastungen im Tages-, Abend- und Nachtzeitraum) begonnen und parallel dazu ein digitales Prognosemodell im Computer für die weiteren normgemäßen Berechnungen erstellt.

Die Messungen vor Ort zeigen uns dabei, mit welcher Intensität bereits bestehende Lärmquellen auf die Umwelt und Nachbarschaft einwirken.

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W885918) für Licht- und Lärmthemen und Mit

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W88591...
25/11/2025

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W885918) für Licht- und Lärmthemen und Mitglied des nationalen Komitees Nr. 047 „Optik und Lichttechnik“ und u.a. Teil der Arbeits­gruppe Nr. 047 03 „Licht im Außenbereich“ der Austrian Standards und so auch einer der „Väter“ (Autoren) der ÖNORM O 1052.

Typischerweise werden im Rahmen von Betriebsanlagengenehmigungen von den Behörden Gutachten (z.B. Schall, Geruch, Erschütterungen, Luftschadstoffe etc.) verlangt, wenn Nachbarschaften betroffen sind oder auch nur betroffen sein könnten. Und da in Österreich insbesondere seit dem Jahr 2012 mit der ÖNORM O 1052 auch Einwirkungen von künstlichem Licht mit Bestimmungen für den Umwelt- und Nachbarschaftsschutz als "Stand der Technik" belegt sind, haben die Behörden auch Prüfungen dieser Bestimmungen zu vollziehen.

Meine Person ist u.a. ein vom Landesgericht Linz zertifizierter und allgemein beeideter Sachver­ständiger (SV-Nr. W885918) für Licht- und Lärmthemen und Mit

Im Auftrag des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes wurde ich als nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen, die mögli...
25/11/2025

Im Auftrag des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes wurde ich als nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen, die möglichen Wirkungen einer LED-Anzeige (ein sogenannter teildynamischer visueller Informationsträger) aus Sicht der Verkehrssicherheit zu bewerten.

Musterbilder zu einer solchen VIT im Straßenbereich:

Im Bundesgesetz vom 6. Juli 1960 (StF: BGBl. Nr. 159/1960), der „Straßenverkehrsordnung“ (StVO) wird i.d.g.F.

Im Auftrag des Salzburger Landesverwaltungsgerichtes wurde ich als nichtamtlicher Sachverständiger beigezogen, die möglichen Wirkungen einer LED-Anzeige (ein

Derzeit stark nachgefragt werden industrielle Batteriespeicheranlagen. Dabei ist aus immissionstechnischer Sicht zu beac...
25/11/2025

Derzeit stark nachgefragt werden industrielle Batteriespeicheranlagen. Dabei ist aus immissionstechnischer Sicht zu beachten, dass solche Systeme zumeist aktiv mit starken Ventilatoren be- und entlüftet werden, um die Anlagen insbesondere bei höheren Umgebungstemperaturen noch effizient betreiben zu können. Auch ist die von den Anlagen erzeugte Abwärme beim z.B. schnellen Laden selbst zur Nachtzeit bei kühleren Umgebungstemperaturen erheblich und durch die Lüftungen auszugleichen, wobei die Anlagen auch zu "verkehrsberuhigten Zeiten" durchaus in Vollbetrieb gehen mögen. Hinsichtlich der akustischen Wirkungen von solchen industriellen Batteriespeicheranlagen sind z.B. im Internet höchst unterschiedliche bis irreführende Angaben zu finden. So finden sich im Web z.B. solche Aussagen:

"BESS (Batterie-Energiespeichersysteme) sind leise, da der Lärm hauptsächlich von den Kühl- und Steuerungssystemen stammt und nicht von den Batterien selbst.

Derzeit stark nachgefragt werden industrielle Batteriespeicheranlagen. Dabei ist aus immissionstechnischer Sicht zu beachten, dass solche Systeme zumeist aktiv

Wie ich bereits an anderer Stelle in diesem Forum schrieb, wird in Österreich als Obergrenze für eine "zumutbare/zulässi...
25/11/2025

Wie ich bereits an anderer Stelle in diesem Forum schrieb, wird in Österreich als Obergrenze für eine "zumutbare/zulässige Blendung" eine Einwirkung von 30 Minuten am Tag und/oder 30 Stunden im Jahr festgelegt. So gelten nach der OVE Richtlinie R 11-3:2016 Wohn- und Schlafräume, aber auch Krankenzimmer und Schulräume; Büro-, Praxis- und Arbeitsräume wie auch Erholungsbereiche im Außenbereich von Wohngebäuden (d.h. Gärten) als schützenswert.
Wenn es betreffend einer Einwirkung schon mal Richtlinien, Normen und Grenzwerte gibt ist es unausweichlich, dass bei z.B. Genehmigungsverfahren von neuen Bauvorhaben aber auch im Streitfall bei Problemlagen im Bestand eine lichttechnische Bewertung der jeweiligen Immissionslage folgt.

Wie ich bereits an anderer Stelle in diesem Forum schrieb, wird in Österreich als Obergrenze für eine "zumutbare/zulässige Blendung" eine Einwirkung von 30 M

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