28/09/2026
🏡 Immobilie verkaufen? Die Steuern sollten Sie schon vorher im Blick haben.
Beim Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder von Bauland in der Schweiz kann auf den erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer anfallen. Wie hoch diese ausfällt, hängt jedoch nicht nur vom Verkaufspreis ab.
Entscheidend ist unter anderem, welche anrechenbaren Kosten während der Besitzdauer entstanden sind. Wertsteigernde Investitionen – beispielsweise ein Ausbau oder bestimmte Sanierungen – können den steuerbaren Gewinn reduzieren. Deshalb lohnt es sich, Rechnungen und Belege über die Jahre sorgfältig aufzubewahren.
Auch die Besitzdauer spielt eine wichtige Rolle. Je nach Kanton kann ein langfristiger Besitz die Steuerbelastung deutlich reduzieren, während ein schneller Weiterverkauf steuerlich stärker ins Gewicht fallen kann.
In bestimmten Situationen, etwa bei einer Erbschaft, Schenkung oder beim Ersatz eines selbst genutzten Eigenheims durch ein neues Eigenheim, kann die Besteuerung zudem aufgeschoben werden. Wichtig dabei: Ein Steueraufschub bedeutet grundsätzlich nicht, dass die Steuer endgültig entfällt.
💡 Unser Tipp: Wer einen Immobilienverkauf plant, sollte sich nicht erst beim Verkaufsentscheid mit der Grundstückgewinnsteuer beschäftigen. Eine saubere Dokumentation und frühzeitige Planung können sich später auszahlen.
📞 Sie planen einen Immobilienverkauf? Kontaktieren Sie uns frühzeitig – wir beraten Sie gerne zu Ihrer individuellen steuerlichen Situation.