25/01/2023
🤎BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN 🤎
Die Baubewilligung bei meinem Dürntner Bauprojekt zog sich überraschenderweise ewig hin.
Wie sich mit der Zeit herausstellte war ein grosses Problem, dass fehlende Know-How über Baugesetze und Bauen bei den betroffenen Ämter, welche involviert waren. Beim Gutachten wurde die Tragstruktur nicht richtig angeschaut resp. verstanden.
Das etwas nicht ganz glatt läuft merkte ich, als das Baugesuch endlich bei der Baukommission vorlag - diese aber den Plan nicht richtig lesen konnten. Die drei aneinandergebauten Flarzhäuser (nur zwei davon Teil des Gesuches) wurden zum besseren Verständnis/Beurteilung des Ganzen im Fassadenplan komplett dargestellt. Die Baukommission fand dann die Fassaden und Fenster zu unruhig und über alle drei Fassaden ergäbe sich kein einheitliches Bild, weshalb sie die Baubewilligung nicht erteilen können. Dies obwohl das Bauvolumen und die Fensteröffnungen geschützt (also fix) sind und der dritte Hausteil nicht mir gehört, somit nichts daran verändert werden kann. Nachdem ich den Plan erklärt habe und nochmals auf den Schutzvertrag von der Baukommission hinwies, wurde die Fenstereinteilung dann doch für gut befunden.
Mit den vielen angrenzenden Eigentümer, empfand ich eine Baubewilligung mit Auflagen betreffend Gartenhaus und Pergola besser. So hätte in 2-3 Jahren, wenn der Gartenplan umgesetzt wird, das Gespräch mit der Nachbarschaft gesucht und das benötigte Näherbaurecht eingereicht werden können. Die Gemeinde lehnte dies rundweg ab. Somit musste das Gartenhaus und die Pergola aus dem Baugesuchsplan verschwinden.
Umso überraschender dann; obwohl die Pergola und das Gartenhaus aus dem Baugesuch gelöscht werden musste, wurde nun ebendies Gartenhaus, die Pergola sogar ein im 2019 besprochener Carport bewilligt… Plötzlich dürfte, nach dieser Baubewilligung alles gebaut werden - natürlich haben wir interveniert, zumal sie im revidierten, eingereichten Plan nicht mehr vorhanden waren. Die Baubewilligung enthielt mehrere solcher Unstimmigkeiten, die Sorgfalt bei der Bearbeitung war seitens der Gemeinde definitiv nicht vorhanden. Dies war dem nachbarschaftlichem Verhältnis natürlich nicht zuträglich.