30/09/2026
Immobilie verkauft – was bleibt vom Gewinn?
Wer im Thurgau eine Immobilie verkauft, stellt sich früher oder später die Frage: Wie hoch fällt die zu bezahlende Grundstückgewinnsteuer aus?
Besteuert wird nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern der erzielte Gewinn. Dabei können unter anderem der ursprüngliche Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen sowie bestimmte Verkaufs- und Nebenkosten berücksichtigt werden.
Auch die Besitzdauer spielt eine wichtige Rolle: Bei kurzer Haltedauer fallen Zuschläge an, während sich die Steuer bei längerer Besitzdauer reduziert.
Wer sein selbst bewohntes Eigenheim verkauft und den Erlös wieder in selbst genutztes Wohneigentum investiert, kann die Steuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise aufschieben.
Wie das genau zu berechnen ist und worauf Sie besonders achten müssen, erklären wir Ihnen. So wissen Sie bereits vor dem Verkauf, mit welchem Nettoerlös Sie ungefähr rechnen können.
Ihre Grundstückgewinnsteuer können Sie direkt über unsere Webseite berechnen – Link in unserem Profil
oder unter www.bocelli-immobilien.ch/grundstuecksgewinnsteuer