11/01/2026
Teil 3 von 4 des Berner Bauskandal.
Dieser Artikel zerstört das Narrativ; des „unbelehrbaren, renitenten Bauherrn der gegen den Staat handelt"; dass die Gemeinde, "Involvierte Kreise" und Statthalter (https://lnkd.in/eU7gKRVP) zur Rufschädigung öffentlich verbreitet haben.
Administratives Machtspiel - Es war nicht mehr Teil eines lösungsorientierten und verhältnismässigen Verfahren (Art. 5 Abs. 2 BV), sondern Objekt eines; willkürlichen, pflichtwidrigen, verfassungswidrigen, qualifiziert Widerrechtlich; systematischen abgesprochenen autoritären Machtspiel der Gemeinde Meiringen, Statthalter und AGR gegenüber Ruben Anderegg.
Doch je länger das Verfahren dauerte, desto weniger ging es um pragmatische und verhältnismässige Lösungen, sondern rein um administrative Machtausübung nach dem Muster „Goliath gegen David“. Der Konflikt eskalierte.
In Art. 5 Abs. 3 BV und Art. 9 BV werden Vertrauensschutz und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben statuiert. Auch der Anfangsverdacht für Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) könnte im extremen Fall erfüllt sein.
In der Vernehmlassung an das Gericht (BVD) vom 1.7.22 gab die Gemeinde zu, dass alle Bundesrechtlich (BV) relevanten Akten, wie Bauinventar (GWR) und alle rechtskräftigen Baubewilligungen seit 1945, welche für die Erteilung der Baubewilligung nach Art. 2 BauG/BE und Art. 24c RPG rechtlich maßgebend sind, im Archiv der Gemeinde vorhanden waren. Dieses späte Geständnis führte massgeblich zum OBSIEGEN vor Gericht bei.
Das Gericht (BVD) bestätigte im Urteil vom 9.11.22, dass das Projekt; nach den gesetzlichen Vorschriften, übergeordnete Recht und ständiger Bundesgerichtlicher Rechtsprechung; gem. Art. 2 BauG und Art. 24c RPG bewilligungsfähig war, hätte von Anfang an (2018) bedingungslos und unbelastet bewilligt werden müssen, folglich OBSIEGTE Anderegg die Gemeinde, Statthalter und das AGR.
Nun schliesst sich der Kreis zu Teil 1:
Brünig Lodge – Wie ein Bauverfahren ein Leben zerstörte (https://lnkd.in/e6GKkzkC)
Dieses an sich nicht ungewöhnliche Vorhaben stiess von Anfang an auf Widerstände bei Tourismus- und Hotelier „Kreise“, Infrastrukturkommission, Gemeinderat und in der Bauverwaltung der Gemeinde Meiringen.
Frage: Wieso wurde ein, Innovatives Tourismus Projekt an prominentester Lage im Haslital auf dem Brünig (10 Mio. Fz./Jh), mit Strahlkraft über die Region hinaus, derart heftig bekämpft. ❓
Antwort: Das war m.E. ein rein aus Eifersucht, Rache, Neid und Missgunst, willkürlich angetriebenes, Machtspiel der "Vetternwirtschaft - Filz Seilschaft" von Statthalter, AGR, Gemeinde, "Dorfbekannten" Tourismus- und Hotelier „Kreise“, das innovative Projekt um jeden Preis zu verhindern.
Der Beitrag im KASSENSTURZ dürfte massgeblich zur Abwahl von Künzi beigetragen haben, was die politische Sprengkraft dieses Falles aufzeigt.
Es ist m.E. rechtsstaatlich absolut NICHT TOLERIERBAR, wenn dem Rechtsstaat verpflichtete Behörden den Rechtsstaat derart skrupellos mit den Füssen treten und für eigene oder andere Interessen (Vetternwirtschaft) missbrauchen um anderen zu schaden. Wer es einmal tut, tut es auch immer wieder. Es ist Frage des Charakters, denn Mental gesunde Menschen tun das nicht.
Teil 4 folgt. Stay tuned...
https://inside-justiz.ch/ruben-anderegg-vom-unternehmer-zum-klaeger/
Ein Bauvorhaben am Brünigpass, drei Jahre Behördenhürden, am Ende juristisch recht – und wirtschaftlich ruiniert: Der Fall Ruben Anderegg entlarvt, wie eine ausufernde Praxis von Gemeinde, Statthalteramt und Kanton Bern aus einem bewilligungsfähigen Projekt eine Existenzkrise machte. Nun steht...