Brünig Lodge 24/7 - Digital Snack & Coffee Take-away

Brünig Lodge 24/7 - Digital Snack & Coffee Take-away Die Familiengeführte Brünig Lodge liegt auf dem Brünig direkt neben dem Bahnhof Brünig-Hasliberg.

Dauerhaft geschlossen.

Wir sind eine junge Familie mit 2 Töchter und setzten alles daran, unsere Gäste in einer Familiären Atmosphäre zu verwöhnen! *** Mit unserem 24/7 Check-In Terminal kann bei uns rund um die Uhr angereist werden, auch wenn meine Frau gerade die Zimmer wieder sauber macht, den öffentlichen Bereich reinigt, oder das Frühstück für den nächsten Tag vorbereitet. *** Das Check-In und Check-out ist sehr ei

nfach und bequem. Ab 14:00 bis nach Mitternacht Checken Sie ein wann immer es Ihnen passt; der Check-In dauert weniger als 3 Minuten! der Check-out ist genau so einfach, Sie gehen bis 11 Uhr einfach wann immer es Ihnen passt! *** Meine liebe Frau kümmert sich um das Wohlbefinden der Gäste in den Zimmern, ich kümmere mich um das Gastgeben. *** Das Frühstück wird Ihnen im Kühlschrank im Zimmer; die frisch gebackten Zöpfli und Butter Gipfeli und eine grosse Auswahl an Bio Müesli werden Ihnen jeweils morgens in der Lounge im EG zur Abholung bereitgestellt. Somit gewährleisten wir unseren Gästen einen sehr hohen Grad an «social distancing» und Privatsphäre. *** Und das Beste - Sie sind nachts nicht in das Zimmer «eingesperrt» sondern können die grosszügige Lounge benützen.

Da unterscheidet sich das östliche Berner Oberland absolut nicht vom Wallis und Graubünden. Bei uns ist es eher so, dass...
22/02/2026

Da unterscheidet sich das östliche Berner Oberland absolut nicht vom Wallis und Graubünden. Bei uns ist es eher so, dass die Kommissionen, Gemeinderäte und Gemeinderatspräsidenten, "gefügige" Marionetten der Vetterliwirtschaft und den heimlichen Dorfkönigen sind.

Das lernt man schon als Kind im Dorf, um ja auf der richtigen Seite der "Herde" zu stehen, damit man zu den "Privilegierten" im Dorf gehört. Wer nicht auf der richtigen Seite der "Herde" steht, wird von dieser massiv Bekämpft und muss mit Sanktionen rechnen - so wie es bei der Brünig Lodge passiert ist.

Auch beim Bauskandal Brünig Lodge hatten einige "Schatten Dorfkönige" ihre schmutzigen, missgünstigen und neidischen Finger, im administrativen willkürlichen Machtmissbrauch.

Die Bewilligung willkürlich in Missbrauch der Macht zu verhindern lag klar und deutlich nur im Interesse von gewissen "Personen und Interessengruppierungen im Umfeld der Tourismus- und Hotelier Herde" wie die jahrelangen umfangreichen Ermittlungen ergeben haben.

In den neusten Gerichtsunterlagen, befindet sich darüber hinaus, ein brisantes "internes Behörden Mail", dass die "qualifiziert widerrechtlichen" Mauscheleien und Absprachen zwischen Statthalter, Gemeinde und AGR klar und deutlich offenlegt.

https://www.blick.ch/politik/von-crans-montana-bis-ilanz-die-unheimliche-macht-der-dorfkoenige-id21714302.html?fbclid=IwY2xjawQHpOZleHRuA2FlbQIxMQBzcnRjBmFwcF9pZBAyMjIwMzkxNzg4MjAwODkyAAEewPTXZusFTxbv2OCGMprpBTfvmnpX1FSHBSJU4YjVA12VFc2u7J7SFJWdfrs_aem_br4kK0WvXvQFj5UrWHsnrA

In manchen Gemeinden regieren Präsidenten fast ohne Gegenwehr. Kaum Konkurrenz, wenig Kontrolle, viel Einfluss. Aktuelle Beispiele: Ilanz, Crans-Montana. Über die stille Macht der Dorfkönige – und warum Wegschauen keine Option ist. Der Wochenkommentar.

Teil 3 von 4 des Berner Bauskandal. Dieser Artikel zerstört das Narrativ; des „unbelehrbaren, renitenten Bauherrn der ge...
11/01/2026

Teil 3 von 4 des Berner Bauskandal.

Dieser Artikel zerstört das Narrativ; des „unbelehrbaren, renitenten Bauherrn der gegen den Staat handelt"; dass die Gemeinde, "Involvierte Kreise" und Statthalter (https://lnkd.in/eU7gKRVP) zur Rufschädigung öffentlich verbreitet haben.

Administratives Machtspiel - Es war nicht mehr Teil eines lösungsorientierten und verhältnismässigen Verfahren (Art. 5 Abs. 2 BV), sondern Objekt eines; willkürlichen, pflichtwidrigen, verfassungswidrigen, qualifiziert Widerrechtlich; systematischen abgesprochenen autoritären Machtspiel der Gemeinde Meiringen, Statthalter und AGR gegenüber Ruben Anderegg.

Doch je länger das Verfahren dauerte, desto weniger ging es um pragmatische und verhältnismässige Lösungen, sondern rein um administrative Machtausübung nach dem Muster „Goliath gegen David“. Der Konflikt eskalierte.

In Art. 5 Abs. 3 BV und Art. 9 BV werden Vertrauensschutz und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens sowie das Verbot des Rechtsmissbrauchs als Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben statuiert. Auch der Anfangsverdacht für Amtsmissbrauch (Art. 312 StGB) könnte im extremen Fall erfüllt sein.

In der Vernehmlassung an das Gericht (BVD) vom 1.7.22 gab die Gemeinde zu, dass alle Bundesrechtlich (BV) relevanten Akten, wie Bauinventar (GWR) und alle rechtskräftigen Baubewilligungen seit 1945, welche für die Erteilung der Baubewilligung nach Art. 2 BauG/BE und Art. 24c RPG rechtlich maßgebend sind, im Archiv der Gemeinde vorhanden waren. Dieses späte Geständnis führte massgeblich zum OBSIEGEN vor Gericht bei.

Das Gericht (BVD) bestätigte im Urteil vom 9.11.22, dass das Projekt; nach den gesetzlichen Vorschriften, übergeordnete Recht und ständiger Bundesgerichtlicher Rechtsprechung; gem. Art. 2 BauG und Art. 24c RPG bewilligungsfähig war, hätte von Anfang an (2018) bedingungslos und unbelastet bewilligt werden müssen, folglich OBSIEGTE Anderegg die Gemeinde, Statthalter und das AGR.

Nun schliesst sich der Kreis zu Teil 1:

Brünig Lodge – Wie ein Bauverfahren ein Leben zerstörte (https://lnkd.in/e6GKkzkC)

Dieses an sich nicht ungewöhnliche Vorhaben stiess von Anfang an auf Widerstände bei Tourismus- und Hotelier „Kreise“, Infrastrukturkommission, Gemeinderat und in der Bauverwaltung der Gemeinde Meiringen.

Frage: Wieso wurde ein, Innovatives Tourismus Projekt an prominentester Lage im Haslital auf dem Brünig (10 Mio. Fz./Jh), mit Strahlkraft über die Region hinaus, derart heftig bekämpft. ❓

Antwort: Das war m.E. ein rein aus Eifersucht, Rache, Neid und Missgunst, willkürlich angetriebenes, Machtspiel der "Vetternwirtschaft - Filz Seilschaft" von Statthalter, AGR, Gemeinde, "Dorfbekannten" Tourismus- und Hotelier „Kreise“, das innovative Projekt um jeden Preis zu verhindern.

Der Beitrag im KASSENSTURZ dürfte massgeblich zur Abwahl von Künzi beigetragen haben, was die politische Sprengkraft dieses Falles aufzeigt.

Es ist m.E. rechtsstaatlich absolut NICHT TOLERIERBAR, wenn dem Rechtsstaat verpflichtete Behörden den Rechtsstaat derart skrupellos mit den Füssen treten und für eigene oder andere Interessen (Vetternwirtschaft) missbrauchen um anderen zu schaden. Wer es einmal tut, tut es auch immer wieder. Es ist Frage des Charakters, denn Mental gesunde Menschen tun das nicht.

Teil 4 folgt. Stay tuned...

https://inside-justiz.ch/ruben-anderegg-vom-unternehmer-zum-klaeger/

Ein Bauvorhaben am Brünigpass, drei Jahre Behördenhürden, am Ende juristisch recht – und wirtschaftlich ruiniert: Der Fall Ruben Anderegg entlarvt, wie eine ausufernde Praxis von Gemeinde, Statthalteramt und Kanton Bern aus einem bewilligungsfähigen Projekt eine Existenzkrise machte. Nun steht...

Teil 2 von 4 des Berner Bauskandal. Der Amtssitz (Schloss Interlaken) des Statthalter Martin Künzi, war früher der Amtss...
25/12/2025

Teil 2 von 4 des Berner Bauskandal.

Der Amtssitz (Schloss Interlaken) des Statthalter Martin Künzi, war früher der Amtssitz des Vogt Interlaken, von 1528 (mit der Herrschaft der Stadt Bern) und endete 1798. Herr Künzi führte sich und trat; im Amtsbezirk Interlaken- Oberhasli so “Überheblich, unnahbar und patriarchal“; wie der Vogt vor mehr als 227 Jahren auf. Insofern lag der Charakter von Martin Künzi mehr als 227 Jahre neben unserer Modernen Zeit.

Die Probleme (Willkür) mit Martin Künzi häuften sich bereits in der ersten Amtsperiode ab 2014. Das System Künzi funktionierte so, dass alle die es wagten ihn öffentlich zu kritisieren, mit Strafanzeigen eingedeckt wurden und versucht mundtot zu machen, darum ging niemand gegen ihn vor, da man befürchten musste bei allfällig zukünftigen Gesuchen drangsaliert zu werden. Ebenso die Gemeinden mussten damit rechnen bei der nächsten Gemeindeprüfung sanktioniert zu werden.

Mit diesem repressiven Regime und fragwürdigen Machenschaften, schaffte es Martin Künzi über 3 Amtsperioden, bis Ruben Anderegg es wagte, mit dem Kassensturz Beitrag diesen Machenschaften ein Ende zu bereiten was ja dann dazu führte, den Künzi ab dem 25. Mai 2025 als “Lame Duck“ erfolgreich zu neutralisieren.

Sehr, sehr viele Bürger des Amtsbezirk Interlaken- Oberhasli sind äusserst glücklich, dass Künzis (Vogt) Regime in rund 36 Stunden, Morgen den 31.12.25 um Mitternacht endet, er automatisch seine Immunität verliert und für immer aus dem Kollektiven Gedächnis des Amtsbezirk Interlaken- Oberhasli verschwinden wird. Möge Gott seiner verdorbenen Seele gnädig sein.

Dass sich eine bestens etablierte Investigativ Plattform, mit einer 4-Teiligen Serie diesem “Berner Bauskandal“ annimmt, zeigt wohl die Brisanz auf (mittlerweile nationaler Ebene), da ja in kürze die Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrat und Grossrat des Kanton Bern anstehen.

Diese Haltung zeigte sich besonders deutlich im Fall Ruben Anderegg. Künzi trat nicht als neutrale Aufsichtsbehörde auf, sondern als prägende Figur, die das Verfahren strukturierte, blockierte und verschleppte– je nach Sichtweise. Drei Baugesuche, 24 Verfügungen, baupolizeiliche Interventionen...

Teil 1 von 4 des Berner BauskandalSehr guter, tiefgründig investigativ recherchierter Artikel. Was den "Tätern" zu denke...
23/12/2025

Teil 1 von 4 des Berner Bauskandal

Sehr guter, tiefgründig investigativ recherchierter Artikel.

Was den "Tätern" zu denken geben sollte ist, dass wir im Entscheid der BVD vom 9.11.2022, die Gemeinde, Statthalter und AGR bereits erfolgreich OBSIEGT haben. Hinzu kommen neu nachgewiesene, Haftungsbegründende (qualifizierte) Widerrechtlichkeit, welche m.E. auf die Unfähigkeit und dem pflichtwidrigen willkürlichem Vorgehen der involvierten Behörden zurückzuführen sind.

Bei einem dreimaligen gem. den gesetzlichen Vorschriften, übergeordnetem Recht (Bundesrecht und Verfassung), pflichtwidrigen Vorgehen kann somit nicht mehr von einfachen Verfahrensfehler gesprochen werden. Vielmehr ist von einem systematischen, abgesprochenen Vorgehen der Gemeinde Meiringen, Statthalter und AGR auszugehen. Der damalige Gemeindepräsident Roland Frutiger und Thomas Fuchs Abteilungsleiter Bauverwaltung hatten uns an einer Sitzung im März 2021 im Gemeindehaus klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Gemeinde das Bauvorhaben nicht bewilligen will und nie wird, wir doch endlich aufgeben und uns die Anwaltskosten einsparen sollen.

Nachdem sich bereits SRF Investigativ mit dem Beitrag im Kassensturz vom 12.03.2024 (https://lnkd.in/dCgwKSYT) und auch andere Medien (20 min, BZ, Swiss Info) mit dem "Bauskandal Brünig Lodge" auseinandersetzten hat sich nun auch die bestens etablierte und vernetzte Investigativ Plattform - inside-justiz.ch - mit einer 4-Teiligen Serie dem “Berner Bauskandal“ angenommen, was klar die Brisanz und Interesse auf nationaler Ebene aufzeigt.

Der Beitrag im Kassensturz hat ja massgeblich zur Abwahl des Statthalter beigetragen:

Die Abwahl des Statthalters am 18.05.2025, soweit wir überblicken, wurde in den letzten 15 Jahren kein amtierender Regierungsstatthalter abgewählt sagt Jürg Schertenleib Generalsekretär der Direktion für Inneres und Justiz auf Anfrage gegenüber der Berner Zeitung (BZ)*, zeigt klar und deutlich auf, dass dessen eigenm chtiger Aktivismus und bereifer systematisch und wohl nur die Spitze des Eisbergs ist, die Wähler solch ein eigenmächtiges, willkürliches und rechtswidriges Verhalten nicht mehr tolerieren. Gemäss dem Artikel stimmen dem auch die beiden Politikwissenschaftler Thomas Milic und Adrian bei, indem sie feststellen, dass nur in Fällen von grober Misswirtschaft oder Skandale eine Bestätigungswahl gefährden. Unter normalen Umständen sei eine Wiederwahl so gut wie garantiert.

Am 29. März 2026, in weniger als 3 Monanten finden die Gesamterneuerungs-wahlen des Regierungsrat und Grossrat des Kanton Bern, im November die Gemeinderatwahlen in Meiringen statt und wenn sich dann auch noch die anderen Medienhäuser wie SRF, Ringier, Tamedia, 20 min. usw. einklinken, könnte es tatsächlich eine dynamische mediale Entwicklung im Wahlkampf ergeben wie es sich ja aus den Regierungsstatthalter Wahlen vom Mai 2025 gezeigt hat.

Teil 3 und Teil 4 werden ab Heute auf inside-justiz.ch erscheinen - stay tuned.

Im Jahr 2018 plante der Meiringer Unternehmer Ruben E. Anderegg, sein altes Personalhaus auf dem Brünigpass zu einer touristischen Unterkunft umzufunktionieren – so wie es im Berner Oberland, auch in der Landwirtschaftszone (Stichwort: Alphütten), hunderte Male legal praktiziert wird – und die...

Das Gewerbe im Haslital lebt zweifellos vom touristischem und Freizeit Passverkehr am Susten & Grimsel. Ausgerechnet der...
18/09/2025

Das Gewerbe im Haslital lebt zweifellos vom touristischem und Freizeit Passverkehr am Susten & Grimsel.

Ausgerechnet der SP Gemeindepräsident und Grünen Gemeinderat von Meiringen, möchten diesen touristischen Freizeitverkehr, von dem das lokale Gewerbe und Menschen im Haslital leben, mit neu zu erhebenden "Zöllen" aus rein persönlich-ideologischen Gründen, mit ihrer Standesinitiative massiv eindämmen und so dem Tourismus und Wirtschaft im Haslital Schaden zufügen‼️

Kommt hinzu dass mit dieser Standesinitiative mehrere Regionen im Kanton Bern betroffen wären. Aus dem Parlamentarischen Vorstoss geht jedoch klar hervor, dass es diese zwei Herren rein auf den Susten und Grimselpass abgesehen haben also das Haslital benachteiligen wollen. Im Kanton Bern gibt es jedoch doch noch andere Pässe, die ebenfalls dem touristischen Freizeitverkehr MIV dienen:

- Gurnigelpass - vom Kanton Bern in den Kanton Freiburg.
- Grimselpass - vom Kanton Bern ins Wallis.
- Brünigpass - vom Kanton Bern in den Kanton Obwalden (über 3 Mio. Fz./Jr.)
- Sustenpass - vom Kanton Bern nach Uri.
- Jaunpass vom Kanton Bern in den Kanton Freiburg.

Was der SP Gemeindepräsident und Grünen Gemeinderat mit Ihrer Tourismus und wirtschaftsfeindlichen Rot-Linken Ideologie komplett ausblenden ist der Fakt, dass der Grimselpass und Sustenpass nicht “vorwiegend dem touristisch genutztem Freizeitverkehr“ dienen, sondern gleichwertig als Werkverkehr der KWO, lokalem Gewerbe und im Sommer als wichtige Verkehrsanbindung zur Gotthard Route UR und dem Goms VS dienen.

Die neu erhobenen “Zölle“ würden ja auch nicht der Wertschöpfungskette im Haslital und deren Gewerbe, sondern rein dem Kanton Bern zugute kommen. Dabei stellt sich doch eine sehr wichtige politische Frage: Haben sich denn der SP und GR Grossrat mit ihrer Standesinitiative mit den betroffenen Gemeinden, Gewerbe, Hotellerie/Gastgewerbe, KWO, Postauto und vielen anderen direkt betroffenen abgesprochen. ⁉️

Wenn diese “Zölle“ nur am Grimsel- und Sustenpass, (Brünig als meistbefahrener enger Alpenpass der Schweiz fehlt dann komischerweise), erhoben würden, wäre das eine eklatante Benachteiligung des Haslital gegenüber den anderen Pass Regionen im Kanton Bern und der Schweiz.

Ja lieber Hasler und Wahlkreis Oberland überlegt euch wirklich, wirklich sehr gut, wen ihr in rund 3 Monaten (27. März 2026) bei den Gesamterneuerungswahlen des Grossrat und Gemeinderatswahlen Meriringen im November 2026 wählt, denn diese 2 Herren stellen ihre links-grüne Wirtschafts-und Freizeitfeindliche Ideologie über das wirtschaftliche Wohlergehen der Region.‼️

Somit sollte jedem klar sein, dass diese Herren in Bern nicht im Interesse der Haslitaler und Berner Oberländer Bevölkerung und Wirtschaft politisieren, somit klar und deutlich NICHT WÄHLBAR sind.

„Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihre Metzger selber“

Auch wenn dieser Parlementarische Vorstoss, keine Chance hat, nur unnötig Steuergelder und Zeit verschwendet (haben die in Bern nichts besseres zu tun?), geht es um das wirtschaftsfeindliche rot-linke Gedankengut und arrogante Bevormundungs Ideologie.

Ideologisch verblendete Volksvertreter die der lokalen Wirtschaft mehr schaden als nützen sind m.E nicht tragbar.

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Brünig 644, Brünig
Meiringen
3860

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