08/06/2022
Besitzen Sie eine Immobilie, welche unter Denkmalschutz steht oder überlegen, eine zu erwerben? 🏛
Dann gibt es das ein oder andere zu beachten:
Der Denkmalschutz ist zur Bewahrung von Geschichte und Kultur gedacht. Immobilien unter Denkmalschutz dürfen nicht abgerissen und auch nur sehr bedingt verändert werden. Welche Gebäude unter Denkmalschutz fallen, bestimmt das kantonale Denkmalpflegegesetz.
Wichtig für Sie als (zukünftiger) Besitzer ist, dass Sie für den Erhalt und die Pflege verantwortlich sind. Ohne eine offizielle Genehmigung dürfen Sie ausserdem nichts an der Immobilie verändern. Dafür werden viele Renovierungen finanziell von der Denkmalpflege unterstützt, wenn es sich um werterhaltende Massnahmen handelt.
Besitzen Sie bereits eine Immobilie, die unter den Denkmalschutz fällt?
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