05/01/2017
Neues Fördermodell
Seit dem 1. Januar hat der Kanton Aargau seine Regeln für Förderung von energetischen Massnahmen an Gebäuden geändert: Für die Dämmung von Wänden, Dächern oder Kellerdecken gibt es seitdem mehr Geld. Zudem erhalten Gesamtsanierungen einen Bonus. Dafür werde die bisher ausgerichteten beiträge an gebäudetechnische Massnahmen gestrichen.
Ebenfalls neu ist die Beratungspflicht: Überschreiten die Förderbeiträge den Wert von 10'000 Franken, muss vorgängig eine Gebäudeanalyse gemäss GEAK Plus durchgeführt werden. Damit will der Kanton sicher stellen, dass die Förderbeiträge möglichst wirkungsvoll eingestzt werden.
So funktioniert das aktuelle Förderprogramm des Kantons Aargau und des Bundes.