16/05/2021
-News 05.2021 - Gut zu Wissen
Welche Versicherungen schützen während der Bauphase?
Gerade in der Bauphase kann viel passieren. Folgende Versicherungen, die Sie vor Baubeginn abschliessen können bzw. müssen, bieten finanziellen Schutz.
1._Bauzeitversicherung
Die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) versichert alle Gebäude im Kanton umfassend gegen Feuer- und Elementarschäden sowie eingeschränkt gegen Erdbebenschäden. Die Versicherung bei der GVZ ist für Gebäude ab einem Wert von CHF 5'000 obligatorisch. Für Neubauten und wertvermehrende Um- und Anbauten ist während der Bauzeit eine Bauzeitversicherung abzuschliessen.
2._Die Bauwesenversicherung
Der Neu- oder Umbau selbst kann stark beschädigt oder gar zerstört werden, etwa, wenn eine frisch betonierte Decke einstürzt. Die Bauwesenversicherung deckt solche Schäden und übernimmt die Folgekosten, beispielsweise für Reparaturarbeiten.
Die Bauwesenversicherung deckt während der gesamten Bauzeit Sachschäden am Objekt
• Kosten für die Schadensuche
• Kosten für Räumung, Bergung, Erdbewegung, Abbruch und Wiederaufbau
• Kosten für die Abfallentsorgung und die Entfernung giftiger Rückstände im Boden
• Diebstahl von Material, das mit dem Objekt bereits fest verbunden ist, oder Einbruchdiebstahl
Ausserdem schützt eine Bauwesenversicherung auch vor teuren Bauverzögerungen wegen Streitigkeiten. Im Schadenfall spielt es keine Rolle, wer den Schaden verursacht hat und dafür haftbar ist. Die Bauwesenversicherung, eine Art Vollkasko in der Bauphase, ist empfehlenswert und kann bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden.
3._Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wird während der Bauarbeiten durch das Gebäude eine Nachbarin oder ein Passant verletzt oder ein benachbartes Grundstück oder Haus beschädigt, haftet der Bauherr sogenannt kausal. Die Haftung ist demnach strenger als üblich; als Eigentümer eines Gebäudes kann man unabhängig von einem Verschulden für einen Schaden haftbar sein. Im Falle eines Falles schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Ausserdem wehrt sie als passiver Rechtsschutz unberechtigte oder übersetzte Ansprüche ab.
Weil Sie als Bauherr gemäss Gesetz kausal haften, übernimmt Ihre Bauherren-Haftpflichtversicherung auch die Risiken für Haftpflichtschäden der Architekten, Handwerker oder Arbeiter. Die Versicherungen regeln die Regressansprüche gegenüber dem Schadenverursacher meistens selbst und fordern das Geld direkt von ihm zurück. Die Bauherrenhaftpflicht ist nicht vorgeschrieben, sollte aber unbedingt, allenfalls in Kombination mit der Bauwesenversicherung abgeschlossen werden.
Quelle: hausinfo.ch / Gebäudeversicherung Kanton Zürich