24/08/2025
Ein Interessent möchte über einen Makler ein Einfamilienhaus für 550.000€ kaufen. Bei der Abwicklung fällt auf, dass der Käufer den Betrag in bar zahlen möchte. Zudem tritt er nicht persönlich auf, sondern über eine ausländische Firma, deren Eigentümerstruktur unklar bleibt.
Hier greift das Geldwäschegesetz (GwG), welches dazu dient, illegale Geldströme aufzudecken und zu verhindern, dass Vermögen aus Straftaten in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust wird. Für Geldwäscher sind vor allem Immobilien durch die hohen Summen und die hohe Komplexität besonders attraktiv.
Für Makler bedeutet das: Sie müssen ihre Kunden besonders sorgfältig prüfen. Dazu gehört vor allem die Identifizierung der Vertragspartner. Makler müssen also die Ausweise von Käufern und Verkäufern erfassen, bei Unternehmen zusätzlich die wirtschaftlich Berechtigten feststellen und die Daten aufzeichnen und den Zweck der Geschäftsbeziehung dokumentieren. Diese Daten müssen für mindestens fünf Jahre sicher aufbewahrt werden.
Wenn beispielsweise Barzahlungen ins Spiel kommen oder die Geldherkunft unklar ist, müssen Makler eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit tätigen.
Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und auch Strafrechtliche Konsequenzen. Auch die eigene Reputation kann in schweren Fällen auf dem Spiel stehen.
Für Käufer bedeutet das GwG vor allem mehr Transparenzpflicht. Sie müssen bereit sein, ihre Identität und die Herkunft ihres Geldes klar nachzuweisen. Eine Bargeldzahlung ist bei Immobiliengeschäften nicht möglich.
Wer legale Mittel einsetzt, hat aber nichts zu befürchten – im Gegenteil: Die Regeln schaffen Vertrauen und Sicherheit im Immobilienmarkt.