25/11/2015
Folgende Rechte stehen Ihnen bei einem
unverschuldetem Unfall zu:
Die gegnerische Haftpflichtversicherung, muss dem Geschädigten, alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen. (u.a. Reparatur, Leihwagen / Nutzungsausfall, Wertminderung, Anwaltskosten)
Was viele nicht wissen - es darf jeder einen unabhängigen Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen.
Die Kosten hierzu übernimmt die gegnerische Versicherung.
Auch wenn Sie denken es handelt sich "nur" um einen Bagatellschaden, sind wir auch in diesem Fall der richtige Ansprechpartner für Sie!
Ihr Sachverständiger Heiko Montag