24/09/2026
Eltern & Kinder: Teilen Sie sich den Preis – und das Vermögen bleibt in der Familie. 🏡
Klassisch: Einer zahlt 100 %. Das gesamte Kapital steckt in der Wohnung, die Kinder warten aufs Erbe.
Mit WOBITA: Die Eltern kaufen nur ihr Wohnungsrecht – rund die Hälfte des Preises* – und das Kind kauft das Eigentum, ganz oder per Teilschenkung der Eltern*. Es ist ab Tag eins Eigentümer, Freibeträge werden heute genutzt statt später Erbschaftsteuer zu zahlen*. Im Pflegefall: kein Rückgriff auf das Wohnungsrecht*.
👨👩👧 Eltern: Wohnungsrecht
🔑 Kinder: Eigentum
💚 Intelligenter vererben. Vermögen schützen.*
👇 WOBITA
*Modellrechnung, Anteil altersabhängig nach WOBITA-Alterstabelle (50 % bei 68 J.). Teilschenkung, Freibeträge, Schenkung-/Erbschaftsteuer und Pflegefall (§§ 528/529 BGB) individuell prüfen – keine Steuer-/Rechtsberatung. Kein Angebot i.S.d. BGB.