BHS-Immobilienservice

BHS-Immobilienservice Vermietung und Verkauf von Wohnungen, Häusern, Gewerbe u. Grundstücken! Häuser, Wohnungen, Gewerbeobjekte und Grundstücke, An- und Verkauf, Vermietung.

Verwirklichen Sie Ihre Wohnträume, hier sind Sie richtig! gerne helfen wir Ihnen Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, profisionelle und faire Abwicklung! Wir arbeiten in ganz Ober- und Niederbayern! BHS-Immobilienservice
Dietmar Huber (Einzellunternehmung)
Egmatinger Str. 2
85653 Aying-Dürrnhaar
Immobilienmakler mit Erlaubnis
nach § 34c GewO
Aufsichtsführende Behörde
Landratsamt München
Tel: 08102-407065
E-Mail: [email protected]
Inhaltlich verantwortlich: Dietmar Huber

Vermietet wird eine geräumige 2 Zimmer Wohnung 64m² in Oberschleißheim, es handelt sich um einen Erstbezug nach vollstän...
14/03/2019

Vermietet wird eine geräumige 2 Zimmer Wohnung 64m² in Oberschleißheim, es handelt sich um einen Erstbezug nach vollständiger Sanierung
Nettokaltmiete 930€
Neben- u. Betriebskosten: 180€
Tiefgarage: 65€
Warmmiete inkl. TG-Stellplatz: 1.175€

Exposé und weitere Informationen gerne per PN

15/05/2018

Erklärung zur Datenschutzgrundverordnung:

Diese Seite dient ausschließlich der zur Verfügungstellung von Informationen, es werden weder Daten gespeichert noch verarbeitet, somit unterliegt diese Seite nicht der EU-Datenschutzgrundverordnung!

01/03/2018

Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung
Urteil vom 28. Februar 2018 - VIII ZR 157/17

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein vom Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache geltend gemachter Schadensersatzanspruch keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter voraussetzt.

Denn das in § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB als Anspruchsvoraussetzung vorgesehene Fristsetzungserfordernis gilt nur für die Nicht- oder Schlechterfüllung von Leistungspflichten (§ 241 Abs. 1 BGB) durch den Schuldner. In diesen Fällen muss der Gläubiger dem Schuldner grundsätzlich zunächst eine weitere Gelegenheit zur Erfüllung seiner Leistungspflicht geben, bevor er (statt der geschuldeten Leistung) Schadensersatz verlangen kann. Als eine derartige Leistungspflicht hat der Bundesgerichtshof etwa die vom Mieter wirksam aus dem Pflichtenkreis des Vermieters übernommene Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen angesehen.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei der Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten und insbesondere die Räume aufgrund der aus der Besitzübertragung folgenden Obhutspflicht schonend und pfleglich zu behandeln, um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB). Deren Verletzung begründet einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz (neben der Leistung) bereits bei Vorliegen der in § 280 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen. Daher kann ein Vermieter bei Beschädigungen der Mietsache vom Mieter gemäß § 249 BGB nach seiner Wahl statt einer Schadensbeseitigung auch sofort Geldersatz verlangen, ohne diesem zuvor eine Frist zur Schadensbehebung gesetzt zu haben. Dies gilt - entgegen einer im mietrechtlichen Schrifttum teilweise vorgenommenen Unterscheidung - auch unabhängig davon, ob ein Vermieter einen entsprechenden Schadensersatz bereits vor oder (wie hier) erst nach der in § 546 Abs. 1 BGB geregelten Rückgabe der Mietsache geltend macht. Denn § 546 Abs. 1 BGB trifft weder eine Regelung darüber, in welchem Zustand die Mietsache zurückzugeben ist, noch dazu, unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz zu leisten ist. Der Bundesgerichtshof hat deshalb die Revision des Beklagten zurückgewiesen.

Wann muss ein Mieter einen Immobilienmakler zahlen?Eigentlich sollte diese Frage bereits seit langer Zeit geklärt sein, ...
04/01/2018

Wann muss ein Mieter einen Immobilienmakler zahlen?

Eigentlich sollte diese Frage bereits seit langer Zeit geklärt sein, Fehlanzeige, den immer wieder erreichen uns Beschreibungen von Vorgängen in denen ein Immobilienmakler versucht das sog. "Bestellerprinzip" zu umgehen!

Nur und ausschließlich nur in einem einzigen Vorgang ist der Mieter verpflichtet einen Immobilienmakler eine Provision zu zahlen und zwar, wenn er diesen mit der Suche nach einer Immobilie beauftragt.

Dabei darf aber der Immobilienmakler keine Angebote aus seinem Bestand heranziehen und Provision verlangen, denn ist diese Immobilie bereits in seinem Bestand, wurde der Immobilienmakler ja bereits mit der Vermietung von einem Vermieter/Eigentümer beauftragt!

Ferner hat er seine tatsächlichen Suchbemühungen nachzuweisen, siehe auch hier:

21/12/2017

Mietpreisbremse-Qualifizierter Mietspiegel

Man darf gespannt sein, da die Mietpreisbremse sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr durchsetzten wird, die Datenerhebung für Mietpreisspiegel vielfach nicht nachvollziehbar ist, wird sich die Politik damit befassen müssen!

Einziger Weg aus dem Dilemma wäre der soziale Wohnungsbau, doch leider hat man die Verantwortung ebenso privatisiert wie eben auch Sozialbauten, dass dies in höheren Mieten sich wiederfindet wäre jedem klar gewesen, der sich nur annähernd mit Immobilien befasst.

Auch die großzügige Ankündigung eines Vorgehens in diesem Zusammenhang der Mietpreisbremse hat vielen Vermietern die Möglichkeit gegeben, noch vor Inkraftsetzung die Mieten zu erhöhen, welche ohnehin schon weit über den Mietspiegel und ortsüblicher Vergleichsmiete lagen, das war Kontraproduktiv.

Was also machen sprach Zeus, einzige Möglichkeit die wir sehen ist dass sich der Markt selbst reguliert, wenn es der Mehrheit der Menschen zu teuer wird in Ballungsräumen zu leben, dann kommt es wieder zu einer Stadtflucht und die Menschen suchen vermehrt günstigeren Wohnraum auf dem Land.

Auch wenn das bedeutet längere Arbeitswege inkauf zu nehmen, man kann die letzen 30 Jahre sehr schön beobachten wann war Landflucht und Zuzug in den Städten und wann der umgekehrte Fall, diese Stadtflucht wird einsetzen, wenn die Bürokratie bei der Ausweisung von Bauland auch in den Gemeinden ein wenig abgebaut wird und nicht jeder Bürgermeister der Überzeugung ist dass nur Bauland ausgewiesen wird, wenn die Grundstücke der Gemeinde bereits gehören.

Nur durch weitere Ausweisung von Bauland, sozialer Wohnungsbau kann und wird diese Entwicklung rückgängig gemacht werden können!

In diesem Sinne wünschen wir Interessenten und Kunden eine gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2018.

06/10/2017

Vorgeschobener Eigenbedarf! Vielfach gehen Vermieter aufgrund der Mietpreisbremse und minderer Mietrenditen dazu über unliebsamen Mietverhältnissen durch Eigenbedarf zu kündigen, hier sei aber zur Vorsicht geraten, was einem Vermieter bei vorgeschobenem Eigenbedarf blüht oder blühen kann, zeigt folgender verlinkter Artikel: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/eigenbed_vorgesoben.htm

28/09/2017

Mietpreisbremse München für unwirksam erklärt durch das Amtsgericht München!
Das Amtsgericht München hat die Mietpreisbremse für unwirksam erklärt, vier weitere Verfahren laufen noch, es bleibt abzuwarten wie sich die Angelegenheit weiter entwickeln wird, zwischenzeitlich haben weitere Bundesländer und Landgerichte in zweiter Instanz die Mietpreisbremse ebenfalls gekippt!

10/08/2017

Es scheint sich was zu tun in der Immobilienwirtschaft!

Notarielle Urkunden bei Immobiliengeschäften sollen künftig in einem eigens dafür geführtem elektronischem Urkundenarchiv hinterlegt werden, das hätte viele Vorteile da ein Abruf von Banken, Gerichten und Ämtern schnell eingesehen und verarbeitet werden.

Die Vorteile überwiegen der Angst vor Datenmissbrauch so sollen die Daten speziell verschlüsselt in den Archiven hinterlegt sein.

Man wird sehen wie sich das gestalten wird und wie die Umsetzung künftig aussehen wird, wir bleiben drann und berichten.

09/06/2017

Aus aktuellem Anlass:
Wenn ich als Mieter die Mietsache zurück an den Vermieter gebe!

Kleiner Tipp am Rande, sollten sich Beschädigungen in oder an der Mietsache befinden raten wir immer dazu, diese noch vor der Rückgabe der Mietsache zu beheben, dabei ist es egal ob dies nun Kratzer im Boden oder kaputte Steckdosen sind, zudem wirft die Gesetzgebung gerade in Bezug auf Schönheitsreparaturklauseln immer wieder die Frage auf, muss ich bei Auszug streichen.

Dies kann nicht pauschal beantwortet werden und liegt im wesentlichen daran, was im Mietvertrag vereinbart wurde und ob die Vereinbarungen noch wirksam sind.

Grelle und dunkle Farben an den Wänden gelten als Beschädigung und sollten in jedem Fall vorher gestrichen werden und nicht darauf warten dass sich der Vermieter hierüber brüskiert, denn dann beginnen die Probleme erst.

Keinesfalls sollte der Mieter die Reparatur der Schäden in der Mietsache leichtfertig dem Vermieter überlassen, frei nach dem Motto nach mir die Sintflut, dass kann im Nachgang sehr viel Geld kosten und noch viel mehr Ärger.

Wenn eine Rückgabe ansteht, steht meist das Datum fest, so könnte man jeglicher Problematik aus dem Weg gehen, in dem man zusammen mit seinem Vermieter ein Vorababnahme macht um dann gewissheit zu haben, was vor der Rückgabe der Mietsache noch erledigt werden muss oder sollte, auch um in der Kenntnis der Vorstellung des Vermieters sicher gehen zu können dass man rechtlich auf der richtigen Seite ist, kann man sich frühzeitig vor der Übergabe, sich Rechtsrat einholen und weis dann was man zu tun hat und wie Gegebenheiten zu regeln sind.

In diesem Sinne, viel Erfolg und stressfreie Übergabe!

BHS-Immobilienservice
Dietmar Hubher

Adresse

Aying
85653

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+498102773917

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von BHS-Immobilienservice erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an BHS-Immobilienservice senden:

Teilen

Kategorie