20/11/2023
Was sind Schönheitsreparaturen ? Unter Schönheitsreparaturen versteht man das malermäßige Überarbeiten der Wohnung, das erforderlich ist, um die Räume in einen zur Vermietung geeigneten Zustand zu erhalten oder am Ende der Mietzeit zu versetzen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören:
• das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken,
• das Streichen der Fußböden oder -falls vorhanden- eine Grundreinigung des Teppichbodens
• das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre
• das Streichen der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen.
Die Renovierungsarbeiten sollen fachmännisch, in mittlerer Art und Güte ausgeführt werden. Das heißt, dass der Mieter durchaus Eigenleistungen erbringen kann, wenn er über gute handwerkliche Fähigkeiten verfügt. Der Mieter darf jedoch nicht laienhaft oder fehlerhaft renovieren.
Warum sollen nach den gängigen Mietverträgen die Mieter die Schönheitsreparaturen tragen ?
Das ist wohl auch eine Kostenfrage. Denn, wenn der Vermieter die Schönheitsreparaturen ausführen würde, wäre die Miete deutlich höher. Vorgegeben werden ca. 0,70 € pro m² pro Monat. Bei einer Wohnung mit 80 m² sind das 56,- € pro Monat und 672,- € pro Jahr.
Mieter sollen aber auch die Möglichkeit haben, Ihre Wohnung nach eigenem Geschmack zu renovieren. Sonst wäre möglicherweise jede Wohnung mit Raufaser tapeziert und weiß gestrichen.