01/11/2020
Wenn Sie eine Immobilie verkaufen, kann das Thema „Spekulationsgewinn“ eine große Rolle spielen. Spekulationsgewinne unterliegen als private Veräußerungsgeschäfte der Spekulationssteuer. Die Spekulationssteuer ist eine Unterart der Einkommensteuer. ⠀
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Wenn Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie einen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie den Gewinn in einer Einkommensteuererklärung gegenüber dem Finanzamt angeben. Weitere Steuern außer die Spekulationssteuer fallen aber nicht an, die Grunderwerbsteuer wird stets vom Käufer bezahlt, hier raten wir den Kaufvertrag und die Zahlungsfähigkeit des Käufers deutlich zu überprüfen, denn bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers, haften Sie als Verkäufer für die Grunderwerbssteuer. ⠀
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Wenn Sie allerdings in fünf Jahren mehr als drei Immobilien verkaufen, kann unter Umständen zusätzlich auch die Gewerbesteuer anfallen, da vom Fiskus argumentiert werden kann, dass die gewerbliche Absichten mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.⠀
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Als Bad Reichenhaller Immobilienmakler dürfen wir keine Steuerberatung geben, Hinweise für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater sind aber natürlich erlaubt.⠀
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Ob beim Verkauf tatsächlich eine Spekulationssteuer anfällt oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Hier verweisen wir auf ein Gespräch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens. ⠀
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