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Mit Sicherheit ein guter Tipp: Das könnte schon bald Ihre Wohnung sein!Sie sind schon länger auf der Suche nach einer kl...
17/12/2024

Mit Sicherheit ein guter Tipp: Das könnte schon bald Ihre Wohnung sein!

Sie sind schon länger auf der Suche nach einer kleinen, gemütlichen Eigentumswohnung in Belm? Hier haben Sie sie gefunden. Die Dachgeschosswohnung mit ca. 53 m² Wohnfläche befindet sich in einem ca. 1972 in Massivbauweise erstellten Haus mit großem Eigentumsgrundstück. Zur Wohnfläche gehören das gemütliche Wohnzimmer, ein geräumiges Schlafzimmer, die praktische Küche und das in die Jahre gekommene Bad. Alle Dachfenster wurden in 2024 erneuert. Weiter gehört zum Objekt ein Kellerraum sowie ein PKW Stellplatz. Der Garten ist Gemeinschaftseigentum. Zur Zeit ist die Wohnung vermietet.

Angaben zum Energieausweis:
Verbrauchsausweis gültig bis 26.06.2028
Energieträger: Öl
Energieverbrauch: 114,80 kWh/(m²a)

Kaufpreis: 98.000,- €, zzgl. 3,57 % Käuferprovision inkl. MwSt.

01/12/2024

In Vorbereitung...

Eigentumswohnung in Belm. Weitere Informationen in Kürze auf unserer Homepage

In Vorbereitung...Fachwerkhaus / Doppelhaus zwischen Osnabrück-Lüstringen und BelmWeitere Informationen in Kürze auf uns...
10/10/2024

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Fachwerkhaus / Doppelhaus zwischen Osnabrück-Lüstringen und Belm

Weitere Informationen in Kürze auf unserer Homepage

Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Ents...
07/10/2024

Erbimmobilie – behalten oder verkaufen?

Ein Immobilienerbe ist häufig auch eine Verpflichtung. Oft müssen schwierige Entscheidungen getroffen werden, bei denen es um viel Geld geht. Deshalb ist es sinnvoll, sich von Sanierungs-,
Finanzierungs- und Immobilienexperten beraten zu lassen, ob die Selbstnutzung oder der Verkauf die bessere Lösung ist.

Ob Sie in Ihre Erbimmobilie einziehen oder sie verkaufen sollten, hängt natürlich von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie eine Immobilie in München geerbt haben, in Hamburg wohnen
und ein Jobwechsel schwierig ist, dann wird wohl auch die Nutzung Ihrer geerbten Immobilie eher unpraktisch sein. Folgendes könnte ein Ausweg sein.
Vermietung

Wenn Sie Ihre Erbimmobilie nicht verkaufen möchten und nicht selbst einziehen können, kann die Vermietung eine Option sein. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen lokalen
Immobilienprofi beraten zu lassen. Denn hier gibt es einige Fallstricke:
Wie hoch darf die aktuelle Miete nach der Mietpreisbremse sein? Welche Zielgruppe kommt für Ihre Immobilie in Frage? Wie beeinflusst die Lage Ihrer Immobilie den Mietpreis sowie die Zielgruppe?
Welche Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind für eine erfolgreiche
Vermietung nötig?

Damit wären wir bei den Kosten.
Sanierungskosten und Erbschaftssteuer
Wenn Sie die nötigen finanziellen Mittel für die Sanierung nicht auf der hohen Kante haben, müssen Sie genau kalkulieren, wann sich die Kosten durch die Mieteinnahmen amortisieren. Lassen Sie sich
zudem von einem Sanierungs- und oder Energieexperten beraten, denn vielleicht können Sie staatliche Förderung erhalten.
Darüber hinaus müssen Sie die Erbschaftssteuer im Blick behalten. Wenn der Wert der Immobilie Ihren Freibetrag übersteigt, kann es teuer werden. Deshalb ist es gegebenenfalls sinnvoll, den
Immobilienwert von einem lokalen Qualitätsmakler oder Sachverständigen ermitteln zu lassen. Denn diese berücksichtigen auch die aktuelle Marktsituation. Ermittelt das Finanzamt den Wert, ist das in der Regel nicht der Fall, was sich für Sie nachteilig auswirken kann.

Erbengemeinschaft
Sind Sie nicht Alleinerbe, sondern erben beispielsweise Geschwister die Immobilie mit, verkompliziert sich die Entscheidung der Frage Selbstnutzung oder Verkauf. Eventuell möchte eins der Geschwister einziehen. Oder eine Schwester oder ein Bruder kann sich nicht von der Immobilie trennen. Auch hier kann ein erfahrener Immobilienprofi beraten und schlichten.

Fazit
Ob Sie also die Immobilie behalten oder verkaufen sollen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn diese Entscheidung hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Deshalb lohnt es sich, sich
individuell beraten zu lassen, um eine sachlich fundierte Entscheidung treffen zu können. Sie sind unsicher, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten
Sie gern.
Hinweise:

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet.
Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit
es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte
lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © IgorVetushko/Depositphotos.com
24_09_01_Erbimmobilie_behalten_oder_verkaufen.docx

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16/09/2024

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RESERVIERTReihenendhaus in Belm  Baujahr 1976Wohnfläche ca. 138 m²Grundstück Erbpacht ca. 500 m²GarageWintergarten...Wei...
12/09/2024

RESERVIERT

Reihenendhaus in Belm
Baujahr 1976
Wohnfläche ca. 138 m²
Grundstück Erbpacht ca. 500 m²
Garage
Wintergarten...

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Wieviel Immobilie bekomme ich mit 3000 Euro Monatseinkommen? Haben sogenannte Normalverdiener derzeit die Chance, sich d...
16/07/2024

Wieviel Immobilie bekomme ich mit 3000 Euro Monatseinkommen?

Haben sogenannte Normalverdiener derzeit die Chance, sich den Traum von einer eigenen Immobilie zu erfüllen? Viele Immobiliensuchende sind aufgrund der Krisen der letzten Zeit verunsichert und wissen nicht, ob sie sich überhaupt noch eine Immobilie kaufen sollen und können.

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden kann schon an der Finanzierung scheitern, wenn die Bank mitteilt, dass ein Kredit nicht möglich ist. So mancher fragt sich dann: Was ist mit meinem monatlichen Einkommen um 3000 Euro netto überhaupt möglich?
Wie teuer darf es mit 3000 netto auf dem Konto werden?
Nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Einkommens: das ist der von Experten empfohlene Anteil, den man monatlich für die Finanzierung einer Immobilie ausgeben kann. Es gibt auch Banken, die bereits bei 30 Prozent den Schlussstrich ziehen und Kredite nur bis zu dieser Grenze gewähren.

Das bedeutet in Zahlen: plant man eine Finanzierung über 25 Jahre mit einer monatlichen Rate von 873 Euro, 20 Prozent Eigenkapital und einem Zinssatz von 2,5 Prozent, darf die gewünschte Immobilie höchstens 210.000 Euro kosten.

Eigenkapital ist notwendig

Neben den Kosten für die Immobilie müssen Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und die Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch gezahlt werden. Letztere betragen je nach Bundesland 10 bis 15 Prozent. Zudem muss die Höhe der Zinsen bei der Finanzierungssumme berücksichtigt werden. Insgesamt müssen bei einer Immobilie, die etwa 200.000 Euro kostet, also mit etwa 20.000 Euro Nebenkosten gerechnet werden, die in der Regel vom Eigenkapital gezahlt werden müssen.

Die Zinshöhe: damit müssen Sie rechnen

Das Eigenkapital hat neben dem Immobilienpreis auch Einfluss auf die Höhe des Darlehens. Experten aus dem Bereich Finanzierung empfehlen, mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigener Tasche zu zahlen. Zudem muss immer die Höhe der Zinsen berücksichtigt werden. Nimmt man etwa eine zehnjährige Laufzeit in den Blick, liegt diese bei etwa 3,5 Prozent. Dabei muss beachtet werden, dass der Zinssatz je nach Höhe des Kreditrahmens und des mitgebrachten Eigenkapitals variieren kann.

Was es sonst noch zu beachten gibt

Denken Sie unbedingt auch an anfallende Renovierungskosten oder mögliche Einkommenseinbußen wie Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes und Elternzeit. Preisen Sie diese in Ihre Berechnungen mit ein. Es empfiehlt sich, die monatliche Rate nicht zu hoch anzusetzen, um noch Rücklagen haben zu können. Die Angaben zur Immobilienfinanzierung in diesem Text dienen Ihrer Orientierung und sind unverbindlich. Wir vermitteln Sie gerne an einen kompetenten Finanzberater aus unserem Netzwerk, der Sie professionell zum Thema beraten kann.
Brauchen Sie Hilfe beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten Ihre Fragen und beraten Sie gern.

Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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Keine Steuern für Erbengemeinschaften beim ImmobilienverkaufBei einer geerbten Immobilie kommt es in Erbengemeinschaften...
30/05/2024

Keine Steuern für Erbengemeinschaften beim Immobilienverkauf

Bei einer geerbten Immobilie kommt es in Erbengemeinschaften häufig zu Streit. Einer will verkaufen, einer vermieten, einer selber einziehen. Im Herbst 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Hürde beim Verkauf einer Immobilie für Erbengemeinschaften abgeschafft. Welche Belastung für Erben ist damit weggefallen?
Wenn ein Mitglied einer Erbengemeinschaft die Anteile an einer geerbten Immobilie von den anderen Miterben erwarb und diese Immobilie anschließend verkaufte, so forderte das Finanzamt Einkommensteuer, falls der Erbe nicht zehn Jahre in der Immobilie gelebt hat. Dies geschah, weil das Finanzamt den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG einstufte.
Der BFH hat nun geurteilt, dass das Erwerben der Anteile von Miterben an einer Immobilie und der anschließende Verkauf, ohne die Immobilie zehn Jahre bewohnt zu haben, kein steuerpflichtiges Geschäft im Sinne des § 23 EStG ist.
Erben werden entlastet
Dieses Gerichtsurteil entlastet die Erben sowohl finanziell als auch bei der Entscheidungsfindung bezüglich der gemeinsamen Immobilie. Durch den Entfall der Einkommensteuer wird es für die Erben einfacher, sich für den Verkauf der Immobilie zu entscheiden, was die Lösungsfindung innerhalb der Erbengemeinschaft erleichtert.
Warum die neue Bewertung?
Im Jahr 2015 erbten drei Angehörige mehrere Immobilien. Ein Mitglied der Erbengemeinschaft zahlte die beiden anderen aus und übernahm das ganze Erbe. 2017 wurde die Erbengemeinschaft damit aufgelöst. Anfang 2018 verkaufte dieser Erbe den gesamten Nachlass.
Das Finanzamt stellte daraufhin eine Forderung nach Einkommensteuer, gestützt auf die Regelung, dass der Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb steuerpflichtig ist. Der Erbe zog mit seinem Fall vor das Finanzgericht München und verlor dort zunächst in der ersten Verhandlung 2021. Er ging in Revision beim Bundesfinanzhof (BFH), und der IX. Senat entschied im vergangenen September, dass die Übernahme des Erbteils von den beiden anderen Erben nicht als typischer Immobilienkauf zu werten sei und somit die Regelung nicht greife.
Das Gericht argumentierte, dass für die Besteuerung eines Immobilienverkaufs ein vorheriger Erwerb erforderlich ist, was in diesem speziellen Fall als nicht gegeben angesehen wurde. Die Übernahme von Erbanteilen innerhalb einer Erbengemeinschaft galt nicht als vergleichbar mit dem Erwerb von Immobilienanteilen, selbst wenn sie Teil des gemeinsamen Nachlasses waren. Folglich konnte ohne einen eigentlichen Kaufvorgang keine Besteuerung aufgrund eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfolgen.
Sind Sie unsicher, wie es mit Ihrer Erbimmobilie weitergehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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VERKAUFT
27/05/2024

VERKAUFT

14/05/2024

Das Immobilien-Wetter bleibt unbeständig
Nach wie vor sind Immobiliensuchende zurückhaltend. Bei den aktuellen Preisen und Zinsen stellt
der Erwerb einer Immobilie immer noch eine Herausforderung dar. Derzeit ist der Kauf einer
Immobilie für viele Interessierte nur dann realisierbar, wenn sich der Kaufpreis innerhalb ihrer
Finanzierungsmöglichkeiten bewegt.
Doch wie verhalten sich die Immobilienpreise momentan? Unterscheidet sich die Preisentwicklung
zwischen städtischen und ländlichen Gebieten? Und unter welchen Umständen ist eine Immobilie als
erschwinglich zu betrachten? Aktuell sind die Immobilienmärkte in Deutschland in einer Phase der
Preisfindung.
Sowohl für Verkäufer als auch für Kaufinteressenten ist es momentan eine Herausforderung, den
Wert einer Immobilie korrekt zu bewerten und überhaupt eine Übereinkunft zu erzielen. Daher ist für
viele derzeit der Beistand eines erfahrenen Marktkenners unerlässlich. In unserem kurzen
ImmobilienWetter-Video erfahren Sie daher alles Wissenswerte über den aktuellen Stand des
deutschen Immobilienmarkte

VERMIETETZwei Zimmer Wohnung in zentraler Lage von Bünde zu vermietenWeitere Informationen per E-Mail an carson@klenke-i...
24/04/2024

VERMIETET

Zwei Zimmer Wohnung in zentraler Lage von Bünde zu vermieten

Weitere Informationen per E-Mail an [email protected]

Checkliste: Unterlagen für den ImmobilienkaufWer eine Immobilie erwerben möchte, muss dem kreditgebenden Institut – meis...
12/03/2024

Checkliste: Unterlagen für den Immobilienkauf

Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss dem kreditgebenden Institut – meistens der Bank – und dem Verkäufer verschiedene Unterlagen vorlegen. Damit Sie dabei nichts übersehen und der Immobilienkauf reibungslos klappt, finden Sie in unserer Checkliste, welche Unterlagen Sie vorlegen sollten.
Unterlagen für die Bank
• beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
• die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
• letzter Einkommensteuerbescheid
• Bescheinigung über das aktuelle Beschäftigungsverhältnis
• Belege zu vorhandenem Eigenkapital (z. B. Kontoauszüge)
• ggf. Nachweis bei bereits bestehendem Darlehen
• Schufa-Selbstauskunft mit Vermögensnachweis
• Nachweise über personengebundene Versicherungen
• Mitteilung über Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren
• Zusätzliche Unterlagen, wenn Sie selbständig sind
o Handelsregisterauszug
o betriebswirtschaftliche Auswertung
o Bilanz mit Gewinn- und Verlustermittlung
o letzte Steuererklärung inklusive Jahressteuerbescheid
o ggf. Gesellschaftervertrag
• Erst wenn die folgenden Dokumente vorliegen, kann die Bank die Finanzierung gewähren
o Kaufvertrag
o Grundbuchauszug
o Lageplan
o Fotos der Immobilie (Exposé)
o Wohnflächenberechnung
o Baukostenberechnung
o Baubeschreibung
o Baugenehmigungen
o Nebenkostenberechnungen
o Erschließungskosten
o Eigenleistungen
o Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
Unterlagen für den Verkäufer
• Finanzierungsbestätigung von der Bank
• Schufa-Selbstauskunft
Unterlagen für den Notar
• Grundbuchauszug
• Grundschulden, Hypotheken, Darlehen
• Übergabetermin
• Informationen zum Immobilienmakler
• Liste des übernommenen Inventars
• Unterlagen zur Finanzierung
• Ausweis
• Steuer-Identifikationsnummer
Sie suchen eine Immobilie oder Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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VERMIETETErstbezug in Bramsche Informationen am Wochenende auf unserer Homepage
29/02/2024

VERMIETET

Erstbezug in Bramsche
Informationen am Wochenende auf unserer Homepage

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21/02/2024

RESERVIERT

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Demnächst auf unserer Homepage www.klenke-immobilien.de
Ein-/Zweifamilienhaus (sanierungsbedürftig) in topp Lage von Belm

BEG 2024: Machen Sie Ihre Immobilie jetzt fit für die EnergiewendeDeutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, eine Viel...
30/01/2024

BEG 2024: Machen Sie Ihre Immobilie jetzt fit für die Energiewende

Deutschland soll bis 2045 klimaneutral sein, eine Vielzahl von Gebäuden erfüllt die Standards hierzulande jedoch nicht. Doch es gibt es wieder gute Nachrichten für Eigentümer! Der Staat unterstützt Immobilienbesitzer mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG) bei der energetischen Sanierung. Aber für wen eignet sich die Förderung, wie hoch fällt sie aus und welche Maßnahmen sind förderfähig?

Wer selbst ein Haus oder eine Immobilie besitzt, weiß, dass die energetische Bilanz zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bleibt ein Gebäude unsaniert, verliert es langfristig an Wert. Zudem haben Eigentümer mit schlechten Energiebilanzen mit hohen Energie-Kosten zu kämpfen.

Um Hauseigentümern die energetische Sanierung zu erleichtern, wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Seit dem 01. Januar 2024 ist die Reform der BEG nun in Kraft. Sie soll möglichst viele Immobilieneigentümer zu energetischen Sanierungen motivieren. Neu ist seitdem unter anderem, dass ab Januar 2024 Anträge ausschließlich von Eigentümern gestellt werden können, während Mieter nicht mehr dazu berechtigt sind.

Für wen sich die Förderung eignet
Die Förderung greift beispielsweise für den Einbau neuer Heizungsanlagen, der Optimierung bestehender Heizsysteme, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie den Einsatz fortschrittlicher Anlagentechnik. Die Förderung setzt sich grundlegend aus drei Teilmodulen zusammen, die sich separat um die Bereiche Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen kümmern.

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern. Auch die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten lassen sich bezuschussen. Bei bestimmten Maßnahmen muss im Rahmen des BEG ein Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden.

Weitere Infos und Verlinkungen
Falls Sie sich als Eigentümer einen ersten Überblick verschaffen möchten, können Sie den Förderwegweiser Energieeffizienz nutzen. Bei der Suche nach einem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Warum eine energetische Sanierung in jedem Fall sinnvoll ist
Da in absehbarer Zeit die Preise für herkömmliche Energieträger wie Öl und Gas weiterhin hoch sein werden oder sogar steigen könnten, ist es eine Sanierung entscheidend, um einem Preisverfall des Eigentums entgegenzuwirken. Zudem sollten sich Eigentümer vor Augen halten, dass neben der Wohnlage einer Immobilie auch die Energiebilanz den Wert einer Immobilie entscheidend beeinflusst.

Finden Sie heraus, wie eine energetische Sanierung den Wert Ihrer Immobilie steigern kann! Lassen Sie sich von uns beraten!

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

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Adresse

Heideweg 16
Belm
49191

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

+495406817280

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Klenke Immobilien erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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