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Dazu nutzen wir neueste Technologien und bündeln das Fachwissen unseres Expertenteams an einem Ort.

Eine   in Traumlage, ein großer Batzen bares Geld oder eine Kiste mit Goldschmuck – so stellen sich viele das perfekte  ...
18/08/2022

Eine in Traumlage, ein großer Batzen bares Geld oder eine Kiste mit Goldschmuck – so stellen sich viele das perfekte vor. Sind das geerbte oder die Immobilie jedoch mit behaftet oder die Besitzverhältnisse kompliziert, übernimmt ein . Welche Kosten auf Sie zukommen können und wofür der Erbschaftsexperte genau zuständig ist, erfahren Sie hier auf unserem Blog: https://www.upmin.de/nachlassverwalter/

Sie wollen eine   oder ein   in Deutschland kaufen? Dann reicht Ihre Unterschrift unter dem   nicht aus. Für einen recht...
11/08/2022

Sie wollen eine oder ein in Deutschland kaufen? Dann reicht Ihre Unterschrift unter dem nicht aus. Für einen rechtskräftigen Kaufvertrag benötigen Sie eine notarielle Beurkundung.

Auch wenn eine zusätzliche Rechnung für den sicher keine erfreuliche Nachricht ist, sehen Sie Ihre Vorteile darin: Ein notariell beurkundeter Kaufvertrag schützt sowohl Verkäufer als auch Käufer. Nur so ist der Vertrag für beide Parteien rechtssicher abgeschlossen und Sie sind vor eventuellen späteren Streitigkeiten und Ansprüchen geschützt.

Doch mit wie hohen muss man ungefähr rechnen?

Die Notargebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (BnotO) festgeschrieben. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Höhe des Kaufpreises und ist unabhängig vom Arbeitsaufwand des Notars. Sie können davon ausgehen, dass sich die beim Hauskauf auf circa 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises der Immobilie oder des Grundstücks belaufen.

Ein kleines Rechenbeispiel: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro müssen Sie mit Notarkosten für den Hauskauf in Höhe von circa 4.500 bis 6.000 Euro rechnen. Die Summe setzt sich zusammen aus Einzelsummen für die jeweils verschiedenen Aufgaben des Notars.

Sie haben Ihr   gefunden und möchten es so schnell wie möglich in Ihren Besitz nehmen. Verständlich. Aber als   in spe m...
04/08/2022

Sie haben Ihr gefunden und möchten es so schnell wie möglich in Ihren Besitz nehmen. Verständlich. Aber als in spe müssen Sie sich in Geduld üben. Denn erst wenn der unterschrieben ist, geht das Haus an Sie über. Und das kann Monate dauern. Vorher gibt es noch einiges zu klären. Von uns erfahren Sie, was ein Kaufvertrag beinhaltet, auf welchen Sie beim unbedingt achten müssen und ob Sie einen Kaufvertrag rückgängig machen können: https://www.upmin.de/vertragsbestandteil-beim-hauskauf/

Bei einer   erhalten sie als   bei der Wohnungsübergabe die Kaution nicht in Form von Bargeld, sondern die Bürgschaftsur...
28/07/2022

Bei einer erhalten sie als bei der Wohnungsübergabe die Kaution nicht in Form von Bargeld, sondern die Bürgschaftsurkunde einer Versicherung.
Wie sowohl als auch Sie als Vermieter davon profitieren, was Ihre Vor- und Nachteile als Vermieter dabei sind und was genau sich dahinter verbirgt, erfahren Sie hier von uns: https://www.upmin.de/kautionsversicherung/

Die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Mieter stimmt nicht? Das ist schade, aber kein akzeptabler Grund, um einen   zu künd...
21/07/2022

Die Chemie zwischen Ihnen und Ihrem Mieter stimmt nicht? Das ist schade, aber kein akzeptabler Grund, um einen zu kündigen. Aber es gibt sehr wohl gute Begründungen für eine des Mietvertrags. Vermieter finden diese im Bürgerlichen Gesetzbuch.
Laut § 573 BGB ist eine Kündigung des Mietvertrags aus folgenden Gründen möglich: bei einer groben Pflichtverletzung, bei Eigenbedarf oder bei einer wirtschaftlichen Verwertung der Immobilie.

Eine sogenannte kann unterschiedlich aussehen:

Mietrückstände: Ihr Mieter muss mit zwei Monatsmieten im Verzug sein oder ist innerhalb von zwei aufeinanderfolgen Monaten mit mindesten einer Miete im Rückstand.
Wichtig: Sollte Ihr Mieter nach Zustellung der Räumungsklage die Mietrückstände innerhalb von zwei Monaten zahlen, ist die fristlose Kündigung des Mietvertrags hinfällig.

Verstoß gegen die Hausordnung; Dazu zählen vorsätzliche Sachbeschädigung, kriminelle Handlungen, Beleidigungen und Bedrohungen, (nächtliche) Ruhestörung in wiederholten Fällen, üble Nachrede oder tätliche Angriffe.

Verletzung der Sorgfaltspflicht: Ihr bringt den Müll nicht raus, sondern hortet ihn – sehr zur Freude des Ungeziefers – in der Wohnung? Das müssen Sie nicht tolerieren. Der Mieter hat gegenüber der Mietsache eine Sorgfaltspflicht (§ BGB 280), verletzt er diese ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrags möglich.

Unerlaubt Untervermietung an Dritte: Der Mieter darf das nicht ohne Ihre Erlaubnis untervermieten. Sei es die komplette Wohnung oder auch nur ein einzelnes Zimmer.
Damit Ihr auch rechtens ist, sollten Sie alle Formalien beachten.

Sie müssen…
- das Kündigungsschreiben schriftlich vorlegen,
- die Namen aller Personen, die im Mietvertrag stehen auch im Kündigungsschreiben aufführen,
- die Adresse des Mietobjekts genau angeben,
- den Kündigungsgrund nennen,
- die Kündigungsfrist anführen,
- die Kündigung selbst unterzeichnen oder von einem bevollmächtigten Vertreter handschriftlich unterzeichnen lassen und
- auf das Widerspruchsrecht inklusive Widerspruchsfrist hinweisen.

Für weitere Details zu Mietverträgen und seiner Kündigung schauen Sie gerne bei auf dem Blog vorbei! (https://www.upmin.de/blog/) Hier finden Sie unter dem Suchbegriff “Mietvertrag” alles, was Sie dazu wissen müssen.

Wenn Sie Ihrem Mieter den   kündigen möchten, müssen Sie einiges beachten, damit diese   auch   ist. Welche Aspekte dabe...
14/07/2022

Wenn Sie Ihrem Mieter den kündigen möchten, müssen Sie einiges beachten, damit diese auch ist. Welche Aspekte dabei wichtig sind, worauf Sie besonders achten müssen und wie Sie sich die Arbeit bei der Kündigung eines Mietvertrags erleichtern können, erfahren Sie hier bei uns: https://www.upmin.de/mietvertrag-kuendigen/

“Eigentum verpflichtet.” Doch was heißt das eigentlich genau? Heute geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die  , w...
07/07/2022

“Eigentum verpflichtet.” Doch was heißt das eigentlich genau? Heute geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die , welche auf Sie als zukommen.

Nutzungspflicht: Sie dürfen Ihr Haus nur so nutzen, wie es die baurechtliche Bewilligung zulässt. Wird also beispielsweise ein Haus nur zu Wohnzwecken genehmigt, dürfen Sie dort keine Pizzeria eröffnen.

Räum- und Streupflicht: Wenn es schneit oder die Wege vor Ihrem Haus glatt sind, kann das schnell gefährlich werden. In den meisten Fällen sind Sie als Hauseigentümer verpflichtet, den Schnee auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus zu räumen und wenn nötig zu streuen

Energetische Sanierungsmaßnahmen: Es gibt bestimmte Voraussetzungen, nach denen Hauseigentümer energetische Sanierungen durchführen müssen. Das gilt etwa dann, wenn das Dach nicht die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt oder das Haus nach dem 1. Februar 2002 gekauft wurde.

Verkehrssicherungspflicht: Sie sind verpflichtet alle Grundstücksflächen verkehrssicher zu halten, sodass niemand zu Schaden kommen kann.

Duldungspflicht: Als Hauseigentümer müssen Sie in der Regel städtische Einrichtungen für Wasserversorgung oder Müllabfuhr nutzen. Ihren Energieversorgungsvertrag können Sie zwar mit einem Versorger Ihrer Wahl abschließen. Doch auch anderen zur Versorgung verpflichteten Unternehmen müssen Sie ermöglichen, notwendige Leitungen zu legen.

Als Hauseigentümer können Sie Freiheiten genießen – aber immer mit Verantwortung und mit Blick ins . Unsere der kennen sich im Paragraphen-Wirrwarr aus – wir kümmern uns um Ihr Haus! Schauen Sie gerne für mehr Infos bei uns auf https://www.upmin.de vorbei!

Weiter geht es mit unserer kleinen  ! Wir freuen uns, Ihnen heute Maximilian Noll mit ein paar Worten vorstellen zu dürf...
29/06/2022

Weiter geht es mit unserer kleinen ! Wir freuen uns, Ihnen heute Maximilian Noll mit ein paar Worten vorstellen zu dürfen.
Maximilian startete zum Jahresbeginn als Director Commercial. Zuvor hat er als Consultant bei McKinsey & Company gearbeitet.
Maximilian hat bei uns angefangen, um gemeinsam eine neue Art der aufzubauen: Digital, proaktiv, mit gutem Kundenerlebnis für und . Außerdem stimmte für ihn die Atmosphäre im Team und auch die Aufgaben, die er ab jetzt übernehmen wird.

Eigentümer aufgepasst: Am  1. Juli ist es soweit. Ab dann müssen alle   von Immobilien ihre Daten für die Neuberechnung ...
23/06/2022

Eigentümer aufgepasst: Am 1. Juli ist es soweit. Ab dann müssen alle von Immobilien ihre Daten für die Neuberechnung der an das übermitteln.

Aktuell fließen in die Grundsteuerberechnung noch ganze 20 Faktoren ein. Zukünftig sollen nur noch folgende fünf Faktoren als Grundlage für die Berechnung dienen, die Sie elektronisch über die -Software beim Finanzamt einreichen müssen:

Grundstücks - und Wohnfläche: Die finden Sie beim Katasteramt heraus. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie dort Liegenschafts- und Flurkarten. Als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaften können Sie die Grundstücks- und Wohnflächen in der Teilungserklärung nachlesen.

Bodenrichtwert: Der gibt den Wert des Bodens auf der Grundlage von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke an.

Immobilienart: Bei der Berechnung der Grundsteuer wird künftig zwischen Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie unbebauten Grundstücken unterschieden.

Alter des Gebäudes: Nach einer Kernsanierung kann eine als Neubau bewertet und daher steuerlich höher veranschlagt werden.

Mietniveaustufe: Sie müssen Ihre nicht selbst angeben, das Finanzministerium leitet diese aus statistischen Daten ab.

Falls Sie noch mehr zu der erfahren wollen, klicken Sie gerne auf den Link https://www.upmin.de/grundsteuerreform/ und lesen Sie unseren dazu passenden Blogartikel.

Neue Woche, neues Thema bei  . Diesmal: Wie Sie bei Ihrer   Solaranlagen nutzen können, um sowohl das Klima als auch den...
16/06/2022

Neue Woche, neues Thema bei . Diesmal: Wie Sie bei Ihrer Solaranlagen nutzen können, um sowohl das Klima als auch den Geldbeutel zu schonen.

Das Thema und ist längst auch bei Immobilienbesitzern und angekommen. spielt dabei eine bedeutende Rolle. Wozu Sie eine nutzen können und welche Arten es gibt, erfahren Sie hier in unserem Artikel: https://www.upmin.de/solaranlagen/

Da die staatliche   voraussichtlich immer geringer ausfallen wird, setzen zahlreiche Menschen auf eine   in  , um sich d...
09/06/2022

Da die staatliche voraussichtlich immer geringer ausfallen wird, setzen zahlreiche Menschen auf eine in , um sich den Lebensabend zu . Worauf Sie bei der Wahl der richtigen Investition achten müssen, welche Tipps und Tricks Sie sich zu Nutze machen und wie Sie richtig , erfahren Sie exklusiv bei . Unseren Blogbeitrag dazu finden Sie hier: https://www.upmin.de/investition/

Wir wollen, dass Sie unser   besser kennenlernen!Den Start macht Thorben Wöltjen. Thorben ist am Jahresbeginn als   Vice...
01/06/2022

Wir wollen, dass Sie unser besser kennenlernen!
Den Start macht Thorben Wöltjen. Thorben ist am Jahresbeginn als Vice President M&A zu uns gestoßen. Zuvor war er im Investment tätig. Thorben hat bei angefangen, weil er ein riesiges Potenzial im sieht. In seiner Freizeit geht Thorben gerne wandern oder laufen, um den Kopf freizubekommen. Thorbens Lieblingszitat stammt von Herbert Gmeiner: "Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss.“.
Herzlich Thorben Wöltjen!

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