08/05/2023
Wir haben hier eine G-Klasse, Baujahr 2022, mit 5430 km bei unserem Kunden vor-Ort begutachtet. Dieses Fahrzeug wurde im vorderen Bereich der Stoßstangenverkleidung beschädigt.
Der Kunde ist zuvor in eine bekannte Markenwerkstatt gefahren, die ihm lediglich einen Kostenvoranschlag erstellt hatten. Dieser Kostenvoranschlag ist nicht rechtssicher und erhält keinerlei Angaben über bspw. die Wertminderung und der Nutzungsausfallentschädigung, die unserem Kunden zustehen.
Da es sich bei dem Fahrzeug unseres Kunden um ein hochpreisiges Fahrzeug handelt, ist er mit dem Kostenvoranschlag nicht zufrieden gewesen und ist zu uns gekommen.
Wir haben für unseren Kunden ein vollumfängliches Schadengutachten erstellt inkl. der Wertminderung, die bei dem neuen Fahrzeug relativ hoch ausgefallen ist. Dadurch konnten alle zustehenden Kosten vollständig ermittelt werden. Die Wertminderung wurde im Nachhinein noch von der Versicherung beglichen.
Dies ist nicht immer der Fall, dass die Versicherungen, wenn ein Kostenvoranschlag schon erstellt wurde, noch die fehlende Wertminderung bezahlen.
Deshalb sollten Sie einen unverschuldeten Verkehrsunfall haben, beauftragen Sie immer erst einen Kfz-Gutachter, bevor Sie in die Werkstatt fahren. Nur dann kann sichergestellt werden, dass all Ihre zustehenden Kosten ermittelt und beglichen werden.
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall und haben Fragen? Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.