09/10/2026
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich der Energieausweis für Wohngebäude: Er wird digital, enthält mehr Energie- und Klimadaten – und für viele Altbauten entfällt die bisherige Bedarfsausweis-Pflicht. 🔑
🔎 Das Wichtigste:
✔️ Neue Ausweise werden digital und maschinenlesbar ausgestellt.
✔️ Mehr Angaben: u. a. Energieeffizienzklasse, Primär- und Endenergie, erneuerbare Energien und CO₂-Emissionen.
✔️ Mehr Wahlfreiheit bei älteren Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
✔️ Verbrauchsausweis: Verbrauchsdaten für zwei aufeinanderfolgende Jahre, getrennt nach Energieträgern.
✔️ Auch bei Vertragsverlängerungen kann ein gültiger Energieausweis vorzulegen sein.
✔️ Bestehende Ausweise bleiben bis zu zehn Jahre gültig.
👉 Unser Rat: Unterlagen früh sammeln – Verbrauchs- und Heizkostenabrechnungen, Angaben zu Heizung, Dämmung, Fenstern und erneuerbaren Energien.
Der Energieausweis ist kein lästiges Formular, sondern ein wichtiges Verkaufs- und Vermietungsargument. Wer seine Energiekennwerte kennt, kann seine Immobilie besser positionieren. 🏡