30/04/2021
Endlich gibt es Rechtssicherheit und Vermieter können ihre Wohnungen zu Marktpreisen vermieten. Die stagnierenden Angebote an Mietwohnungen sollen nun wieder ansteigen und eine hohe Nachfrage nach Berliner Wohnimmobilien wird erwartet.
Die Begründung des Bundesverfassungsgericht zum Urteil vom 15.04.2021: Regelungen zum Mietniveau für privat finanzierten Wohnraum, die auf dem offenen Wohnungsmarkt angeboten werden können, fallen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Die Staaten sind nur dann zur Gesetzgebung befugt, wenn und soweit die Bundesregierung ihre Gesetzgebungsbefugnisse nicht endgültig genutzt hat. Genau dies hat der Bundesgesetzgeber jedoch mit dem Mietgesetz in den §§ 556 bis 561 BGB endgültig geregelt.
Aufgrund der blockierenden Wirkung des Bundesgesetzes gab es keine Gesetzgebungsbefugnis der Staaten. Da der Mietendeckel auch das Mietniveau für uneingeschränktes Wohnen im Wesentlichen regelt, ist er insgesamt nichtig.