C. H. Hausverwaltung

C. H. Hausverwaltung Verwaltung von Immobilien - rundum professionell Hausverwaltungen entlasten den Eigentümer und sind Ansprechpartner - aber zumeist doch „nur“ Verwaltung. C.H.

Immer mehr private Eigentümer übertragen die vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung ihres Immobilienbestandes an externe Dienstleister. Wir sind mehr! Für den Eigentümer: verlässlicher Partner von der Konzeption über die Entwicklung bis zur Vermietung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Für den Mieter: engagierter Ansprechpartner, der durch persönliches Engagement und

Präsenz als Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter fungiert. Vorteil für den Vermieter hierbei: geringere Mieterfluktuation und weniger Mietausfälle. Ihre C.H. Hausverwaltung ist fachlich und praktisch ganz für Sie da. Wir bieten die gesamte Bandbreite der Dienstleistungen rund um die Immobilie - und das mit 20 Jahren Berufserfahrung. Unser Hauptaugenmerk liegt auf einer umfassenden und nachhaltigen Betreuung klassischer Wohnimmobilien sowie von Wohn- und Sondereigentum. Immer im Blick: Erhaltung und Verlängerung der Lebensdauer Ihrer Immobilie. Hierzu zählen wir auch Betreuungsleistungen bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Analyse und Optimierung von Betriebskostenstrukturen. Wir möchten Ihnen als Eigentümer das Gefühl vermittlen, stets bestens betreut und verstanden zu sein und den Mietern, auf deren Belange im Besonderen einzugehen und die mit einer Wohnung verbundenen höchst existenziellen Ängste auszuräumen. Hausverwaltung - alles aus einer Hand. Oder besser gesagt: mit Charisma und Herz!

01/08/2011

Am Jahresbeginn wurde bereits die Positive Nachricht angekündigt. Das Berliner Wohnraumgesetz ist nun verabschiedet.

Die von Insolvenzverwaltern verkauften Objekte "aus dem Sozialen Wohnungsbau" werden nunmehr gemäß § 5 und § 7 WoG Bln in das "BGB-Mietrecht" überführt und unterliegen dann nicht mehr den Restriktionen des WohnungsBindungsG .

26/07/2011

Vertragliche Verpflichtung des Mieters zur Vorlage von Belegen:
Ist bei der Vermietung von Gewerberäumen eine Umsatzmiete vereinbart, kann die Weigerung des Geschäftsraummieters, testierte Jahresabschlüsse und/oder andere Umsatznachweise vorzulegen, den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen. (Quelle: Das Grundeigentum Nr. 10/2011)

11/06/2011

ich wünsche ein sonniges pfingstwochenende
und alles liebe
colette hoffmann

Wichtig für alle Hauseigentümer: Sie sind verpflichtet alle Angaben zu Ihrem Immobilienbesitz rechtzeitig und vollständi...
11/05/2011

Wichtig für alle Hauseigentümer: Sie sind verpflichtet alle Angaben zu Ihrem Immobilienbesitz rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. Sprechen Sie uns einfach an - auch dies ist eine der Dienstleistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Dialogportal des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Landesämter zur Durchführung des Zensus 2011 in Deutschland

Adresse

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10407

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

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