Innovative-Bauprodukte

Innovative-Bauprodukte Betreuung rund ums Bauen für Privat und Gewerblich Kunden

16/07/2026

Erstellung der Bestätigung zum Antrag ((g)BzA) vorübergehend gestoppt - Umstellungsphase gestartet - Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026
Reform der BEG-Förderung - Start und Verfahren
Die Bundesregierung setzt die Bundes­förderung für energie­effiziente Gebäude (BEG) auch unter den Rahmen­bedingungen des neuen Gebäude­modernisierungs­gesetzes (GmodG) fort. Nach dem Beschluss des Haushalts­ausschusses des Deutschen Bundes­tages am 06.07.2026 kann die Bundes­regierung nun mit der Umsetzung der BEG-Reform beginnen. Die BEG wird in allen Teil­bereichen reformiert.

Grundsätzlich bleibt die BEG in ihrer Grund­struktur bestehen, das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständig­keiten. Die KfW ist für die systemische Förderung von Wohn- und Nicht­wohn­gebäuden und für die Heizungs­förderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienz­maßnahmen (z. B. Gebäude­hülle) zuständig. Für den Teil­bereich Einzelmaß­nahmen BEG EM (Heizung und Effizienz­maßnahmen) bleibt es bei einer anteiligen Zuschuss­förderung, für die systemische Förderung für Wohn­gebäude (WG) und Nicht­wohn­gebäude (NWG) bei der Kredit­finanzierung bzw. für Kommunen zusätzlich bei der anteiligen Zuschuss­förderung. Der Ergänzungs­kredit bleibt bestehen.

Die BEG wird somit in der bekannten Struktur, aber mit not­wendigen Anpassungen, ab dem 21.07.2026 fort­geführt. Die Förderung wird jetzt noch sozial ausgewogener, effizienter und fokussierter ausgestaltet. Auch nach der Reform wird die Bundes­regierung somit Sanierungen im Gebäude­bereich auf Basis der reformierten BEG weiter umfassend finanziell unterstützen.

Ab wann gelten die neuen Förder­bedingungen?
Die neuen Förder­bedingungen treten bereits am Dienstag, 21.07.2026 in Kraft. Ab diesem Tag können nur noch Anträge unter den neuen Förder­bedingungen bei KfW und BAFA gestellt werden. An den bekannten Strukturen der BEG ändert sich nichts. Das heißt, auch weiterhin bleiben die KfW und das BAFA in den bekannten Zuständig­keiten und Verfahren die richtigen Ansprech­partner: Die KfW für die Heizungs­förderung sowie die systemische Förderung BEG WG und BEG NWG zuständig, das BAFA für weitere Einzel­maßnahmen außer der Heizungs­förderung.

Was passiert bis dahin - gibt es Übergangs­regelungen?
Es wird eine Umstellungs­phase vom 09.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026, 20:00 Uhr geben. Während dieser Umstellungs­phase können vorüber­gehend für alle Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) (261, 263, 358, 359, 458, 459, 522, 523) sowie für die Produkte Wohn­eigentum für Familien Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) keine neuen Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) sowie keine Anpassungen für bestehende BzA’s im Rahmen der BnD Einreichung bei der KfW erstellt werden.

Es gibt allerdings einen Vertrauens­schutz für jene Antrags­stellenden, die vor der Umstellungs­phase bereits eine (g)BzA von ihrer/­ihrem Energie­effizienz-Expertin/­-Experten oder Fach­unternehmen erhalten haben. Mit diesen (g)BzA können während der Umstellungs­phase noch Anträge zu den bisherigen Förder­bedingungen bei der KfW gestellt werden. Dieser Vertrauens­schutz gilt somit für jene Antrag­stellenden, die in ihrer Planung bereits konkret und sehr weit fort­geschritten waren. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungs­phase und ist somit eine Stichtags­regelung bis zum 20.07.2026 um 20:00 Uhr.

Die bestehende (g)BzAs behalten wie gewohnt ihre Gültig­keit für sechs Monate ab Erstellung der (g)BzA. Das heißt, mit Neu­start der Förderung können bestehende (g)BzAs weiter für eine Antrag­stellung genutzt werden, dann zu den neuen Förder­bedingungen.

Bitte informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden über diese Stichtags­regelung!
Stichtag 20.07.2026 um 20:00 Uhr für Anträge zu den alten Förder­bedingungen
Was passiert mit bereits zugesagten bzw. beantragten Vorhaben?
Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen - die Förderung ist reserviert und wird auch gemäß den alten Förder­bedingungen nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt werden, wenn die Förder­voraus­setzungen erfüllt sind.

Bereits eingereichte (noch nicht zugesagte) Anträge werden zu den alten Förder­bedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förder­bedingungen entsprechend bewilligt.

Neue Förderbedingungen ab 21.07.2026
BEG EM: Heizungsförderung - Was ist neu?
Stärkere Berücksichtigung der Einkommens­situation
Der bisher einstufige Einkommens­bonus wird nun in drei Stufen gestaffelt:

Für Haus­halte mit einem zu versteuernden Einkommen (zvE) bis zu 30.000 Euro erhöht sich der Bonus auf 40 % (bislang 30 %).
Für Einkommen zwischen 30.000 und 40.000 Euro zvE bleibt der Bonus bei 30 %.
Für Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 Euro zvE werden (neu) 10 % Einkommens­bonus gewährt.
Hierdurch soll der individuellen finanziellen Situation besser Rechnung getragen werden.

Besondere Unterstützung für Familien durch neuen Familien­zuschlag
Lebt mindestens ein minder­jähriges Kind im Haushalt wird das relevante Einkommen (zvE) der Familie rechnerisch einmalig um 10.000 Euro reduziert, so profitieren Familien stärker vom Einkommens­bonus. Hierdurch werden Haus­halte in einer Lebens­phase gezielt unter­stützt, in der Eigentums­erwerb und Sanierungen relevant und Mittel knapp sind.

Ziel der Effizienzsteigerung durch stärkere Degression
Die Degression der förderfähigen Kosten sowie des Klima-Geschwindig­keits­bonus trägt dazu bei, Effizienz­steigerungen und eine Senkung der Kosten für Installationen von Heizungen stärker anzureizen.

Die förder­fähigen Ausgaben sinken schritt­weise und transparent alle 6 Monate um 750 Euro. Zum Neustart der Förderung betragen die förder­fähigen Ausgaben 28.000 Euro. Zum 1. Februar 2027 und danach halb­jährlich zum 01. Februar und 01. August eines jeden Jahres werden sie um 750 Euro abgesenkt. Ende 2030 liegen die förder­fähigen Ausgaben dann bei 22.000 Euro.

Auch der Klima­geschwindig­keits­bonus wird schritt­weise abgesenkt: zum Neustart beträgt der Bonus 16 %. Ab 01. Februar 2027 wird er alle 6 Monate um jeweils 4 %-Punkte abgesenkt bis er ab Mitte 2028 entfällt.

BEG EM: weitere Einzel­maßnahmen - Was ist neu?
Fokus auf schlechte Gebäude wird intensiviert: Neuer Worst Performing Buildings-Bonus bei Einzel­maßnahmen (Gebäude­hülle)
Der Bonus für Worst Performing Buildings (WPB) wird jetzt auch bei den Effizienz­maßnahmen eingeführt (bislang nur in der systemischen Sanierungs­förderung der KfW). Somit steigt der Fokus der Förderung auf die am wenigsten effizienten Gebäude (Effizienz­klasse H), die gezielt eine energetische Verbesserung erfahren sollen. Er wird nur für die Gebäude­hülle gelten, weil hier der größte Aufwand und deshalb der meiste Bedarf besteht.

Degression der förder­fähigen Kosten für Effizienz­maßnahmen in Mehr­familien­häusern
Analog zur Heizungs­förderung wird auch bei den weiteren Effizienz­maßnahmen für Mehr­familien­häuser eine Degression der maximal förder­fähigen Kosten eingeführt:

für die 1. Wohneinheit (WE) betragen sie 30.000 Euro,
für die 2. bis 6. WE 15.000 Euro und
ab der 7. WE 8.000 Euro.
Effizientere Ausrichtung des individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP)
Die Anforderungen zum Erhalt des iSFP-Bonus werden verschärft. Der Bonus für das Vorliegen eines iSFP in Höhe von 5 % wird erst ab einem förder­fähigen Mindest­investitions­volumen von 30.000 Euro gewährt. Der Bonus entfällt nur auf den Betrag, der das Mindest­­investitions­volumen über­steigt. Hierdurch sollen gezielt umfang­reichere Sanierungen angereizt und der klima­politische Mehr­wert sowie die Förder­effizienz gestärkt werden.

BEG Wohngebäude/­Nichtwohn­gebäude - Was ist neu?
Auch hier: stärkere Fokussierung auf Worst Performing Buildings und Anpassungen an Markt­standards
Der Bonus für Serielles Sanieren (SerSan) wird ausgeweitet (auch für Effizienz­haus-Stufe 70EE und NWG) und es kommt zu einer besseren Verknüpfung zwischen SerSan- und WPB-Bonus. Die Kumulierungs­grenze beider Boni wird auf­gehoben, so dass die Kombination beider Boni zu einer Erhöhung des Förder­satzes auf 25 % führt.

Außerdem wird die Erneuer­bare Energien (EE)-Klasse zum Standard in der systemischen Sanierung auf­gewertet, daher entfällt der bisherige EE-Bonus. Die Tilgungs­zuschüsse werden um 10 % gekürzt, Spiel­räume für Zins­verbilligung sollen genutzt werden.

14/07/2026
07/07/2026

Dorf in Dänemark
(Foto: IG - .)

Kann ich nur empfehlen ☺️
24/06/2026

Kann ich nur empfehlen ☺️

Messen Sie komplexe Räume, zeichnen Sie sofort und exportieren Sie ohne Risiko in CAD.

euch allen ein Frohes Neues Jahr
31/12/2025

euch allen ein Frohes Neues Jahr

Adresse

Neheimer Str . 41
Berlin
13507

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Innovative-Bauprodukte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Innovative-Bauprodukte senden:

Verknüpfungen

Teilen