21/09/2026
Nachbarschaft kann so schön sein – bis der erste Apfel über den Zaun hängt. 🍎😉
Aber wem gehört das Obst eigentlich?
Solange der Apfel noch am Baum des Nachbarn hängt, bleibt er grundsätzlich sein Eigentum – auch dann, wenn der Ast über deinen Zaun ragt. Fällt die Frucht dagegen von selbst auf dein Grundstück, darfst du sie in der Regel behalten.
Ähnlich beim Laub: Blätter vom Nachbarbaum musst du grundsätzlich auf deinem Grundstück selbst entfernen. Nur wenn die Belastung außergewöhnlich stark und unzumutbar ist, kann im Einzelfall eine Entschädigung infrage kommen.
Mein Tipp: Bevor aus ein paar Äpfeln oder Herbstblättern ein echter Nachbarschaftsstreit wird, hilft oft ein ruhiges Gespräch über den Gartenzaun. 🍂🏡
Und wenn du gerade generell über Veränderungen rund um dein Zuhause nachdenkst – vielleicht, weil ein Umzug ansteht oder du deine Immobilie verkaufen möchtest – lohnt sich ein frühzeitiger Blick auf alle Details, die für einen späteren Verkauf wichtig sein können.
Du überlegst, dein Haus, deine Wohnung oder dein Grundstück in Berlin oder Brandenburg zu verkaufen? Schreib mir gerne. Ich unterstütze dich persönlich, erfahren und mit einem klaren Blick für deine Immobilie.