17/08/2026
Das „Heizungsgesetz“ heißt jetzt anders – und zwei der bekanntesten Regeln sind tatsächlich weg.
Seit Ende Juli gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Für Eigentümer von Häusern im Barnim hat sich dabei einiges geändert:
🔥 Das bisherige altersbezogene Betriebsverbot für bestimmte alte Heizkessel ist entfallen.
❌ Die bekannte 65-%-Pflicht für neu eingebaute Heizungen gibt es so nicht mehr.
⛽ Gas- und Ölheizungen können weiterhin eingebaut werden – allerdings gelten ab 2029 neue Vorgaben für die eingesetzten Brennstoffe.
📄 Beim Energieausweis bleibt vorerst vieles beim Alten.
Gerade für Eigentümer älterer Häuser ist das wichtig. Denn Aussagen wie „Die Heizung muss sowieso raus“ stimmen heute nicht mehr pauschal – und können bei einem Hausverkauf sogar Einfluss auf Preisverhandlungen haben.
Wir haben uns den neuen Gesetzestext angesehen und zusammengefasst, was jetzt tatsächlich gilt, was weggefallen ist und was Eigentümer vor einer Sanierung oder einem Verkauf wissen sollten.
👉 Zum Artikel:
https://www.schladitz-immobilien.de/Gebaeudemodernisierungsgesetz-Was-sich-fuer-Eigentuemer-geaendert-hat.htm
Wie alt ist die Heizung in Ihrem Haus?