21/03/2017
Die Reform der Pflegeversicherung
Vortrag von Stefan Scheck über die die Veränderung der Pflegeversicherung
Die beschlossenen Pflegestärkungsgesetze haben für einen großen Umbruch gesorgt. Zwei große Gesetzesvorhaben, namentlich mit dem Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) sowie das Pflegestärkungsgesetz II, dessen letzter Teil zum 01.01.2017 in Kraft getreten ist, bringen Neuerungen und wesentliche Verbesserungen für Pflegebedürftige. So wurden mit dem PSG I zwar der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,3% erhöht, jedoch auch die Leistungen ausgeweitet. Neben den Pflegesachleistungen sind das Pflegegeld als auch eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen möglich geworden. Der Bedarf der Pflegepersonen kann damit viel praxistauglicher abgedeckt werden. Auch Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie z.B. Unterstützung beim Einkaufen oder im Haushalt sind nun bis zu 125€ im Monat möglich.
Mit dem Inkrafttreten des PSG II kam eine wesentliche Veränderung hinzu. Anstatt mit den bisher drei Pflegestufen wurde das System zu 5 Pflegegraden hin abgeändert. In der Praxis bedeutet dies, dass die alte Denkweise der Defizitorientierung hin zu einer neuen Ressourcenorientierung einhergeht. „Ab sofort wird nicht mehr danach gefragt, was eine Person nicht mehr kann, sondern vielmehr danach gefragt, was der Pflegebedürftige noch aus eigener Initiative leisten kann“, so Stefan Scheck, Geschäftsführer der Ambulanten Dienste Mayer-Reif-Scheck aus Prien. Die Beurteilung des jeweiligen Pflegegrades erfolgt über sogenannte Module. Unter anderem stehen hier die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie die Selbstversorgung der betreffenden Personen im Mittelpunkt. Der individuelle Pflegegrad wird durch modular festgelegte Bewertungsgewichte ermittelt, wobei der Grundsatz gilt, dass durch den Systemwechsel keine Schlechterstellung von pflegebedürftigen Person erfolgen darf.
Zusammenfassend gilt, dass durch die Leistungsausweitung eine bessere Orientierung an den tatsächlichen Bedürfnissen der pflegebedürftigen Personen möglich wird. „Einschränkend gilt jedoch hinzuzufügen, dass durch die Pflegereformen keine Vollkaskoversicherung implementiert wurde sondern nach wie vor Eigenleistungen durch die Versicherten gefordert werden“, so Stefan Scheck am Ende seines besonders interessanten und informativen Vortrages.