30/12/2021
Leider kommt es in der Praxis vor, dass Änderungen des Gebäudes ohne Baugenehmigung umgesetzt wurden. Kommt es zu einer Auseinandersetzung mit dem Bauordnungsamt, müssen genehmigungspflichtige Änderungen nachträglich legalisiert oder im schlimmsten Fall zurückgebaut werden. Nach den Vorschriften der Landesbauordnung NRW ist das Errichten, Ändern und Ändern einer Nutzung genehmigungspflichtig. Welche Maßnahmen konkret von einer Genehmigungspflicht betroffen und welche kleinen Vorhaben genehmigungsfrei sind, regelt größtenteils der § 62 BauO NRW. Gerne prüfen wir für Sie die Genehmigungsfähigkeit illegaler oder geplanter Änderungen und stellen bei Bedarf einen Bauantrag.