04/08/2026
„Das haben wir doch gar nicht extra vereinbart …" – Diesen Satz hören Bauherren manchmal, wenn es um Luftdichtheit geht. Zu Recht?
Ganz klar: Nein.
Luftdichtes Bauen zählt seit Jahrzehnten zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das bedeutet: Ihr Haus muss dauerhaft luftdicht gebaut werden. Dies gilt auch dann, wenn es nicht ausdrücklich im Vertrag steht.
Was das für Sie als Bauherr bedeutet:
✅ Luftdichtheit dürfen Sie als Standard voraussetzen, nicht als Extra-Wunsch.
✅ Handwerker und Planer stehen in der Verantwortung, diesen Standard zu liefern.
✅ Bei mangelhafter Ausführung haben Sie gute Argumente auf Ihrer Seite.
Warum das wichtig ist:
Undichte Stellen in der Gebäudehülle bleiben oft lange unentdeckt – bis feucht-warme Raumluft in Wand oder Dach eindringt und dort Bauteile durchfeuchtet. Die Folge: versteckte Schäden, die erst bemerkt werden, wenn es teuer wird.
Ein guter Grund, das Thema Luftdichtheit von Anfang an aktiv anzusprechen, beim Planungsgespräch genauso wie bei der Bauabnahme.
Haben Sie beim Bau oder bei der Sanierung gezielt nach Luftdichtheit gefragt? Erzählen Sie uns von Ihren Erfahrungen!