05/06/2026
Wenn Sie gerade auf der Jagd nach Immobilien sind oder verkaufen möchten, kommt Ihnen bestimmt hin und wieder ein Begriff unter: Sondereigentum. Gerade bei Eigentumswohnungen ist er zentral – und sorgt gleichzeitig oft für Unsicherheiten.
Zum Sondereigentum gehören grundsätzlich die Bereiche innerhalb der Wohnung, die vom Eigentümer individuell genutzt und gestaltet werden können. Dazu zählen beispielsweise die Innenräume, Bodenbeläge, Innentüren oder auch die sanitären Einrichtungen.
Anders sieht es bei Teilen des Gebäudes aus, die zwar zur Wohnung gehören, aber rechtlich Gemeinschaftseigentum sind. Ein typisches Beispiel aus unserem Alltag sind oft Fenster oder tragende Wände. Diese können von außen wie „Teil der eigenen Wohnung“ wirken, unterliegen aber anderen Regelungen.
Genau diese Abgrenzung wird oft erst im zweiten Moment klar. Deshalb nehmen wir uns in Besichtigungen bewusst Zeit, diese Punkte zu erklären.
Denn am Ende geht es nicht nur darum, was man nutzt – sondern auch darum, was man tatsächlich besitzt und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Team von Logis Immobilien Service
Experte für Immobilien in Bonn und Umland
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