Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer

Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer Wir sind ein bundesweit aktiver Verbraucherschutzverband speziell für Wohnungseigentümer*innen.

Wie finanzieren Wohnungseigentümergemeinschaften notwendige Sanierungen, wenn die Rücklagen nicht ausreichen?Diese Frage...
18/06/2026

Wie finanzieren Wohnungseigentümergemeinschaften notwendige Sanierungen, wenn die Rücklagen nicht ausreichen?

Diese Frage stand im Mittelpunkt unseres Fokus Talks „Sanierungen in WEGs clever finanzieren“. Unsere Vorständin Dr. Sandra von Möller und WiE-Syndikusanwalt Michael Nack haben gemeinsam mit Sandra Mummert von der Bank für Wohnungswirtschaft verschiedene Finanzierungswege für Wohnungseigentümergemeinschaften diskutiert.

Die wichtigsten Erkenntnisse:

✅ Die Erhaltungsrücklage bleibt das zentrale Instrument für die Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen. Grundlage dafür sollte ein langfristiger Sanierungs- und Erhaltungsplan sein.

✅ Reichen die Rücklagen nicht aus, kann eine Sonderumlage beschlossen werden. Dabei ist auf eine faire Kostenverteilung innerhalb der Gemeinschaft zu achten. Wer die Sonderumlage nicht leisten kann, kann einen Sanierungskredit in Betracht ziehen.

✅ Als Alternative zur Sonderumlage kann ein WEG-Kredit genutzt werden. Das Darlehen wird von der Eigentümergemeinschaft aufgenommen und ermöglicht auch finanzschwächeren Eigentümer:innen die Beteiligung an notwendigen Investitionen.

✅ Frühzeitige Planung zahlt sich aus: Wer Rücklagen rechtzeitig aufbaut und Sanierungen vorausschauend plant, schafft mehr finanzielle Handlungsspielräume.
Energetische Sanierungen sind nicht nur ein Beitrag zum Klimaschutz, sondern auch eine Investition in den langfristigen Werterhalt von Immobilien. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmer:innen des Fokus Talks für die Anregungen und den Austausch zum Thema.

Wie gelingt der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern? Antworten dara...
17/06/2026

Wie gelingt der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern? Antworten darauf geben wir beim Infoabend „Sanieren im Mehrfamilienhaus – Heizungstausch, Solarstrom und E-Mobilität“ im Rahmen der Bonner Energietage.

Unsere Vorständin Dr. Sandra von Möller informiert in ihrem Vortrag „E-Mobilität im Mehrfamilienhaus“ ab 19 Uhr über rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Herausforderungen.
A den Beratungsständen erhalten Sie zudem Informationen zu Gebäudehülle, Dämmung, Fenstertausch und aktuellen Fördermöglichkeiten. Wir freuen uns, wenn Sie uns an unserem WiE-Stand besuchen!

Veranstaltungsdaten
22.06.2026 | 17:00 – 20:30 Uhr
Vortragssaal der VHS Bonn
Haus der Bildung
Mülheimer Platz 1
53111 Bonn

Hier kostenlos einen Platz reservieren: https://www.wohnen-im-eigentum.de/veranstaltungen/veranstaltung/21109

Einladung: Austausch rund ums Wohnungseigentum in StuttgartIhr seid Wohnungseigentümer:in oder Beirat und möchtet Euch m...
11/06/2026

Einladung: Austausch rund ums Wohnungseigentum in Stuttgart
Ihr seid Wohnungseigentümer:in oder Beirat und möchtet Euch mit anderen Eigentümer:innen über aktuelle Herausforderungen in Eurer WEG austauschen?

Dann laden wir Euch herzlich zu unserem nächsten Runden Tisch in Stuttgart ein.

Ob Eigentümerversammlung, Modernisierungsvorhaben, Verwaltungswechsel oder andere Themen aus dem Alltag von Wohnungseigentümergemeinschaften – bei diesem offenen Austausch stehen Eure Fragen und Erfahrungen im Mittelpunkt. Nutzt die Gelegenheit, mit anderen Eigentümer:innen aus der Region ins Gespräch zu kommen, voneinander zu lernen und neue Impulse für Eure Gemeinschaft mitzunehmen.

Wann: 16.06.2026 um 19:00 Uhr

Wo: Kulturzentrum Forum 3 e.V., Gymnasiumstraße 21, 70173
Stuttgart-Mitte (Forumssaal, 2. OG)

Leitung: Ermo Lehari, erfahrenes WiE-Mitglied

✅ Die Teilnahme ist für Mitglieder und Gäste kostenfrei. Bitte meldet Euch auf unserer Webseite im Veranstaltungskalender an.
Wir freuen uns auf einen lebendigen Austausch und viele spannende Gespräche rund um das Wohnungseigentum.

Einladung: Runder Tisch in Bonn zum Thema „Hitzeschutz“Die zunehmende Zahl von Hitzetagen stellt viele Wohngebäude vor n...
10/06/2026

Einladung: Runder Tisch in Bonn zum Thema „Hitzeschutz“
Die zunehmende Zahl von Hitzetagen stellt viele Wohngebäude vor neue Herausforderungen. Wie lassen sich Innenräume wirksam vor Überhitzung schützen?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt unseres nächsten Runden Tisches in Bonn anlässlich des Hitzeaktionstages 2026. Neben dem Fachvortrag bietet die Veranstaltung Gelegenheit zum persönlichen Austausch mit anderen Eigentümer:innen aus der Region. Diskutiert gerne mit!
Wann: 11.06.2026 um 18:00 Uhr
Wo: MIGRApolis, Brüdergasse 16–18, 53111 Bonn
Leitung: WiE-Mitglieder Eva Günther, Gerdi Hermann
Referent: Dipl.-Ing. (FH) Thomas Gramlich, Architekt, Zimmermann und staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

✅ Die Teilnahme ist kostenlos. Bitte meldet Euch sich auf unserer Webseite im Veranstaltungskalender an.
Wir freuen uns auf einen informativen Abend und den gemeinsamen Austausch.

Wir freuen uns sehr auf unseren morgigen Fokus Talk zum Thema "Sanierungen in der WEG clever finanzieren" mit Sandra Mum...
09/06/2026

Wir freuen uns sehr auf unseren morgigen Fokus Talk zum Thema "Sanierungen in der WEG clever finanzieren" mit Sandra Mummert von der Bank für Wohnungswirtschaft AG - meldet Euch jetzt noch an.

Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland einfacher geworden.Mit den neuen Regelungen zum gemeinschaftlichen Teil...
03/06/2026

Seit Juni 2026 ist Energy Sharing in Deutschland einfacher geworden.

Mit den neuen Regelungen zum gemeinschaftlichen Teilen von Solarstrom können Nachbar:innen, Quartiere und insbesondere Wohnungseigentümergemeinschaften künftig gemeinsam erzeugten PV-Strom auch gebäudeübergreifend nutzen – selbst dann, wenn der Strom zeitweise durch das öffentliche Netz fließt.
Was bisher oft an der Gebäudegrenze endete, wird nun deutlich flexibler:

✅ gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom über mehrere Gebäude hinweg
✅ neue Möglichkeiten für Mehrhausanlagen und größere WEGs
✅ stärkere lokale Energieversorgung und mehr Unabhängigkeit
✅ bessere Nutzung von PV-Anlagen im urbanen Raum

Grundlage dafür ist der neue § 42c EnWG, der im Rahmen der Novelle des Energiewirtschaftsrechts beschlossen wurde.
Habt Ihr schon ein gemeinsames PV-Projekt mit Nachbar:innen geplant? Teilt gerne Eure Erfahrungen.

Einladung zum Fokus Talk am 10. Juni: Sanierungen in der WEG clever finanzierenHeizungstausch, Balkonsanierung oder Phot...
29/05/2026

Einladung zum Fokus Talk am 10. Juni: Sanierungen in der WEG clever finanzieren
Heizungstausch, Balkonsanierung oder Photovoltaikanlage: Größere Modernisierungen stellen viele Wohnungseigentümergemeinschaften vor große finanzielle Herausforderungen. Denn oft reichen die Rücklagen nicht aus – und gleichzeitig treffen in WEGs ganz unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten und Interessen aufeinander.
Welche Lösungen gibt es also für die Finanzierung von Sanierungen und Modernisierungen?

Darüber spricht unsere Vorständin Dr. Sandra von Möller mit Sandra Mummert von der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG und Michael Nack, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei Wohnen im Eigentum im Rahmen des Fokus Talks am Mittwoch, 10. Juni, von 12:30 Uhr bis 13:30 Uhr.
Im Mittelpunkt des Online-Talks stehen unter anderem folgende Fragen:

• Welche Finanzierungsmöglichkeiten haben WEGs?
• Welche Rolle spielen Rücklagen und Sonderumlagen?
• Welche Vorteile kann ein WEG-Kredit bieten?
• Wie lassen sich Fördermittel sinnvoll einbinden?
• Was müssen WEGs rechtlich beachten?
• Wie können Beschlüsse rechtssicher gefasst werden?

Freut euch auf praxisnahe Einblicke und hilfreiches Know-how.

Die Teilnahme ist kostenlos und es ist keine WiE Mitgliedschaft erforderlich!

Hier geht es zur Anmeldung: https://www.wohnen-im-eigentum.de/veranstaltungen/buchung/20779

Foto Mummert: Mannheim360.de
Foto von Moeller und Nack: Maria Schulz

Hausordnung in der WEG: Was zulässig ist – und was nichtFalsch entsorgter Müll, abgestellte Gegenstände im Hausflur oder...
27/05/2026

Hausordnung in der WEG: Was zulässig ist – und was nicht

Falsch entsorgter Müll, abgestellte Gegenstände im Hausflur oder Streit über Ruhezeiten: Gerade die vermeintlich kleinen Alltagsthemen sorgen in Wohnungseigentümergemeinschaften oft für Konflikte. Eine klar formulierte Hausordnung kann hier Orientierung schaffen und das Zusammenleben erleichtern.

Eine gesetzliche Pflicht zur Hausordnung gibt es zwar nicht. Dennoch gehört ihre Aufstellung zur ordnungsgemäßen Verwaltung – jede Wohnungseigentümer:in kann sie daher verlangen. Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Hausordnung mit einfacher Mehrheit beschließen und haben bei der Ausgestaltung grundsätzlich einen weiten Spielraum.
Wichtig ist jedoch: Die Regelungen müssen mit geltendem Recht vereinbar sein. Unzulässig sind etwa Eingriffe in das Sondereigentum, wie ein Duschverbot zu bestimmten Uhrzeiten. Typische Inhalte betreffen dagegen Ruhezeiten, Mülltrennung, Haustierhaltung, die Nutzung von Gemeinschaftsflächen, Grillen oder das Freihalten von Rettungswegen.

Vermietende Eigentümer:innen sollten beachten: Die Hausordnung gilt für Mieter:innen nur dann, wenn sie wirksam in den Mietvertrag einbezogen wurde. Ein Aushang im Haus reicht dafür nicht aus.
Kommt es zu Verstößen gegen die Hausordnung, muss die WEG für deren Durchsetzung sorgen – zunächst durch ein Gespräch, anschließend gegebenenfalls durch eine Abmahnung und notfalls auch gerichtlich.

Wir stellen Wohnungseigentümergemeinschaften zudem eine kostenfreie Muster-Hausordnung zur Verfügung, die individuell angepasst werden kann. Mehr dazu auf unserer Webseite.

Wir freuen uns, gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und weiteren Partnern die energetische Sanierung in W...
22/05/2026

Wir freuen uns, gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und weiteren Partnern die energetische Sanierung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) aktiv voranzubringen.

Jetzt ist das Video „Wohnungseigentümergemeinschaften – Auf dem Weg zur Klimaneutralität“ erschienen. Darin schildern Expertinnen und Experten praxisnah, welche Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung energetischer Sanierungen in WEGs entscheidend sind – von der Organisation innerhalb der Gemeinschaft bis zur Finanzierung und technischen Umsetzung.

Auch unsere Vorständin Dr. Sandra von Möller ist dabei: https://www.youtube.com/watch?v=LZToxvdg2lA

BGH stärkt Handlungspflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften bei BalkonsanierungenWohnungseigentümergemeinschaften...
20/05/2026

BGH stärkt Handlungspflichten von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Balkonsanierungen

Wohnungseigentümergemeinschaften können – und müssen unter Umständen – auch dann eine Balkonsanierung beschließen, wenn laut Teilungserklärung eigentlich die einzelnen Eigentümer für die Instandhaltung und Instandsetzung zuständig sind. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.04.2026 (Az. V ZR 102/24) entschieden.

Im konkreten Fall waren mehrere Balkone stark beschädigt. Es bestand die Gefahr, dass sich Betonteile lösen und herunterfallen. Die darunterliegende Grünfläche musste deshalb gesperrt werden. Zwar wurden verschiedene Sanierungsvarianten vorgestellt, auf der Eigentümerversammlung fand jedoch keine davon eine Mehrheit.

Der BGH erklärte die ablehnenden Beschlüsse für ungültig. Nach Auffassung des Gerichts entspricht es nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, notwendige Sanierungen vollständig abzulehnen. Die WEG bleibt verantwortlich für den sicheren baulichen Zustand der Anlage und muss ihre Verkehrssicherungspflichten erfüllen.

Besonders wichtig: Müssen mehrere Balkone saniert werden, kann ein koordiniertes Vorgehen der Gemeinschaft zwingend erforderlich sein. Die WEG muss außerdem tätig werden, wenn aufgrund des Zustands der Balkone Gefahren für andere Eigentümer, Dritte oder fremdes Eigentum drohen.

An der Kostenregelung ändert das Urteil allerdings nichts: Auch wenn die WEG die Sanierung organisiert und beschließt, müssen die jeweiligen Eigentümer die Kosten für ihren Balkon weiterhin selbst tragen, sofern dies in der Teilungserklärung so geregelt ist.

Adresse

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Bonn
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