Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer

Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer Wir sind ein bundesweit aktiver Verbraucherschutzverband speziell für Wohnungseigentümer*innen.

7 Fehler in der WEG-Jahresabrechnung, die Dich als Eigentümer:in bares Geld kosten könnenDie Jahresabrechnung einer WEG ...
24/09/2026

7 Fehler in der WEG-Jahresabrechnung, die Dich als Eigentümer:in bares Geld kosten können

Die Jahresabrechnung einer WEG sollte für Wohnungseigentümer:innen nachvollziehbar und prüfbar sein. In der Praxis tauchen jedoch immer wieder typische Fehler auf:

1️⃣ Anfangs- und Endbestände fehlen
Ohne die Kontostände lässt sich die rechnerische Schlüssigkeit der Abrechnung nur schwer nachvollziehen.

2️⃣ Abrechnungsspitzen werden nicht vollständig aufgelistet
Die Abrechnungsspitzen der Wohnungen sollten vollständig dargestellt werden – damit nachvollziehbar ist, warum Nachzahlungen oder Guthaben entstanden sind, und wie sich die Kosten zusammensetzen.

3️⃣ Kostenpositionen fehlen oder werden falsch zusammengefasst
Werden Kosten nicht ausreichend aufgeschlüsselt, wird die Prüfung der Abrechnung unnötig erschwert.

4️⃣ Der falsche Kostenverteilungsschlüssel wird angewandt
Je nach Kostenart können unterschiedliche Verteilungsschlüssel gelten. Entscheidend sind die gesetzlichen Vorgaben, die Gemeinschaftsordnung und wirksame Beschlüsse.

5️⃣ Beschlüsse zur Kostenverteilung werden nicht berücksichtigt
Von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Sonderregelungen müssen bei der Erstellung der Jahresabrechnung korrekt umgesetzt werden.

6️⃣ Kosten werden Untergemeinschaften falsch zugeordnet
Gerade bei Mehrhausanlagen kann eine falsche Zuordnung dazu führen, dass einzelne Eigentümer mit Kosten belastet werden, die einer anderen Untergemeinschaft zuzuordnen sind.

7️⃣ Heizkosten werden falsch abgegrenzt
Bei Heizkosten gelten für die Gesamtabrechnung und die Einzelabrechnungen unterschiedliche Grundsätze. Eine falsche Abgrenzung kann zu fehlerhaften Zuordnungen führen.

Fazit: Eine Jahresabrechnung sollte nicht nur auf den Endbetrag geprüft werden. Entscheidend ist auch, ob Einnahmen, Ausgaben, Kontostände und Kostenverteilungen nachvollziehbar und entsprechend den geltenden Regelungen dargestellt sind. Übrigens: Wir bieten auch eine professionelle Prüfung Deiner Jahresabrechnung an.

Welche dieser Fehler sind Euch bei einer WEG-Jahresabrechnung schon begegnet?

Runder Tisch Leipzig: Themenoffener Austausch rund um Wohnungseigentum und WEGVor welchen Herausforderungen steht Eure W...
22/09/2026

Runder Tisch Leipzig: Themenoffener Austausch rund um Wohnungseigentum und WEG

Vor welchen Herausforderungen steht Eure WEG derzeit? Egal, ob es dabei um Eure nächste Eigentümerversammlung geht, Modernisierungsmaßnahmen anstehen oder Ihr die WEG-Verwaltung wechseln wollt: Wir laden Euch ein, persönlich miteinander ins Gespräch zu kommen, zu netzwerken und neue Impulse mitzunehmen. Bei unserem Runden Tisch in Leipzig.

Termin: 28.09.2026, 19 Uhr.

Ort: Soziokulturelles Zentrum "Die Villa", Lessingstraße 7, 04109 Leipzig (Seminarraum, 3. OG)

Leitung: WiE-Mitglieder Ute Klingbeil und Peter Weigel.

Die Teilnahme ist kostenfrei – bitte meldet Euch über den Veranstaltungskalender auf unserer Webseite an: https://www.wohnen-im-eigentum.de/veranstaltungen/veranstaltung/21730

Wir freuen uns auf einen offenen, praxisnahen Austausch und viele unterschiedliche Erfahrungen aus den Eigentümergemeinschaften!

Weltkindertag: Kinder gehören dazu – auch in der WEG!Kinder brauchen Raum zum Spielen, Toben, Lachen und Entdecken. Gera...
20/09/2026

Weltkindertag: Kinder gehören dazu – auch in der WEG!

Kinder brauchen Raum zum Spielen, Toben, Lachen und Entdecken. Gerade in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) treffen dabei unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander: Während Kinder sich bewegen und auch einmal lauter sein dürfen, wünschen sich andere Bewohner:innen Ruhe.

Dabei gilt: Typischer Kinderlärm gehört zum Alltag und ist grundsätzlich hinzunehmen. Lachen, Toben, Schreien oder auch nächtliches Babygeschrei sind Ausdruck kindlichen Lebens und Teil einer gesunden Entwicklung. Gleichzeitig können wir von älteren Kindern und ihren Eltern ein angemessenes Maß an Rücksicht erwarten.

Klare und kinderfreundliche Regeln können helfen, Konflikte zu vermeiden – etwa in der Hausordnung. Wo darf gespielt werden? Welche Flächen können genutzt werden? Wo kann Spielzeug stehen und wann sollte es wieder weggeräumt werden? Hat die WEG einen eigenen Spielplatz oder Spielgeräte, muss sie dafür sorgen, dass sie sicher sind.

Wenn es trotzdem einmal Spannungen gibt, hilft vor allem eines: miteinander sprechen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen und gegenseitiges Verständnis zu fördern. Denn eine gute WEG ist ein Ort, an dem sich Groß und Klein gleichermaßen zuhause fühlen. 💛

Runder Tisch Bonn: Erfahrungsaustausch zum Thema HausmeisterdiensteWie gut funktionieren Hausmeisterdienste und andere S...
15/09/2026

Runder Tisch Bonn: Erfahrungsaustausch zum Thema Hausmeisterdienste

Wie gut funktionieren Hausmeisterdienste und andere Service-Dienstleistungen in Eurer Wohnungseigentümergemeinschaft? Was läuft reibungslos – und wo gibt es Verbesserungspotenzial?

Genau darüber möchten wir beim nächsten Runden Tisch in Bonn vor Ort miteinander ins Gespräch kommen. Beiräte und Wohnungseigentümer:innen haben bei dieser Präsenzveranstaltung die Gelegenheit, ihre Erfahrungen auszutauschen, konkrete Fragen zu diskutieren und sich lokal miteinander zu vernetzen. Anschließend ist Raum für weitere Themen, die Euch beschäftigen.

Termin: 23.09.2026, 18 Uhr.

Ort: Geschäftsstelle Wohnen im Eigentum e.V., Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn (Konferenzraum 3. OG).

Leitung: WiE-Mitglieder Eva Günther, Gerdi Hermann.

Die Teilnahme ist kostenfrei – bitte meldet Euch über den Veranstaltungskalender auf unserer Webseite an.

Wir freuen uns auf einen offenen, praxisnahen Austausch und viele unterschiedliche Erfahrungen aus den Eigentümergemeinschaften!

Darf die Hausverwaltung das Hausgeld ohne Beschluss erhöhen?Grundsätzlich nein. Die Höhe des Hausgeldes in Wohnungseigen...
09/09/2026

Darf die Hausverwaltung das Hausgeld ohne Beschluss erhöhen?

Grundsätzlich nein. Die Höhe des Hausgeldes in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Dieser wird von der Verwaltung aufgestellt, muss jedoch von der Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen werden.

Die Verwaltung kann eine Anpassung vorschlagen, eigenständig erhöhen – ohne einen Beschluss der Wohnungseigentümer – darf sie das Haushaltsgeld jedoch nicht.

Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die Eigentümergemeinschaft beschlossen hat, dass ein konkreter Wirtschaftsplan bis zur Beschlussfassung über einen neuen Wirtschaftsplan fortgilt.

Mehr zu dem Thema auf unserer Webseite.

Runder Tisch Stuttgart: So wird Dein Wohnungseigentum energieeffizientDu hast eine Wohnung oder ein Haus und beschäftigs...
07/09/2026

Runder Tisch Stuttgart: So wird Dein Wohnungseigentum energieeffizient

Du hast eine Wohnung oder ein Haus und beschäftigst Dich mit energetischer Sanierung? Dann ist unser Themenabend beim Runden Tisch in Stuttgart am 17.09.2026 genau richtig für Dich!

Auf dem Programm stehen Vorträge zu Fassadendämmung, Wärmepumpen im Bestand, Decken- und Wandheizungen sowie Photovoltaik und Batteriespeicher. Auch zur Finanzierung und Förderdarlehen informieren Expert:innen.

Folgende regionale Unternehmen geben kurze Fachimpulse und stehen anschließend für Eure Fragen und den persönlichen Austausch zur Verfügung:
- Jessica Philipp, Energie-Effizienz-Expertin
- Hermann Blattner, Gröber Ausbau + Fassade
- Reiner Münster, Münster GmbH Haustechnik
- Marco Pisacane, mein solar strom GmbH
- Tobias Günther, Deutsche Vermögensberatung AG - DVAG

Termin: 17.09.2026, 18 Uhr bis ca. 21:15 Uhr.

Ort: Kulturzentrum Forum 3 e.V., Gymnasiumstraße 21, 70173 Stuttgart-Mitte (Tanzsaal, 3. OG).

Leitung: WiE-Mitglied Ermo Lehari.

Die Teilnahme ist kostenfrei – bitte meldet Euch über unseren Veranstaltungskalender an: https://www.wohnen-im-eigentum.de/veranstaltungen/veranstaltung/21729

Wir freuen uns auf einen informativen Abend und spannende Gespräche!

#0711

Solarpflicht beim Neubau – was Eigentümer:innen jetzt wissen solltenMit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird di...
03/09/2026

Solarpflicht beim Neubau – was Eigentümer:innen jetzt wissen sollten

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird die Nutzung von Solarenergie bundesweit stärker verankert: Ab 2030 gilt die Solarpflicht grundsätzlich für neue Wohngebäude. Auch bestimmte neue, überdachte Stellplätze bzw. Carports können betroffen sein.

Hier die wichtigsten Punkte:

Gebäudeplanung: Gebäude müssen auch jetzt schon „PV-ready“ geplant werden, damit eine Photovoltaikanlage später ohne größeren Aufwand installiert werden kann. Dachausrichtung, Statik, Leitungswege und verfügbare Flächen können entscheidend dafür sein, ob eine spätere Installation einfach und wirtschaftlich umgesetzt werden kann.

Bestandsgebäude: Die allgemeine bundesweite Solarpflicht gilt nicht für bestehende Gebäude. Allerdings können die Bundesländer eigene Vorgaben dazu machen – etwa bei Dachsanierungen.

Ausnahmen: Eine Solaranlage muss nicht installiert werden, wenn dies technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Auch, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie beispielsweise Denkmalschutzvorschriften, entgegenstehen, besteht keine Solardachpflicht.

Weitere Informationen gibt es auf unserer Webseite.

Kostenfreies Webinar für Mitglieder und Interessent:innen!Wenn Ihr schon immer mal wissen wolltet, wie wir als bundeswei...
27/08/2026

Kostenfreies Webinar für Mitglieder und Interessent:innen!

Wenn Ihr schon immer mal wissen wolltet, wie wir als bundesweiter Verbraucherschutzverband für Wohnungseigentümer:innen und Baukund:innen arbeiten und welche Leistungen wir unseren Mitgliedern bieten, dann könnt Ihr Euch in unserem

kostenfreien Webinar

„Die WiE-Leistungen im Überblick: Was finde ich wo?“

am 1. September 2026 um 12:30 Uhr

darüber informieren. Hier erfahrt Ihr konkret, welche Beratungsleistungen, Informationen und Hilfestellungen Euch als Mitglied zur Verfügung stehen – und wie Ihr diese gezielt für Euch nutzen könnt.

Wir erklären, wo Ihr die wichtigsten Angebote auf unserer Website findet, wie unser bundesweites Netzwerk Euch unterstützt und welche Vorteile unsere aktuellen Kooperationen bieten.

Auch Gäste mit Interesse an einer Mitgliedschaft, die sich detaillierter über uns informieren wollen, sind herzlich willkommen.

Lernt unsere stellvertretende Geschäftsführerin Gesine Kelling persönlich kennen – und macht Euch einen Eindruck davon, wie groß unser Netzwerk an Berater:innen und Kooperationspartnern ist.

Wir freuen uns auf Euch!

Vorsicht vor sogenannten „Mini-Klimaanlagen“!Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor Angeboten, die im Internet un...
25/08/2026

Vorsicht vor sogenannten „Mini-Klimaanlagen“!

Die Verbraucherzentrale NRW warnt aktuell vor Angeboten, die im Internet und auf Social Media als leistungsstarke Klimageräte beworben werden.

Das Problem: Hinter manchen dieser Produkte stecken lediglich einfache Ventilatoren oder Geräte ohne echte Kühltechnik. Sie können die Wärme nicht nach außen ableiten – und sind damit keine Klimaanlage im eigentlichen Sinne.

Besonders kritisch sind Werbeversprechen wie beispielsweise „Kühlt den ganzen Raum in 90 Sekunden“ oder „90 % weniger Stromverbrauch“. Solche Aussagen sollten Verbraucher:innen kritisch hinterfragen. Hinzu kommen teilweise stark überhöhte Preise sowie zusätzliche Kosten für Versand oder Garantieerweiterungen.

Tipp: Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen nutzen und technische Angaben genau prüfen.

Garten mit Sondernutzungsrecht: Wer muss ihn pflegen – und wer bezahlt?Ein Garten an der Eigentumswohnung ist für viele ...
18/08/2026

Garten mit Sondernutzungsrecht: Wer muss ihn pflegen – und wer bezahlt?

Ein Garten an der Eigentumswohnung ist für viele ein großes Plus. Doch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kann er zum Diskussionspunkt werden.

Viele Eigentümer:innen wissen nicht: Auch wenn Ihr ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche habt, bleibt diese Gemeinschaftseigentum.
Das kann wichtige Folgen haben:

Wer für Pflege und Instandhaltung des Gartens zuständig ist, regelt die Teilungserklärung oder eine Vereinbarung aller Eigentümer:innen der Gemeinschaft. Werden diese Pflichten auf den „Sondernutzungsberechtigten“ übertragen, muss dieser meist auch die entstehenden Kosten tragen.

Soll der Garten mit einem Gartenhaus, Zaun oder einer größeren Terrasse erweitert werden, muss für diese bauliche Veränderung in der Regel ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden.

Mehr zu den Rechten und Pflichten rund um Sondernutzungsrechte an Gartenflächen erfahrt Ihr in unserer Pressemitteilung https://www.wohnen-im-eigentum.de/streitpunkt-garten-der-eigentuemergemeinschaft-wer-muss-ihn-pflegen-wer-muss-bezahlen

Welche Fragen oder Erfahrungen habt Ihr zum Thema Garten in der WEG? Schreibt uns in die Kommentare!

Adresse

Thomas-Mann-Straße 5
Bonn
53111

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 15:00

Telefon

+4922830412670

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Wohnen im Eigentum - Die Wohneigentümer senden:

Verknüpfungen

Teilen

Kategorie