Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V.

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. Haus & Bonn/Rhein-Sieg engagiert sich seit über 100 Jahren für die uneingeschränkte Nutzung des privaten Haus- und Grundeigentums. V.

Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund engagiert sich bundesweit seit über 130 Jahren für die uneingeschränkte Nutzung des privaten Haus- und Grundeigentums:

Wir stehen dafür ein, dass die Verfügung über das private Eigentum auch in der Hand des Eigentümers bleibt. Dabei werden die unterschiedlichsten Interessen aller Haus- und Grundeigentümer berücksichtigt und gefördert:

- Selbstbestim

mtes Leben in den eigenen vier Wänden auf dem eigenen Grund und Boden;
- Wohnungseigentum statt Miete, auch zur Sicherung der eigenen Altersvorsorge.
- Kapitalanlage in Form vermieteter Immobilien. Der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Bonn/Rhein-Sieg e. wurde im Jahre 1903 gegründet und vertritt die Interessen von ca. 6.800 Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümern in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis. Als starke Solidargemeinschaft mit jahrzehntelanger Erfahrung in allen Belangen, die mit dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum im Zusammenhang stehen, gewähren wir unseren Mitgliedern Rat und Hilfe zu den Themen Recht & Steuern, Vermieten & Verwalten, Bauen & Renovieren sowie Technik & Energie im Rahmen unserer Satzung. In Zusammenarbeit mit dem Landesverband Haus & Grund Nordrhein und Westfalen sowie dem Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und anderen Wirtschaftsverbänden können wir Ihnen auch da noch hilfreich zur Seite stehen, wo der Einfluss des Einzelnen endet. Dies ist gerade in der heutigen Zeit wichtig, in der die Rechte der Haus- und Grundeigentümer immer weiter beschnitten, die Pflichten aber immer größer werden.

07/06/2026

🚨 Der SCHUFA-Score wurde komplett umgestellt!

Seit dem 17. März 2026 gilt ein neues Bewertungssystem:

✅ Statt Prozentwert jetzt 100 bis 999 Punkte
✅ Höherer Wert = bessere Bonität
✅ Nur noch 12 klar definierte Kriterien
✅ Mehr Transparenz bei der Berechnung

Für Eigentümer kann das besonders wichtig sein:

🏡 Baufinanzierung
🏡 Anschlussfinanzierung
🏡 Modernisierungskredite

Wer in den nächsten Jahren finanzieren möchte, sollte die neuen Regeln kennen.

Premiere in der Beethovenhalle: Bonner Immobilientag 2026 – Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist mit juristischen Beraterinn...
07/06/2026

Premiere in der Beethovenhalle: Bonner Immobilientag 2026 – Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist mit juristischen Beraterinnen dabei

Fotos: Das Logo des Bonner Immobilientags/Organisator Marco Berndt ©Grafik: Berndt-Verlag (2)

Mit dem Bonner Immobilientag 2026 entsteht in der Beethovenhalle Bonn ein neues, hochwertiges Messeformat rund um das Thema Wohnen und Investieren in der Region. Es ist eine Messe für Käufer, Verkäufer und Anleger.

Die Messe findet am Samstag, 27. Juni, 10 bis 16 Uhr im Südflügel der Bonner Beethovenhalle statt. Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg ist durch zwei Beraterinnen, die Rechtsanwältinnen Birgitt Faust und Sabine Klingeleers am H&G-Messestand vertreten.

Organisator ist Verleger Marco Berndt, in dessen Verlag auch das Printmagazin Haus & Grund aktuell erscheint. Berndt, der seit Jahren auch die Ausstellungen auf den Haus & Grund-Tagen organisiert, beschreibt, was Besucherinnen und Besucher erwarten: „Hier trifft sich, was Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis in Bewegung hält: Immobilien, Menschen und Visionen. Ob Sie Ihre Traumimmobilie suchen, eine Immobilie verkaufen möchten oder interessante Anlageobjekte entdecken wollen – auf dem Bonner Immobilientag finden Sie die richtigen Ansprechpartner. Renommierte Makler, Bauträger und Projektentwickler präsentieren ihre aktuellen Projekte, Neubauten und Angebote – persönlich, transparent und auf Augenhöhe. Die Beethovenhalle Bonn bietet dafür den perfekten Rahmen: ein modernes Ambiente, kurze Wege und eine Atmosphäre, die zum Entdecken, Vergleichen und Verhandeln einlädt. Bonner Immobilientag 2026 – wo Wohnträume, Werte und Perspektiven der Region Gestalt annehmen. Erleben Sie den regionalen Immobilienmarkt an einem Ort. Er ist informativ, inspirierend und persönlich.“

Nordbrücke aktuell (2) Nachrichten aus dem Arbeitskreis Nordbrücke (Task Force) der Stadt Bonn von Samstag (6.6.26)Foto:...
06/06/2026

Nordbrücke aktuell (2)

Nachrichten aus dem Arbeitskreis Nordbrücke (Task Force) der Stadt Bonn von Samstag (6.6.26)

Foto: Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder an der Nordbrücke C)Meike Böschemeyer

Zwei Ad-hoc-Maßnahmen werden über das Wochenende zur sofortigen Umsetzung möglichst ab Montag, 8. Juni 2026, vorbereitet: Dies ist zum einen die Bereitstellung eines P&R-Platzes auf der Festwiese von Pützchens Markt. Die Pressemeldung der Stadtwerke haben wir schon veröffentlicht.

Als zweite Ad-hoc-Maßnahme soll die Linie 66 auf der Bundesstraße 56 (St. Augustiner Straße) in der Höhe zwischen Combahnstraße und Königswinterer Straße/Niederkasseler Straße vom restlichen Verkehr entkoppelt werden. Damit dies gelingt, soll der Radverkehr in Richtung Innenstadt neu über den Bröltalbahnweg als neue Vorrangroute durchs Combahnviertel und stadtauswärts um den Friedhof herumgeführt werden. Ziel ist, dass die Linie 66 staufrei durchfahren kann.

Zur Einbindung auch der Politik wird zu diesen beiden Ad-hoc-Maßnahmen eine Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters vorbereitet. Für viele der weiteren konkret angedachten und geplanten Maßnahmen wird eine Änderung vorhandener Ratsbeschlüsse notwendig sein.

Weitere Maßnahmen, die derzeit noch geprüft werden, betreffen zum Beispiel den Umgang mit Umweltspuren auf dem Hermann-Wandersleb-Ring und der Oxfordstraße, die Einrichtung weiterer Shuttleverkehre von kurzfristig einzurichtenden P&R-Plätzen, die Kennedybrücke, die Adenauerallee sowie den ÖPNV.

Nordbrücke aktuellSWB Bus und Bahn richtet Shuttle zur Linie 66 ein – Park-and-Ride auf Pützchens MarktFoto: Themenbild ...
06/06/2026

Nordbrücke aktuell
SWB Bus und Bahn richtet Shuttle zur Linie 66 ein – Park-and-Ride auf Pützchens Markt

Foto: Themenbild Shuttleservice(Symbolfoto: SWB)

Als erste Ad-hoc-Maßnahme nach der Nordbrückensperrung zur Entlastung des Verkehrs in Bonn wird SWB Bus und Bahn einen Shuttleservice vom Park-and-Ride-Parkplatz Pützchen zur Linie 66 in Vilich einrichten.

Ab möglichst Montag, 8. Juni, 6 Uhr, sollen im Zehn-Minuten-Takt Busse von einem neu errichteten Park-and-Ride-Parkplatz auf der Festwiese von Pützchens Markt zum Haltepunkt „Vilich“ der Stadtbahnlinie 66 fahren. Die Taktung ist an den Fahrplan der Linie 66 angepasst. Der Shuttleservice ist montags bis freitags von 6 Uhr bis 19 Uhr sowie samstags von 10:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Einsatz. Der Shuttleservice ist aktuell bis Samstag, 20. Juni, geplant. In diesem Zeitraum prüft die Autobahn GmbH die Nordbrücke eingehend.

Die Busse starten an der Haltestelle „Pützchen Schule“ und fahren ohne Zwischenhalt zur Ersatzhaltestelle „Gerhardstraße“. Diese wird von SWB Bus und Bahn vor Ort eingerichtet und befindet sich in unmittelbarer Nähe zum dortigen Aldi-Markt.

Für die Nutzung des Shuttleservices muss kein Ticket erworben werden. Es gilt das Ticket für die Fahrt mit der Linie 66.

🏠 KAUFEN, SANIEREN ODER ABWARTEN?Viele Eigentümer wissen längst:Ihre Immobilie braucht Modernisierung.Trotzdem wird oft ...
04/06/2026

🏠 KAUFEN, SANIEREN ODER ABWARTEN?

Viele Eigentümer wissen längst:
Ihre Immobilie braucht Modernisierung.

Trotzdem wird oft nicht saniert.

Die Gründe sind vielfältig:
💸 hohe Kosten
📉 unsichere Wirtschaftlichkeit
📑 komplizierte Förderprogramme

Besonders interessant:
Bei hohen Modernisierungskosten denkt inzwischen jeder vierte Vermieter eher über einen Verkauf nach als über eine Sanierung.

Gleichzeitig warnen Experten:
Wer Modernisierungen dauerhaft verschiebt, riskiert langfristig auch den Wert der eigenen Immobilie.

Wie seht ihr das?

🏚️ Sanieren lohnt sich noch
oder
🔑 lieber verkaufen?

👇 Eure Meinung interessiert uns.

03/06/2026

EILNACHRICHT VON AUTOBAHN.DE

A565: Rheinbrücke Bonn-Nord wird vorsorglich ab sofort voll gesperrt

Die Rheinbrücke Bonn-Nord (Friedrich-Ebert-Brücke) wird ab heute, Mittwoch, (3.6.) um 15 Uhr vorsorglich voll für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft nicht nur das Bauwerk selbst, sondern die folgenden Abschnitte der A565 zwischen dem Autobahnkreuz Bonn-Nord und dem Autobahndreieck Bonn-Nordost:

In Fahrrichtung Koblenz:
• Sperrung zwischen dem Dreieck Bonn-Nordost und dem Kreuz Bonn-Nord, d.h. es sind keine Überfahrten mehr von der A59 aus Köln und Königswinter kommend auf die A565 nach Koblenz möglich. Die Anschlussstellen Bonn-Beuel und -Auerberg sind ebenfalls gesperrt.

In Fahrtrichtung Siegburg:
• Sperrung zwischen dem Kreuz Bonn-Nord und der Anschlussstelle Bonn-Beuel, d.h. im Kreuz Bonn-Nord sind sämtliche Verbindungen auf die A565 nach Siegburg gesperrt, die Anschlussstelle Bonn-Auerberg ebenfalls. In der Anschlussstelle Bonn-Beuel sind Auffahrten auf die A565 nach Siegburg weiterhin möglich.

Aktuelle Brückenprüfungen haben strukturelle Schäden am Tragwerk der linksrheinischen Vorlandbrücke festgestellt, die eine unverzügliche Sicherung erfordern. Die bereits umgesetzten Maßnahmen – darunter ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen sowie technische Kontrollen (WIM-Anlagen) – haben nicht ausgereicht, um weitere Schäden zu verhindern.

Dirk Brandenburger, technischer Geschäftsführer der Autobahn GmbH: „Die Sicherheit der Menschen, die täglich über diese Brücke fahren, ist nicht verhandelbar. Wir handeln auf der Basis unserer aktuellen gutachterlichen Prüfergebnisse. Der Autobahn GmbH ist bewusst, dass diese Sperrung erhebliche Auswirkungen auf den Verkehr in der Region hat. Wir haben in enger Abstimmung mit den Behörden Ausweichrouten vorbereitet.

Wir werden nun weitere Detailuntersuchungen vornehmen, um technische Möglichkeiten zu untersuchen, mit denen die Brücke wieder für den Verkehr freigegeben werden kann. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Abschluss der Untersuchungen erfolgen. Bis dahin bleibt die Brücke gesperrt

Bundeskabinett bringt Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg - Mehr Tempo und neue Werkzeuge für den WohnungsbauFotografik: L...
02/06/2026

Bundeskabinett bringt Baugesetzbuch-Upgrade auf den Weg - Mehr Tempo und neue Werkzeuge für den Wohnungsbau

Fotografik: Logo zum BauGB-upgrade: © Aus Paragraphen werden Orte.
Foto: Bundesbauministerin Verena Hubertz vor der Kabinettssitzung © picture alliance/Juliane Sonntag

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)" beschlossen. Damit sollen Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Der Entwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren.

Kommentar von Verena Hubertz, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Das Baugesetzbuch-Upgrade ist ein umfassendes Modernisierungspaket, das nahezu alle Bereiche der kommunalen Planung adressiert. Wohnen hat ab jetzt Vorfahrt, endlich auch im Gesetz. Wer bauen will, soll sein Verfahren online verfolgen können, nicht im Rathausflur warten. Wir geben Kommunen neue Instrumente, um bei Schrottimmobilien besser durchgreifen zu können. Und wir holen mehr Grün in unsere Städte. Aber wir geben auch mehr Zug und Druck in den Prozess. Das Baugesetzbuch-Upgrade ist der nächste Modernisierungs- und Beschleunigungsschritt nach dem Bau-Turbo.

Die Regelungen im Einzelnen:

Mehr Wohnraum ermöglichen
In Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bei Bebauungsplänen, die Wohnbauland ausweisen, ein überragendes öffentliches Interesse für den Wohnungsbau. Dadurch genießt der Wohnungsbau rechtlich Priorität. Außerdem wird in das Raumordnungsordnungsrecht erstmals ein Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels für Gebiete mit angespannter Wohnraumsituation aufgenommen: Dort soll künftig die übergeordnete Raumordnung darauf hinwirken, dass ein Ausgleich zwischen Gebieten mit Engpässen und Gebieten mit geeigneten Flächenpotenzialen geschaffen wird.

Transparenz und Beschleunigung durch Digitalisierung
Um Planungsverfahren zu verkürzen und für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer zu gestalten, müssen die Kommunen künftig digitale Instrumente einsetzen. Dafür muss der einheitliche Standard XPlanung für den medienbruchfreien Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung angewendet werden. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Zukunft digital statt und kann einstufig durchgeführt werden. Über eine Verfahrensampel können Bürgerinnen und Bürger sich laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Verbunden mit verkürzten Fristen schafft das Transparenz und ist ein Ansporn für die Kommunen, bei der Planung schneller zu werden.

Schnelle und einfache Umweltprüfung
Aktuell dauern Umweltprüfungen häufig sehr lange. Um sie zu beschleunigen, sollen vertiefte Umweltprüfungen künftig nur noch dort durchgeführt werden, wo sie auch tatsächlich erforderlich sind. Und: Auch wenn eine vertiefte Umweltprüfung nötig ist, soll sie nicht bereits auf Ebene des Bebauungsplans durchgeführt werden, wenn sie stattdessen später im Zulassungsverfahren erfolgen kann. Das sorgt für eine klare, praxistaugliche und rechtssichere Umweltprüfung. Damit entlasten wir die Kommunen, beschleunigen Verfahren und schaffen Planungssicherheit – ohne Abstriche beim Umweltschutz.
Mehr Grün gegen Hitze
Damit Kommunen sich besser gegen Starkregen oder Hitzewellen wappnen können, ermöglichen wir ihnen, im gesamten Stadtgebiet mehr Grün zu schaffen. Denn Durchgrünung mit Bäumen und Sträuchern kühlt die Luft, schützt vor Hitze und sorgt damit für mehr Lebensqualität. Darüber hinaus machen wir mehr natürliche Auffangflächen möglich und verhindern damit Schäden durch Überflutungen.
Schrottimmobilien bekämpfen
Schrottimmobilien haben negative Auswirkungen auf die gesamte Umgebung und bedeuten für Anwohnerinnen und Anwohner weniger Wohnqualität. Außerdem können sie zu einem Wertverlust für benachbarte Gebäude führen. Deshalb geben wir den Kommunen mehr Möglichkeiten, um dagegen vorzugehen. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde an Schrottimmobilien wird erleichtert. Die Kommunen können außerdem künftig einfacher ein Instandsetzungsgebot aussprechen, das heißt den Eigentümer zur Beseitigung der baulichen Mängel verpflichten. Bei extremem Missbrauch gibt es künftig die Möglichkeit zur Enteignung.
Zukunft mitdenken
Neue Vorgaben für die Raumplanung tragen den gestiegenen Anforderungen an Landesverteidigung und Bevölkerungsschutz Rechnung. Sie fordern die Raumplanung auf, künftig auch für Risiken und Krisensituationen vorausschauend zu planen – vom Klimawandel bis hin zu bewaffneten Konflikten.
Blaulichtfamilie stärken
Feuerwehren und Rettungsdienste sind von elementarer Bedeutung für unser Gemeinwesen. Aktuell ist es schwierig, Einrichtungen der Feuerwehren und Rettungsdienste in bestehenden Siedlungsbereichen auszubauen, weil die Grundstücke oft zu klein sind. Im Außenbereich sind sie derzeit nur ausnahmsweise zulässig. Das ändern wir nun und erleichtern damit den Kommunen die Wahl des optimalen Standortes für Feuer- und Rettungswachen zu treffen, um alle Einsatzorte schnell zu erreichen und neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg kritisiert Grundsteuererhöhung in SiegburgFoto: Markus Gelderblom kritisiert Steuererhöhung...
01/06/2026

Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg kritisiert Grundsteuererhöhung in Siegburg

Foto: Markus Gelderblom kritisiert Steuererhöhung | ©H&G Bonn/Rhein-Sieg

Ist Aufkommensneutralität ein leeres Versprechen?
Die Stadt Siegburg hat die Grundsteuern erhöht. Mit dem neuen Grundsteuerbescheid flattert vielen Eigentümerinnen und Eigentümern in Siegburg eine unangenehme Überraschung ins Haus: Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt von 790 auf 815 Punkte – beschlossen vom Stadtrat. Das Begleitschreiben des Bürgermeisters gibt sich erklärend und im Ton versöhnlich. Bei näherer Betrachtung wirft es jedoch mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom nimmt dazu Stellung:
Das Versprechen der Aufkommensneutralität
Die Grundsteuerreform, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlich wurde, war von Anfang an mit einem politischen Versprechen verknüpft: Die Neubewertung der Grundstücke soll für die öffentliche Hand insgesamt aufkommensneutral sein, also bei der Grundsteuer weder Mehreinnahmen noch Mindereinnahmen erzeugen. Auch der Siegburger Stadtrat hatte dies ausdrücklich beschlossen. Nun wird der Hebesatz dennoch erhöht – und zwar mit der Begründung, genau dieses Ziel der Aufkommensneutralität so zu erreichen. Das klingt zunächst einleuchtend, verschleiert aber einen entscheidenden Punkt: Für den einzelnen Eigentümer kann die Belastung trotzdem erheblich steigen, wenn sein Grundstück im Rahmen der Neubewertung höher eingestuft wurde. Die angestrebte Aufkommensneutralität ist eine gesamtstädtische Betrachtung, sagt folglich also nichts darüber aus, was auf dem Grundsteuerbescheid des Einzelnen steht.
Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken der Eigentümer lösen
Besonders aufhorchen lässt der Hinweis der Stadt im Begleitschreiben, dass zusätzliche Einnahmen aus Gewerbesteuer und Spielbankabgabe "ausschließlich" dazu dienen, Haushaltslücken zu schließen - und eben nicht, eine Grundsteuererhöhung zu vermeiden. Hier zeigt sich das eigentliche Problem: Die Grundsteuer dient nicht mehr allein dem Zweck der aufkommensneutralen Reform, sondern wird zugleich als Instrument zur Haushaltssanierung genutzt. Das ist ehrlich, entspricht allerdings nicht dem, was den Bürgerinnen und Bürgern ursprünglich in Aussicht gestellt wurde. Eigentümer sind dabei in einer besonders ungünstigen Position: Anders als Mieter, die - zumindest theoretisch - umziehen könnten, sind sie an ihr Grundstück gebunden. Die Grundsteuer trifft sie unmittelbar und ohne Ausweichmöglichkeit.
Transparenz statt Beschwichtigung
Das Schreiben des Siegburger Bürgermeisters bleibt an entscheidenden Stellen unkonkret. Wie groß ist die Haushaltslücke tatsächlich? Welche Einsparvorschläge wurden im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt? Wie verteilt sich die Mehrbelastung auf verschiedene Grundstückstypen? Eigentümer haben ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen und sollten nicht mit bloß allgemeinen Hinweisen auf Schulen, Kitas und Infrastruktur abgespeist werden.
Haus & Grund-Rat: Was Eigentümer jetzt tun sollten
Wer seinen neuen Bescheid erhält, sollte ihn sorgfältig prüfen. Ob ein etwaiger Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid sinnvoll ist, kann aber nur im Einzelfall entschieden werden, ggf. unter Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts. Mitglieder berät Haus & Grund. Die Frist hierfür würde einen Monat ab Zugang des Bescheids betragen. Darüber hinaus ist politische Aufrichtigkeit und Engagement gefragt: Betroffene Bürger sollten im Stadtrat auf vollständige Transparenz bei der Haushaltslage bestehen und deutlich machen, dass weitere Erhöhungen keine selbstverständliche Option sind."

Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente – Mehr Mieter müssen Eigentümer werdenThemenbild: Mehr Mieter müssen Eigentümer...
31/05/2026

Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente – Mehr Mieter müssen Eigentümer werden

Themenbild: Mehr Mieter müssen Eigentümer werden | ©H&G/Adobe Stock

Mit einem 10-Punkte-Plan forderte Haus & Grund Deutschland die Bundesregierung auf, für Vermieterinnen und Vermieter eine neue Eigentumsrente zu entwickeln. Wie Hauptgeschäftsführer Markus Gelderblom von der Tagung aus Saarbrücken berichtete, geht es dabei um folgende zentrale Inhalte:
• Grunderwerbsteuer-Befreiung für Ersterwerber selbstgenutzter Immobilien
• zweckgebundener Erwerbsnebenkosten-Bonus für unter 35-Jährige
• Eigenkapitalersatzdarlehen für Selbstnutzer
• Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen (aus der ersten vermieteten Immobilie) bis 6.000 Euro jährlich
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste vermietete Immobilie
• erhöhte Sonder-AfA für private Kleinvermieter
• Begrenzung beim Sofortabzug anschaffungsnaher Herstellungskosten aufheben (Sanierung)
• steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungskosten bei der Erbschaftsteuer
• Höchsthebesätze der Grundsteuer
• fiktive AfA für selbstnutzende Eigentümer.

Haus & Grund fordert politischen Kurswechsel für Wohnungsbau - Vermögensperspektive durch EigentumFoto: Kurswechsel nöti...
30/05/2026

Haus & Grund fordert politischen Kurswechsel für Wohnungsbau - Vermögensperspektive durch Eigentum

Foto: Kurswechsel nötig: Bundestag im Reichstag | ©H&G/stock. Adobe

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert die Bundesregierung auf, den Kurs beim Neubau von Wohnungen radikal zu ändern: „Statt den Staat weiter aufzublähen, muss die Regierung Bürgerinnen und Bürgern in die Lage versetzen, den dringend notwendigen Wohnraum zu bauen. Den Neubau in die Hände institutioneller Akteure zu legen, funktioniert schon seit sehr vielen Jahren nachweislich nicht mehr. Eine Bundesbaugesellschaft wird daran nichts ändern“, so Warnecke auf dem Zentralverbandstag.

„Wenn die Mittelschicht Immobilieneigentum bilden kann, wird so außerdem gezielt für das Alter vorgesorgt. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung. Immobilieneigentum ist die bewährteste Form der Altersvorsorge in Deutschland: Dies muss weiter gestärkt werden", so Warnecke.
Deutschland habe mit rund 42 Prozent eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa. Gerade bei den 25- bis 45-Jährigen – der Altersgruppe, die klassischerweise Wohneigentum erwirbt – geht die Quote seit Jahren zurück (Destatis, 2024). Gleichzeitig wünschen sich zwei Drittel der Mieter in Deutschland eine eigene Wohnimmobilie (Forsa, 2025). Wer im Eigentum lebt oder Kleinvermieter wird, hat ein sechsmal so hohes Vermögen wie Mieter in derselben Einkommensgruppe (IW Köln, 2025).

Adresse

Bonn
53111

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 12:00

Telefon

+492289692670

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e. V. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen