Haus & Grund Bremen e.V.

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Haus & Grund Bremen e.V. Seit mehr als 125 Jahren kämpft Haus & Grund Bremen e.V. für das Eigentum seiner Mitglieder Wir bekennen uns zu diesem Wert.

Privates Eigentum ist das Fundament jeder freiheitlichen Gesellschaft. Daher schützen, sichern und stärken wir mit unüberhörbarer Stimme das private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentum. Mit diesem Anliegen wenden wir uns an Politik, Verwaltung, Wirtschaft sowie die Medien als Multiplikatoren unserer Botschaft.

Wohnraum erhalten statt Erben belastenHaus & Grund Bremen fordert Steuerfreiheit für privat vermietete Wohnimmobilien un...
29/10/2026

Wohnraum erhalten statt Erben belasten

Haus & Grund Bremen fordert Steuerfreiheit für privat vermietete Wohnimmobilien und die Weitergabe des Familienheims – Senat soll sich im Bundesrat für Reform einsetzen

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, übernimmt Verantwortung: für die Instandhaltung, für notwendige Modernisierungen und bei vermieteten Immobilien auch für das Zuhause anderer Menschen. Der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. fordert deshalb eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Privat vermietete Wohnimmobilien sollen vollständig steuerfrei übertragen werden können. Gleiches muss für die Weitergabe selbst genutzter Wohnimmobilien an nahe Angehörige gelten – unabhängig davon, wie diese das Haus oder die Wohnung anschließend nutzen.

„Ein geerbtes Haus ist kein frei verfügbares Bankguthaben. Das Vermögen steckt in Mauern, Dach und Heizung. Wenn zusätzlich zu Reparaturen und laufenden Verpflichtungen Erbschaftsteuer bezahlt werden muss, kann das Familien finanziell überfordern“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer vom Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. „Wir brauchen Rahmenbedingungen, unter denen die nächste Generation Wohnraum erhalten und weiter vermieten kann.“

Ob Bremer Reihenhaus, Eigentumswohnung oder kleines Mehrfamilienhaus in Bremerhaven: Privates Immobilieneigentum verbindet die eigene Altersvorsorge mit Verantwortung für den Wohnungsbestand. Beide Städte sind zugleich stark auf Mietwohnungen angewiesen. Nach dem Zensus 2022 waren in der Stadt Bremen 61,6 Prozent und in Bremerhaven 65,9 Prozent der Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet.

Die wirtschaftlichen Voraussetzungen unterscheiden sich allerdings. Die im Zensus 2022 ermittelte durchschnittliche Nettokaltmiete betrug in Bremen 7,75 Euro je Quadratmeter, in Bremerhaven 5,58 Euro. „Gerade in Bremerhaven stehen vergleichsweise niedrigen Mieteinnahmen erhebliche Ausgaben für Handwerker, Baustoffe und Gebäudetechnik gegenüber. Eine Dachsanierung wird nicht entsprechend günstiger, weil ein Haus weniger Miete einbringt“, betont Vergau. „Eine zusätzliche Steuerbelastung beim Generationenwechsel kann den Spielraum für notwendige Investitionen weiter einengen.“
Neben einer möglichen Erbschaftsteuer können Kosten für die Nachlassabwicklung, steuerliche Beratung und gegebenenfalls ein Wertgutachten entstehen. Hinzu kommen bestehende Darlehen, laufende Bewirtschaftungskosten und notwendige Reparaturen. Müssen Miterben ausgezahlt werden, kann weiterer Finanzierungsbedarf entstehen.

„Wer eine vermietete Immobilie übernimmt, erbt auch die nächste Heizungsreparatur, die anstehende Fassadensanierung und die Verantwortung gegenüber den Mietern“, sagt Vergau. „Geld, das für eine Steuerzahlung oder einen dafür aufgenommenen Kredit gebraucht wird, fehlt für den Erhalt des Hauses. Im ungünstigen Fall entsteht Verkaufsdruck.“

Nicht jede Immobilienerbschaft führt zu einer Steuerzahlung. Entscheidend sind unter anderem Verwandtschaftsverhältnis, Freibeträge, Nachlassverbindlichkeiten und mögliche Steuerbefreiungen. Der für begünstigte vermietete Wohnimmobilien vorgesehene Bewertungsabschlag von zehn Prozent reicht nach Auffassung von Haus & Grund jedoch nicht aus, um den Generationenwechsel verlässlich zu erleichtern.

Auch beim selbst genutzten Wohneigentum fordert Haus & Grund eine grundlegende Änderung. Die Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim setzt bei Ehepartnern und Kindern unter weiteren Voraussetzungen grundsätzlich eine unverzügliche Selbstnutzung und deren Fortführung über zehn Jahre voraus.

„Wer aus Bremen oder Bremerhaven wegen seines Berufs weggezogen ist, kann nach dem Tod der Eltern nicht ohne Weiteres seinen Lebensmittelpunkt verlagern“, erklärt Vergau. „Auch familiäre Verpflichtungen oder notwendige Umbauten können einem Einzug entgegenstehen. Trotzdem sollte das Elternhaus innerhalb der Familie steuerfrei weitergegeben werden können.“
Ob die Angehörigen selbst einziehen, das Haus vermieten oder später verkaufen, müsse ihre Entscheidung bleiben. „Wenn das Elternhaus vermietet wird, bleibt es als Wohnraum erhalten. Das verdient Anerkennung und darf steuerlich nicht zum Nachteil werden.“

Haus & Grund Bremen fordert die vollständige Befreiung privat vermieteter Wohnimmobilien von der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die steuerfreie Übertragung selbst genutzter Wohnimmobilien auf nahe Angehörige ohne anschließende Selbstnutzungsverpflichtung. Zugleich müsse die Benachteiligung kleiner privater Vermieter gegenüber großen Wohnungsbeständen beendet werden, die unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsvermögen steuerlich begünstigt übertragen werden können.

„Der Bremer Senat muss sich im Bundesrat für diese Reform einsetzen“, fordert Vergau. „Wer bezahlbaren Wohnraum, Investitionen in bestehende Gebäude und private Eigentumsbildung stärken will, muss auch die Weitergabe an die nächste Generation erleichtern. Bremen und Bremerhaven brauchen Eigentümer, die ihre Häuser erhalten können – und Kinder, die diese Verantwortung übernehmen wollen.“

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23/10/2026

🏠📈 Der günstige Immobilienkredit läuft aus? Jetzt aktiv werden!

Wer 2016 ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine Modernisierung mit zehnjähriger Zinsbindung finanziert hat, steht jetzt möglicherweise vor einer erheblichen Mehrbelastung. Auf die günstigen Konditionen von damals folgt eine Anschlussfinanzierung zu deutlich höheren Zinsen.

💶 Was bedeutet das konkret?
Bei 200.000 Euro Restschuld steigt der rechnerische Zinsanteil zu Beginn von rund 167 Euro monatlich bei 1,0 Prozent auf 750 Euro bei 4,5 Prozent. Das sind rund 583 Euro mehr im Monat – allein für Zinsen. Die Tilgung kommt hinzu.

Besonders schwierig kann es werden, wenn anfangs wenig getilgt wurde und deshalb noch eine hohe Restschuld besteht. Für knapp kalkulierende Haushalte kann das bis zur Gefährdung des eigenen Zuhauses führen.

Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. rät deshalb:

✅ Ende der Zinsbindung und verbleibende Restschuld prüfen.
✅ Frühzeitig mit der Bank verhandeln und Vergleichsangebote einholen.
✅ Sondertilgungen und eine Verringerung der Restschuld prüfen – dabei ausreichend Rücklagen behalten.
✅ Die neue Monatsrate ehrlich durchrechnen und bei absehbaren Engpässen sofort Beratung suchen.

🗣️ „Wer früh handelt, verschafft sich Zeit und Spielraum, um sein Eigentum zu sichern“, betont Ingmar Vergau, Geschäftsführer von Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Unser Appell: Kreditunterlagen jetzt hervorholen und die Anschlussfinanzierung rechtzeitig vorbereiten!

Die Zinsen dienen als Rechenbeispiel. Individuelle Kreditkonditionen und Monatsraten können abweichen.

Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass Freiflächen den Farbvandalismus fördern. Die Steuergelder sollten besser i...
14/10/2026

Die Erfahrung aus anderen Städten zeigt, dass Freiflächen den Farbvandalismus fördern. Die Steuergelder sollten besser in die Strafverfolgung und Bekämpfung von Farbschmierern gesteckt werden.

Legale Graffiti-Flächen in Bremen – Chance für Streetart oder Einladung zu mehr Vandalismus?

Die Meinungen gehen auseinander. SPD-Kulturpolitiker Elombo Bolayela spricht sich für mehr legale Sprühflächen aus. Sie böten jungen Künstlerinnen und Künstlern Raum, sich auszuprobieren, und könnten das Stadtbild bereichern. Ingmar Vergau von Haus & Grund hält dagegen: Seiner Ansicht nach führen solche Flächen nicht zu weniger illegalen Graffiti, sondern können diese sogar begünstigen.

Das Pro und Contra auf https://weserreport.de/2026/10/bremen-bremen/panorama/oeffentliche-flaechen-fuer-graffiti-freigeben/

19/09/2026

Private Eigentümer werden vom Gesetzgeber nicht ausreichend geschützt. Mit schweren Folgen für die Wohnungswirtschaft. Immer mehr Private ziehen sich aus dem Wohnungsmarkt zurück.

Die Vermieterin Freia Hoffmann kämpft mit einem schwierigen Mieter. Mietschulden und Müllberge sind das Problem. Doch der unklare Geisteszustand des Mieters schützt ihn aktuell vor Konsequenzen.

Bauministerkonferenz: Bremen muss im Bund für weniger Regulierung eintretenHaus & Grund fordert von Bausenatorin Ünsal e...
10/09/2026

Bauministerkonferenz: Bremen muss im Bund für weniger Regulierung eintreten
Haus & Grund fordert von Bausenatorin Ünsal einen Kurswechsel im Mietrecht

Anlässlich der Bauministerkonferenz am 10. und 11. September in Berlin fordert der Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. die Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal, auf, sich gegenüber dem Bund für bessere Rahmenbedingungen beim Bauen und Vermieten einzusetzen.

„Die Wohnungsprobleme lassen sich nicht durch immer neue Eingriffe in das Mietrecht lösen. Bremen braucht private Investitionen in Neubau, Modernisierung und den Erhalt des Wohnungsbestandes. Dafür müssen Eigentümer und Vermieter wieder verlässliche und wirtschaftlich tragfähige Bedingungen vorfinden“, erklärt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V.

Haus & Grund Bremen sieht die fortlaufende Verschärfung des Mietrechts mit großer Sorge. Der Bremer Senat hat die Mietpreisbremse für die Stadt Bremen bis Ende 2029 verlängert. Zudem hat Bremen gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative für zusätzliche Regelungen bei möblierten und befristeten Mietverhältnissen auf den Weg gebracht. Auf Bundesebene drohen mit dem sogenannten Mietrechtspaket II weitere Belastungen.

„Bremen hat selbst Initiativen unterstützt oder angestoßen, die private Vermieter zusätzlich belasten. Senatorin Ünsal sollte die Bauministerkonferenz nutzen, um diesen Kurs zu korrigieren und weiteren pauschalen Mietrechtsverschärfungen entgegenzutreten“, fordert Vergau. Mietwucher und tatsächlich missbräuchliches Verhalten müssten mit den vorhandenen rechtlichen Instrumenten konsequent verfolgt werden. Neue Regelungen für sämtliche Vermieter vergrößerten dagegen nicht das Wohnungsangebot, sondern könnten private Anbieter aus dem Markt drängen. Das bestätigt die Vermieterbefragung 2026: Danach erwägen 63,8 Prozent der befragten privaten Vermieter in Bremen, ihr Engagement einzuschränken oder ganz aufzugeben. Rund 80 Prozent der erfassten Bestandsmieten liegen unterhalb der Werte des Bremer Mietspiegels. Gleichzeitig berichteten 13 Prozent der Befragten, im Jahr 2025 mit ihrer Vermietung einen wirtschaftlichen Verlust erzielt zu haben.

„Gerade private Vermieter stehen vielfach für moderate Bestandsmieten und langfristige Mietverhältnisse. Werden ausgerechnet sie durch zusätzliche Vorgaben aus dem Markt gedrängt, verschärft das die Wohnungsknappheit und schadet letztlich auch den Mietern“, warnt Vergau.

Von der Bauministerkonferenz erwartet Haus & Grund zudem ein klares Bekenntnis zu einem leistungsfähigen Wohngeld. Haushalte, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen tragen können, müssten gezielt unterstützt werden. „Sozialpolitik ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Das Wohngeld hilft den Menschen, die Unterstützung benötigen, ohne die soziale Verantwortung einseitig auf private Vermieter zu verlagern. Senatorin Ünsal sollte sich deshalb in Berlin gegen Kürzungen und für ein verlässliches Wohngeld einsetzen“, erklärt Vergau.

Bei der Vereinfachung des Bauordnungsrechts erkennt Haus & Grund Bremen ausdrücklich die von Senatorin Ünsal eingeleiteten Schritte an. Mit der Landesbauordnung 2024 wurden unter anderem die Genehmigungsfiktion, der Gebäudetyp E und die Typengenehmigung eingeführt. Die im August 2026 beschlossene weitere Novelle bringt zusätzliche Erleichterungen für Umbauten, Ausbauten und Aufstockungen sowie vereinfachte Verfahren und eine behördenübergreifende Bauvorhabenkonferenz. „Die Reform der Bremischen Landesbauordnung geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Entscheidend ist nun, dass die Erleichterungen ab dem 1. Januar 2027 in der Verwaltungspraxis tatsächlich zu schnelleren Verfahren, geringeren Kosten und verlässlichen Entscheidungen führen“, betont Vergau. Darüber hinaus müsse sich Bremen auf Bundesebene für die Überprüfung kostentreibender technischer Normen und Standards sowie für langfristig verlässliche und unbürokratische Förderbedingungen einsetzen. „Der konstruktive Kurs beim Bauordnungsrecht steht in einem deutlichen Gegensatz zu den immer neuen Regulierungen privater Vermieter. Es reicht nicht, die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, wenn dessen anschließende Vermietung gleichzeitig unattraktiver und riskanter wird. Wir fordern Senatorin Ünsal auf, die beim Bauordnungsrecht begonnene Entlastungspolitik auch auf das Mietrecht zu übertragen“, erklärt Vergau abschließend.

Haus & Grund Bremen: Rauchwarnmelder – jetzt Geräte überprüfen und rechtzeitig austauschenViele Rauchwarnmelder in Breme...
27/08/2026

Haus & Grund Bremen: Rauchwarnmelder – jetzt Geräte überprüfen und rechtzeitig austauschen

Viele Rauchwarnmelder in Bremer Wohnungen und Eigenheimen sind inzwischen mehr als zehn Jahre alt. Haus & Grund Bremen rät Eigentümern und Vermietern deshalb, jetzt das Alter und die Funktionsfähigkeit ihrer Geräte zu kontrollieren.

Seit dem 31. Dezember 2015 müssen in Bremen auch bestehende Wohnungen und Eigenheime mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Viele Eigentümer und Vermieter haben ihre Geräte deshalb im Laufe des Jahres 2015 eingebaut. Mehr als zehn Jahre später steht nun bei zahlreichen dieser Rauchwarnmelder ein Austausch an.

„Wer seine Rauchwarnmelder 2015 oder sogar noch früher installiert hat, sollte jetzt unbedingt prüfen, ob die vorgesehene Lebensdauer erreicht ist“, sagt Ingmar Vergau, Geschäftsführer des Haus & Grund Landesverband Bremen e.V. „Gerade Geräte mit fest eingebauten Langzeitbatterien sind häufig auf eine Nutzungsdauer von rund zehn Jahren ausgelegt.“

Dabei geht es nicht allein um die Batterie. Auch Sensoren und Rauchkammern altern und können durch Staub und andere Ablagerungen beeinträchtigt werden. Maßgeblich sind die Herstellerangaben des jeweiligen Gerätes.

„Bei einem Rauchwarnmelder sollte niemand warten, bis ein Defekt offensichtlich wird“, warnt Vergau. „Wir sprechen über ein Sicherheitsgerät, das im entscheidenden Moment Leben retten soll. Im Zweifel ist ein rechtzeitiger Austausch die richtige Entscheidung.“

Rauchwarnmelderpflicht gilt auch für Selbstnutzer
Nach der Bremischen Landesbauordnung müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Verpflichtung gilt sowohl für Mietwohnungen als auch für selbst genutzte Häuser und Eigentumswohnungen.
„Das Thema betrifft deshalb nicht nur Vermieter“, betont Vergau. „Auch wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt und seine Rauchwarnmelder vor rund zehn Jahren eingebaut hat, sollte jetzt einen Kontrollgang machen.“

Für die vorgeschriebene Ausstattung ist in Bremen der Eigentümer verantwortlich. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt grundsätzlich dem unmittelbaren Besitzer, soweit der Eigentümer diese Verpflichtung nicht selbst übernimmt. Insbesondere Vermietern mit mehreren Wohnungen empfiehlt Haus & Grund, einen Überblick darüber zu führen, wann die einzelnen Geräte eingebaut wurden und wann ein Austausch erforderlich wird.

Auch über zusätzliche Rauchwarnmelder nachdenken
Haus & Grund Bremen empfiehlt außerdem, sich nicht ausschließlich am gesetzlichen Mindeststandard zu orientieren. „Ein zusätzlicher Rauchwarnmelder kann beispielsweise auch im Wohnzimmer sinnvoll sein“, erklärt Vergau. „In unseren Wohnungen befinden sich heute immer mehr Elektrogeräte, Ladegeräte und Akkus. Deshalb sollte man sich nicht nur fragen, wo ein Rauchwarnmelder vorgeschrieben ist, sondern auch, wo ein zusätzlicher Melder die Sicherheit erhöhen kann.“

Eigentümer sollten jetzt prüfen, wann ihre Rauchwarnmelder installiert wurden, welche Lebensdauer der Hersteller angibt und ob die Geräte noch ordnungsgemäß funktionieren. Auch die Raucheintrittsöffnungen sollten frei von Staub und Verschmutzungen sein.

„Der Kontrollgang durch die eigene Wohnung dauert nur wenige Minuten“, so Vergau. „Gerade weil Rauchwarnmelder inzwischen selbstverständlich geworden sind, geraten sie leicht aus dem Blick. Ein Rauchwarnmelder muss aber genau in dem einen Moment funktionieren, in dem es darauf ankommt. Rauchwarnmelder retten Leben.“

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