09/07/2026
😳 95 m² gekauft. Tatsächlich nur rund 74 m²?
Genau das ist gerade einem meiner Kunden passiert.
Sie haben ihr Reihenhaus in Bremen-Arsten im Jahr 2019 gekauft. Jetzt sollte ich die Immobilie verkaufen.
Wie bei jedem Auftrag habe ich die Bauakte geprüft.
Und plötzlich passte etwas überhaupt nicht zusammen.
📐 Im damaligen Exposé wurden 95 m² Wohnfläche angegeben.
📄 Die originale Wohnflächenberechnung aus der Bauakte weist jedoch rund 71 m² Wohnfläche aus. Selbst inklusive Terrassenanteil kommt das Haus nur auf etwa 74 m².
Das bedeutet eine Abweichung von über 22 %.
💶 Rechnet man mit einem Marktwert von etwa 3.000 € pro Quadratmeter, sprechen wir über einen möglichen Wertunterschied von rund 60.000 €.
Der Fall wird jetzt von einem Fachanwalt für Immobilienrecht geprüft. Ob hier lediglich ein Fehler vorliegt oder rechtliche Ansprüche bestehen, muss nun geklärt werden.
Für mich zeigt dieser Fall vor allem eines:
Verlass dich niemals blind auf alte Exposés oder frühere Angaben.
Deshalb prüfe ich bei jedem Verkaufsauftrag die Bauakte, die Grundrisse und – wenn nötig – auch die Wohnflächenberechnung.
Denn am Ende können wenige Quadratmeter über viele Tausend Euro entscheiden.
❓Jetzt seid ihr dran:
Wer sollte in so einem Fall haften?
Der damalige Verkäufer?
Der Makler?
Oder müssen Käufer das Risiko tragen?
Ich bin gespannt auf eure Meinung. 👇