17/02/2025
Bei einem Unfall in Österreich 🇦🇹 gilt österreichisches Recht! ☝🏻
Leben allerdings die Unfallbeteiligten in Deutschland, gilt wiederum deutsches Recht.
So solltest Du Dich verhalten, wenn Du mit Deinem Wohnmobil oder Wohnwagen einen Unfall in Österreich hattest:
1️⃣ Unfallstelle sichern & Verletzten helfen
2️⃣ Polizei (Tel. 133) rufen und ggf. Rettungswagen (Tel. 112)
3️⃣ Unfalldokumentation (am besten mit einem Unfallbericht)
4️⃣ Schaden der Versicherung melden / bei Unschuld Gutachter anrufen und ihm die Arbeit überlassen
Ich rate bei Unfällen im Ausland immer dazu, die Polizei 🚨 zu rufen, auch dann, wenn nur Blechschaden entstanden ist und die Schuldfrage klar ist. Man muss aber wissen, dass in Österreich eine Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro erhoben wird. Dies gilt, wenn nur Sachschaden entstanden und ist und die Unfallbeteiligten ihre Daten hätten problemlos austauschen können. Man kann sich die Kosten später von der Versicherung des Unfallgegners zurückholen.
Auch in Österreich hast Du Anspruch auf ein neutrales Gutachten, sofern Du keine Schuld am Unfall trägst. Also, erspare Dir Ärger und Aufwand und rufe mich an:
☎️ 0173 / 54 69 338
🔗 www.wohnmobil-sachverstand.de
Ich bin Kfz Sachverständiger und habe mich auf Wohnmobile und Wohnwagen spezialisiert. Daher kenne ich mich bestens aus und helfe Dir gern!