Buckau: Umwelt Informations Texte

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Buckau: Umwelt Informations Texte Hier geht es um Fragen zu mögl. Verantw.: Thomas Gandow, Buckau

Umweltauswirkungen von geplanten Windturbinen in Buckau und um die nach Umweltinformationsgesetz (UIG) erteilten oder noch nicht erteilten Antworten amtlicher Stellen.

18/09/2024

FFH-Gebiete Potsdam-Mittelmark

Am 14. März 2024 schrieb ich meinen ersten, vertrauensvollen Brief an das Brandenburger Umweltamt mit vielen, z.T. konkr...
18/09/2024

Am 14. März 2024 schrieb ich meinen ersten, vertrauensvollen Brief an das Brandenburger Umweltamt mit vielen, z.T. konkreten Fragen und Anträgen, die sämtlich in die informationspflichtige Zuständigkeit des Landesumweltamtes fallen.

Thomas Gandow, Pfr. i.R. , 14793 Buckau, Altes Pfarrhaus, Fon 033830-61338
14. März 2024

Herrn Sebastian Dorn
Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle T11
Seeburger Chaussee 2 , 14476 Potsdam
Postfach: 601061, 14410 Potsdam

Geplante Windindustrie-Anlagen in Buckau, Amt Ziesar

Sehr geehrter Herr Dorn,
wie ich erfahren habe, liegt Ihnen ein Antrag der Firma „ENP Energieplan“ zur Genehmigung von mehreren Windkraftanlagen in Buckau im Naturpark Hoher Fläming vor. Dabei sollen nach meinen jetztigen Informationen 6 Windturbinen-Türme mit einer Nabenhöhe von ca. 200 m westlich unseres Dorfes nur wenige hundert Meter vor den bewohnten Außen­bereichen „Muna“ und „Buckauer Hof“ errichtet werden. Ich wohne seit 1999 im Alten Pfarrhaus in Buckau und schreibe Ihnen aus meiner Kenntnis der Umgebung und als möglicherweise Betroffener.

Es ist im Dorf der Eindruck entstanden, daß die ENP mit ihrem jetzt bekannt­gewordenen Antrag bei Ihnen ihre Wind-Industrie-Anlagen schon auf den Weg bringen möchte - ohne daß es vorher einen wohl nötigen Gemeinderatsbeschluß zur Sache gegeben hat. Und das gegen den Willen vieler Anwohner und knapp vor den Kommunalwahlen im Juni und dem Inkrafttreten des Teilregionalplans.
Ich bitte deshalb darum bzw. beantrage deshalb, daß Sie möglichst umgehend eine ausführliche Information der Öffentlichkeit bereitstellen - über die Planung generell und die zeitlichen Abkäufe und Fristen und über die ins Auge gefaßten konkreten Standorte, um so eine Meinungsbildung in unserm Dorf und der Kommunalgemeinde Buckautal zu ermöglichen.
Bitte informieren Sie mich auch über die komunalpolitischen und rechtlichen Möglichkeiten der öffentlichen Mitsprache.

Gegen die Schaffung eines weiteren Industriegebiets in der Gemeinde Buckautal gibt es meines Erachtens erhebliche Einwände und Bedenken, die bei jeder Entscheidungsfindung zu berücksichtigen sind. Ich benenne im Folgenden nur drei Bereiche.

1. Standort
Die Gemeinde Buckautal hat bereits ein ausgewiesenes Windvorranggebiet in der Gemarkung Dretzen mit bisher schon 15 Windenergie-Türmen. Dort ist, soweit ich weiß, die Errichtung weiterer Windenergie-Anlagen schon genehmigt.
Zudem wird im Gemeindegebiet nördlich der Autobahm A2 in der Gemarkung des Ortsteils Steinberg eine große Solaranlage errichtet. Damit hat die Gemeinde Buckautal bereits einen überproportionalen Beitrag zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf ihrem Gebiet erbracht.
Das in Aussicht genommene Gebiet für die geplanten Windindustrie-Anlagen der Firma ENP liegt genau an den Mindestabstandsgrenzen zu den Ortsteilen Dretzen und Buckau der Gemeinde Buckautal und zu Köpernitz, einem Ortsteil der Stadt Ziesar.

Bei der Größe von Brandenburg und den vielen ortsfernen Brachflächen im Bundesland stellt sich die Frage: Muß eine solche Industrie-Zone ausgerechnet in einem Naturpark und so errichtet werden, daß gleich drei Ortschaften unmittelbar betroffen sind? Dazu kommt, daß die ins Auge gefaßten Standorte m.W. in einem Schwachwindgebiet liegen, Daher wohl die enorme Höhe der geplanten Windturbinen mit allen Folgen, die sich daraus ergeben:
- Erhöhte Geräusch- und Infraschallbelästigung der Anwohnner,
- 1000 m bis 2000 m weit reichendern Schattenwurf in die Dörfer hinein,
- Schädigung von Menschen und Umwelt durch Mikroplastikabrieb,
also Feinstaubemissionen durch laufenden Verschleiß (vgl. „Achtung! Erosionsschäden an relativ neuen Windkraftflügeln“ Interview mit Dr. Jan Liersch, Geschäftsführer von Key Wind Energy hier: https://www.erneuerbareenergien.de/technologie/onshore-wind/das-rotorblatt-im-visier-achtung-erosionsschaeden-relativ-neuen-windkraftfluegeln gefunden am 13.3.2024)
Denn „dass das Material, welches sich durch Erosion löse, in der Umwelt lande, liesse sich nicht bestreiten“ referieren die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundes­tages Erkenntnisse des Instituts für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) des Fraunhoferinstituts am 8.12.2020 in der „Kurzinformation Zu einem Einzelaspekt der Erosion von Rotorblättern von Windrädern“ (Fundstelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/817020/27cf214cfbeaac330d3b731cbbd8610b/WD-8-077-20-pdf.pdf, aufgesucht am 14.3.2024).
Die in dieser Kurzinformation gegebenen, vorsichtig geschätzten Angaben zur Größenordnung der freigesetzten Menge von Mikroplastik bzw. Mikrofasern einschließlich Bisphenol ergeben immerhin ca. 45 kg Abrieb pro Jahr und pro Windrad, die bei uns in Buckau in 200 m Höhe über die Umgebung zerstäubt würden! Hier muß ergänzt werden, daß diese Zahlen bei Windrädern mit damals viel kleineren Flügeln und niedrigeren Turbinentürmen errechnet wurden.
Besonders auch im Brandfall käme es wohl nicht nur zur Freisetzung von Feinstaub­fasern, sondern damit auch besonders zur Freisetzung des giftigen Bisphenol A.

Ich frage deshalb:
Gibt es für den Fall der Genehmigung der Errichtung der geplanten Wind­industrie-Anlagen in Buckau verpflichtende Zusagen der Investoren und Verpächter
- für Schadensvermeidung (z.B. Lärmschutzmaßnahmen),
Schadensbeseitigung, Schadensersatz, Entschädigungen, Schmerzensgelder, Ausgleichszahlungen bei Gesundheitsschädigungen?
- für finanzielle Rückstellungen zur Ermöglichung eines vollständigen und rückstandslosen Rückbaus einschließlich Fundamententfernung nach Auslaufen der Betriebsgenehmigung?
- für verbindliche Ausgleichszahlungen bei zu erwartenden erheblichen Wertverlusten der Immobilien in Buckau?
- Gäbe es für den Fall der Genehmigung der Errichtung der geplanten Windindustrie-Anlagen in der Gemarkung Buckau eine verbindliche Zusage der Landesregierung auf Minderung der Grundsteuer wegen Wertverlust der Immobilien in Buckau?
- Gäbe es Pläne bzw. Zusagen oder wenigstens Vorstellungen des Landesamts für Umwelt und der Landesregierung für ihre eigene Beteiligung an solchen schadensmindernden Maßnahmen oder für die Überwachung der Einhaltung entsprechender Verpflichtungen der Investoren und Verpächter?
- Wo könnte man solche Pläne bzw. Zusagen der Investoren und Verpächter sowie des Landesamts für Umwelt und der Landesregierung zur Meinungsbildung einsehen?
- Oder würden solche Pläne und Zusagen erst noch erstellt und falls ja, von wem und bis zu welchem Zeitpunkt?
- Wäre bei Errichtung solcher Windindustrie-Anlagen eine regelmäßige Sicherheitsüberprüfung vergleichbar dem TÜV vorgesehen?
- Welche Vorkehrungen würden Investoren und Verpächter bzw. das Land für den Brandfall treffen?

2. Umwelt
Die projektierten Windindustrieanlagen sollen nach dem, was bisher bekannt wurde, im Naturpark Hoher Fläming in einem Landschaftsschutzgebiet ganz knapp zwischen zwei Armen des FFH-Gebiets „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ (EU-Nr. 3740-305, Landesnr. 767), also am Geuenbach und zwischen dem Geuenbach und der Buckau errichtet werden. Das Gebiet ist recht feucht, teilweise sumpfig. Unterirdische Wasserströme versorgen nicht nur das FFH-Gebiet, sondern auch die Trinkwasserversorgung von Buckautal. Schon die normale „Flachgründung“ solcher Windindustrietürme auf trockenem, normalem oder festem Waldboden erfordert Fundamettiefen von ca. vier Metern. Die heutige Höhe der projektierten Windindustrie-Türme (ca. 200 m) und der feuchte bzw. wasserführende Untergrund an den projektierten Standorten verlangt wohl tiefere und auch sog. Pfahlgründungen. Dabei werden nach meiner Kenntnis in nicht tragfähigem Boden zusätzliche Bohrungen zur Gründung der Fundamente eingebracht. Deren Tiefe richtet sich nach der Bodenbeschaffenheit und kann m.W. durchaus 15 Meter betragen. Etwa so tief soll m.W. der Brunnen sein, der jetzt Buckau mit Trinkwasser versorgt.
Bei solchen Tiefenbohrungen könnte es aber zur Umlenkung von Wasserströmen, zur Durchstoßung von wassersperrenden Schichten und damit zum Versiegen von Quellen kommen. Auch über Kontaminierung von Trinkwasser durch solche Baumaßnahmen wird berichtet.
Hinzu kommt die Kontaminierung im laufenden Betrieb von Windrädern.
Bereits beim normalen Betrieb, erst recht bei Havarien wie Bränden kommt es zu Verschleiß und damit zur Freisetzung von Mikroplastik und Faserstaub sowie zur Freisetzung von Bisphenol A.
Dieser hormonartige Stoff wird laut Umweltbundesamt „bei Kontakt mit Wasser und durch normale Alterungs- und Abnutzungsprozesse der Materialien freigesetzt“. „Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein.“ „BPA war eine der ersten synthetischen Substanzen, von der bekannt wurde, dass sie das natürliche weibliche Sexualhormon Östrogen in der Wirkung nachahmen kann.
In der Umwelt hat dies bei Fisch- und Amphibienarten nachweislich endokrin vermittelte Schäden zur Folge. Nachteilige Effekte auf Wachstum, Verhalten und Befruchtungserfolg sowie eine Verschiebung des Geschlechterverhältnisses zugunsten weiblicher Tiere können auftreten. BPA wirkt sich auf eine Vielzahl ökologisch wichtiger Arten in aquatischen und terrestrischen Ökosystemen aus. Die ⁠Exposition⁠ ist nicht auf bestimmte Umgebungen beschränkt, sondern ist allgegenwärtig. Bestimmte Fisch- und auch Weichtierarten haben sich als besonders empfindlich erwiesen. Da nur für einen kleinen Teil der vorhandenen Arten Informationen aus ökotoxikologischen Studien vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Arten ebenso empfindlich oder sogar noch empfindlicher sind. Aus diesem Grund kann kein Grenzwert für BPA in der Umwelt bestimmt werden, unter welchem keine Gefährdung für Umweltorganismen vorliegt.
BPA hat durch seine endokrinen Eigenschaften auch Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und ist daher fortpflanzungsschädigend und hormonell wirksam (Amtsblatt der EU, 2016; ECHA, 2017).“
Fundstelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/chemikalien-reach/stoffe-ihre-eigenschaften/stoffe-uebersicht/beschraenkungsvorschlag-bpa-bisphenole-aehnlicher gefunden am 13.3.2024.
Der aus diesen Feststellungen folgende konkrete Beschränkungsantrag wurde im Folge der Konsultationen mit Interessenvertretern ausgesetzt, um die Ziele der Beschränkung mit einer Neukonzeption bestmöglich zu erreichen, vgl. https://www.gefahrgut.de/themen/gefahrstoffe-ghs-reach-lagerung/vorgeschlagenes-verbot-ausgesetzt gefunden am 13.3.2024.

Bei natura 2000 werden demgegenüber für unser Gebiet als „Mögliche Maßnahmen / Maßnahmenschwerpunkte“ u.a. festgehalten: „Die Gewässerunterhaltung ist im Gebiet insgesamt so durchzuführen, dass die natürlichen Fließgewässer allmählich entwickelt werden. An bereits naturnahen Fließgewässer-abschnitten sollen nur Hochwasserschutz­maßnahmen durchgeführt werden. Die Entwicklung ausreichend breiter Gewässerrand­streifen und die Verminderung von Erosion auf fließgewässernahen Ackerflächen sollte vorrangiges Ziel sein. Auch die Pflanzung von bachbegleitenden Gehölzen ist in Teilbereichen anzustreben.“ Fundstelle: https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/potsdam-mittelmark/buckauoberlauf-und-nebenfliesse , gefunden am 13.3.2024.
Ich bitte deshalb um Beantwortung der Fragen:
- Sind die Planungen und Vorhaben für das FFH-Gebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ (EU-Nr. 3740-305, Landesnr. 767) zwischenzeitlich aufgehoben, verändert oder gegenstandslos geworden, sodaß „vorrangige Ziele“ von Natura 2000 nicht mehr gelten?
- Müssen die bisher verbindlichen EU-Pläne zur Ausweisung von Schutzgebieten zur Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes "Natura 2000" u.a. für „Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse“ wegen kurzfristiger industrieller und privater finanzieller Interessen aufgegeben werden?
- Wurde bei Ihnen nur die Errichtung „normaler Fundamente“ mit einem Durchmesser von ca 20 Metern und einer Tiefe von bis zu 4 Metern beantragt oder, was bei der geplanten Höhe und der Bodenbeschaffenheit zu befürchten ist,
- wurden Fundamente mit Pfahlgründungen bis in möglicherweise 15 m Tiefe beantragt ?
- Liegen für die Wasserstränge an den geplanten Standorten bereits Gutachten vor?
- Oder wann werden Gutachten zu den Verläufen der Wasserstränge an den projektierten Standorten und in deren Nähe erstellt und von wem?
- Können möglicherweise bestehende Zusammenhänge völlig ausgeschlossen werden zwischen den Wassersträngen an den geplanten Standorten und in ihrer Umgebung
und
- dem Gesundbrunnen bei Buckau, der bislang mehr als 70 Liter Wasser pro Sekunde auswirft und damit die schüttungsreichste Quelle im Land Brandenburg ist;
- dem Buckauer Trinkwasserbrunnen in Wittstock,
- den Feuchtgebieten, Fließen und Bächen im FFH-Gebiet „Buckau-oberlauf und Nebenfließe“ (EU-Nr. 3740-305, Landesnr. 767) ?
- Was ist bekannt über die Möglichkeit, daß die freigesetzten Mikrofasern auch durch Einwaschung von oben (Grund-)Wasser und Flächen beeinträchtigen können?
- Wie werden die begründeten Befürchtungen des Umweltbundesamtes, kleinste Mengen des Bisphenols könnten schädliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt haben, für die Gefahrenabschätzung bei laufendem Betrieb oder bei Havarien (z.B. Bränden) im Genehmigungsverfahren berücksichtigt, da inzwischen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Erfahrungen mit Windturbinen-Bränden vorliegen?
- Welche Vorsichtsmaßnahmen sollten wir für Kinder und Erwachsene, aber auch für die Feuchtgebiete ergreifen, wenn bei der anzunehmenden Hauptwindrichtung von Westen die geplanten Windenergieanlagen zusammen etwa 270 kg Feinstaubfasern pro Jahr vor allem in Richtung Dorf Buckau und das FFH-Gebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ verteilen werden?

3. Tierwelt
Direkt in dem für die Windindustrie-Anlagen vorgesehenen Gebiet befinden sich die Lebens­räume geschützter Fledermausarten wie die „stark gefährdete“ Mopsfledermaus, Braunes Langohr, Graues Langohr, Breitflügelfledermaus, Zwergfledermaus. Im Sommer haben diese Fledermäuse ihre Kinderstube teilweise auf dem Dachboden unserer Kirche, ihr Winter­quartier bekanntermaßen in den ehemaligen Munitionsbunkern der Luft-Munitionsanstalt 4/III, Munitionslager Buckau (Muna), so daß sich die Fledermäuse genau in dem Bereich zwischen Dorf und „Muna“ bewegen.

Direkt an und in den Gewässern des Projektgebiets leben geschützte und zum Teil gefährdete Tiere wie Biber, Fischotter, Kamm-Molch, Knoblauchkröte, Erdkröte und Bachneunauge. Beispielsweise über den Biber heißt es beim NABU Brandenburg; „Er zählt zu den europarechtlich streng geschützten Tierarten (Anhang II, IV der FFH-Richtlinie). Somit ist es verboten den Biber zu fangen, zu töten, zu stören oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen.“

Besonders betroffen vom Betrieb von Windindustrieanlagen sind Groß- und Greifvögel.
Und besonders diese beobachten wir häufig auf den Wiesen und Äckern um und vor den vermutlich vorgesehenen Standorten der Windindustrieanlage.
Darunter Kraniche („besonders gefährdet und schutzwürdig“), Graureiher, verschiedene Adlerarten und der Rote Milan; das Wappentier Brandenburgs gehört zu den streng geschützten Vogelarten im Sinne von §7 Abs. 2 Nr. 13-14 BNatSchG.
„Um den anhaltenden Rückgang von wild lebenden Arten und natürlichen Lebensräumen in der EU entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu erhalten, wurde 1979 die Vogel­schutzrichtlinie und 1992 die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie erlassen. Beide Richtlinien sehen als Kernbestimmung die Ausweisung von Schutzgebieten zur Schaffung eines EU-weiten Schutzgebietsnetzes ‚Natura 2000‘ für bestimmte bedrohte Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse vor.“

Ich frage daher,
- ob die Vogelschutzrichtlinie der EU und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland noch gelten?
- Wie wird dann der umfassende Schutz der gefährdeten oder bedrohten Arten gegenüber der Gefährdung durch die Windindustrie-Anlagen im Naturpark und FFH-Gebiet in Zukunft gewährleistet werden?
- Wenn diese EU-Richtlinien weiter gelten, wie sind die erheblichen Baumaßnahmen für und der Betrieb von Windindustrieanlagen an den geplanten Standorten damit vereinbar?
- Sind Gutachten über die Populationen der besonders gefährdeten Arten in Gewässern bzw. Feuchtgebieten und in der Luft bereits erstellt oder vorgesehen?
- Welche Verbände und Institutionen werden dabei angehört und beteiligt?
- Welche Maßnahmen zum Schutz der hier im Bereich Buckau lebenden bzw. durchziehenden Vögel werden vorgesehen oder geplant?
- Sind ggF. Ausgleichsmaßnahmen von den Investoren und Verpächtern angeboten worden und wenn ja, welche, und auf welche der gefährdeten Arten bezogen?
- Wie würden solche Ausgleichsmaßnahmen realisiert und kontrolliert werden?

Ich bitte freundlich um möglichst baldige Beantwortung meiner Fragen bzw. um Hinweise, wo ich vielleicht aktuelle amtliche Antworten zu meinen Fragen finde.

Ich erlaube mir, Kopien meines Briefes zur Information auch an die möglicherweise zuständigen kommunalen Stellen zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gandow

Zur Kenntnisnahme an:
Amtsdirektor Amt Ziesar;
Bürgermeister Buckautal;
Bürgermeister Ziesar;
Ortsvorsteher Buckau;
Vorsitzender Heimatverein Buckau;
Agrargenossenschaft Buckau

FFH-Gebiete Potsdam-Mittelmark

18/09/2024

Worüber das Landesumweltamt informationspflichtig ist:

Umweltinformationsgesetz (UIG), § 2 Begriffsbestimmungen
(1) Informationspflichtige Stellen sind
1. die Regierung und andere Stellen der öffentlichen Verwaltung. Gremien, die diese Stellen beraten, gelten als Teil der Stelle, die deren Mitglieder beruft...
(3) Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über
1. den Zustand von Umweltbestandteilen wie Luft und Atmosphäre, Wasser, Boden, Landschaft und natürliche Lebensräume einschließlich Feuchtgebiete, Küsten- und Meeresgebiete, die Artenvielfalt und ihre Bestandteile, einschließlich gentechnisch veränderter Organismen, sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Bestandteilen;
2. Faktoren wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle aller Art sowie Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt, die sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 auswirken oder wahrscheinlich auswirken;
3. Maßnahmen oder Tätigkeiten, die
a) sich auf die Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder auf Faktoren im Sinne der Nummer 2 auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder
b)den Schutz von Umweltbestandteilen im Sinne der Nummer 1 bezwecken; zu den Maßnahmen gehören auch politische Konzepte, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Abkommen, Umweltvereinbarungen, Pläne und Programme;
4. Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts;
5. Kosten-Nutzen-Analysen oder sonstige wirtschaftliche Analysen und Annahmen, die zur Vorbereitung oder Durchführung von Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 3 verwendet werden, und
6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummern 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.
(4) Eine informationspflichtige Stelle verfügt über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. ...

Das UIG des Bundes gilt auch in Brandenburg:
Brandenburger UIG und das Bundes-Umweltinformationsgesetzvom 22. Dezember 2004

Der Brandenburger Landtag hat als Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) am 26. März 2007 beschlossen:
§ 1 Anwendung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes
Für den Zugang zu Umweltinformationen und für die aktive Verbreitung von Umweltinformationen sowie für die Begriffsbestimmungen gelten mit Ausnahme des § 6 Abs. 1 und 2 sowie der §§ 11 bis 14 die bundesrechtlichen Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend,"

Liebe Leser, in der vergangenen Woche habe ich an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke mit Kopien an Minister Vogel und ...
17/09/2024

Liebe Leser,

in der vergangenen Woche habe ich an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Woidke mit Kopien an Minister Vogel und Minister Genilke einen Brief zum Thema "Windturbinen in Potsdam-Mittelmark" geschickt. Es geht darin um den fragwürdigen Umgang des Landes-Umweltamtes mit Informationsanfragen von Bürgern entgegen dem Bestimmungen des Umwelt-Informations-Gesetzes (UIG) einerseits, und um fragwürdige Vorentscheidungen zu Gunsten von Windturbinen-Investoren im Genehmigungsverfahren andererseits.
Ich habe diesen Brief mit Absicht kurz vor den Wahlen in Brandenburg abgeschickt, weil ich ihm bzw. den Ministern Vogel und Genilke die Gelegenheit geben wollte, noch vor der Wahl die Fehlentscheidungen des Landesumweltamtes zu korrigieren.

Hintergrund ist die erleichterte Genehmigung von Windkraftanlagen durch Änderung des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes.

Zur Durchsetzung der Errichtung von Windindustrie-Anlagen auch in Ortsnähe und selbst in dem Naturschutz unterliegenden Bereichen (hier: Naturpark Hoher Fläming und EU-FFH -Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet „Buckauoberlauf und Nebenfließe“ EU-Nr. 3740-305, Landesnr. 767 ) wurde nicht nur vor einem Jahr das Naturschutzgesetz geändert und entschärft , sondern nun auch Anfang Juli 2024 das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz.
Damit sollen nun explizit für die Errichtung von Windkraftanlagen die bis dahin vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfungen wegfallen.
In der erst kürzlich geänderten Fassung des Gesetzes vom 3. Juli, in Kraft seit 9. Juli, heißt es jetzt in § 9, 1a Satz 2 gerade in Bezug auf Windkraftanlagen „Abweichnend von § 29 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung findet eine vorläufige Umweltverträglichkeitsprüfung im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Gesamtvorhabens für die Erstellung des Vorbescheids nicht statt.“

Noch nicht gestrichen sind die Bestimmungen des Umwelt-Informations-Gesetzes (UIG) https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/ zur Information der betroffenen Bürger.

Das Landesumweltamt verhält sich nach meinem Eindruck aber schon so, als seien die Bürgerrechte auf Information bereits abgeschafft und antwortet nicht auf präzise Fragen.

Ich werde hier (meine) Amfragen und Briefe bis hin zu dem Brief an Herrn Minister Woidke in den nächsten Tagen in chronologischer Reihenfolge dokumentieren. "Bleiben Sie auf Empfang!"

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