26/06/2026
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Freie Heizungswahl, oder doch ein indirekter Sanierungsdruck?
Der Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht eine Rückkehr zur freien Heizungswahl vor. Über den Entwurf beraten derzeit Bundestag und Bundesrat.
Danach sollen künftig neben Wärmepumpen, Hybridheizungen und Biomasseheizungen auch neue Gas, und Ölheizungen wieder zulässig sein. Für viele Eigentümer älterer Bestandsgebäude, insbesondere in strukturschwachen Regionen, wäre dies zunächst eine gute Nachricht. Denn dort stehen häufig Gebäude mit vergleichsweise geringen Marktwerten, bei denen Investitionen von 30.000 bis 50.000 Euro in alternative Heizsysteme wirtschaftlich nur schwer darstellbar sind.
Ein Blick nach Sachsen Anhalt verdeutlicht die Bedeutung dieser Regelung. Rund 63 % der Wohngebäude werden mit Erdgas, weitere 10 % mit Heizöl beheizt. Damit werden nahezu drei Viertel des Gebäudebestandes weiterhin mit fossilen Energieträgern versorgt.
Doch bei genauer Betrachtung stellt sich die Frage, wie frei diese Heizungswahl tatsächlich ist.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Eigentümer ab 2029 schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einsetzen müssen. Die sogenannte Biotreppe sieht eine Erhöhung des Anteils von Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff von zunächst 10 %, über 15 % und 30 %, auf schließlich 60 % im Jahr 2040 vor. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass der CO₂ Preis auf den verbleibenden fossilen Anteil weiter steigen wird.
Die Folge ist eine Verschiebung der wirtschaftlichen Belastung. Nicht mehr die Zulässigkeit einer Heizungsanlage steht im Mittelpunkt, sondern die Kosten ihres langfristigen Betriebs.
Hinzu kommt, dass klimafreundliche Brennstoffe bereits heute teurer sind als herkömmliches Erdgas oder Heizöl. Biomethan kostet derzeit etwa 20 bis 60 % mehr als Erdgas. Bioheizöl weist gegenüber konventionellem Heizöl Preisaufschläge von etwa 5 bis 15 % auf. Mit steigenden Beimischungsquoten ist daher auch mit steigenden Heizkosten zu rechnen.
Gerade für Eigentümer älterer Bestandsgebäude in strukturschwachen Regionen entsteht dadurch ein Zielkonflikt. Einerseits ist eine umfassende energetische Sanierung oder der Einbau einer Wärmepumpe aufgrund geringer Immobilienwerte häufig wirtschaftlich nicht darstellbar. Andererseits wird der Betrieb bestehender Öl, oder Gasheizungen voraussichtlich kontinuierlich teurer.
Rechtlich würde damit kein Sanierungszwang bestehen. Wirtschaftlich könnte jedoch ein erheblicher Sanierungsdruck entstehen.
Die eigentliche Herausforderung liegt deshalb weniger in der Frage, welche Heizungsanlage eingebaut werden darf. Entscheidend wird sein, ob Eigentümer die künftig steigenden Betriebskosten dauerhaft tragen können. Damit könnte sich die freie Heizungswahl in der Praxis als eine wirtschaftlich eingeschränkte Wahlfreiheit erweisen, insbesondere für Eigentümer von Bestandsgebäuden in strukturschwachen Regionen.