09/06/2026
🔉Wir haben eine neue Anfrage aus der Abteilung „Gartengestaltung & Geschmackssache“. Ein Eigentümer hat uns gemeldet, dass die Deko im Garten des Nachbarn leider nicht seinem persönlichen Stil entspricht und daher „dringend und unbedingt von der Hausverwaltung entfernt werden sollte“. Wir möchten an dieser Stelle festhalten: 🪴 die Hausverwaltung ist zuständig für Regeln, nicht für persönliche Geschmacksrichtungen 🪆Gartenzwerge haben kein demokratisches Stimmrecht 🦩 Flamingos aus Kunstoff sind kein Kündigungsgrund für die Nachbarschaftsbeziehung. Daher gilt 👉 solange keine Bau- oder Gemeinschaftsordnung verletzt wird, darf jeder Garten weiterhin so individuell bleiben, wie die Menschen, die dort leben. Ein bisschen Toleranz ist doch manchmal angebracht und unsere Empfehlung: 😮💨einen tiefen Atemzug 🌼 den Blick in den eigenen Garten richten ☕️ ein nettes Gespräch unter Nachbarn bei einer Tasse Kaffee statt bei der Verwaltung 👉 Toleranz wächst bekanntlich besser als jeder Rasen ☘️ 🙏