MietWert Hausverwaltung

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🚨 Verstärkung gesucht: Werde Teil der Mietwert Hausverwaltung in Celle!Du liebst Organisation, arbeitest strukturiert un...
13/05/2026

🚨 Verstärkung gesucht: Werde Teil der Mietwert Hausverwaltung in Celle!

Du liebst Organisation, arbeitest strukturiert und fühlst dich in der Immobilienverwaltung zuhause?
Dann wartet bei uns mehr als nur ein Job auf dich. 🏡

Wir suchen eine zuverlässige Persönlichkeit für unsere Hausverwaltung – jemanden, der Verantwortung übernimmt, mitdenkt und Lust auf ein modernes Arbeitsumfeld hat.

Bei der Mietwert Hausverwaltung erwartet dich kein anonymer Konzern, sondern ein wertschätzendes Team mit kurzen Entscheidungswegen, klaren Prozessen und echter Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

💼 Deine Aufgaben:
✔ Betreuung von Wohnimmobilien
✔ Erstellung von Nebenkostenabrechnungen
✔ Kommunikation mit Mietern, Eigentümern & Dienstleistern
✔ Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
✔ Unterstützung kaufmännischer Prozesse

✨ Das erwartet dich bei uns:
🔹 Sicherer Arbeitsplatz in einem wachsenden Unternehmen
🔹 Eigenverantwortliches Arbeiten mit Vertrauen
🔹 Moderne Strukturen & digitale Prozesse
🔹 Kollegiales Team mit direkter Kommunikation
🔹 Kurze Entscheidungswege statt Bürokratie
🔹 Vollzeitstelle mit Perspektive

📍 Standort: Celle

Du hast bereits Erfahrung in der Hausverwaltung oder Immobilienverwaltung?

Dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen.

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Mietrückstände rechtzeitig handeln!💸 Mieter zahlt nicht? Warten Sie nicht zu lange!Bereits 2 Monatsmieten Rückstand könn...
07/01/2026

Mietrückstände rechtzeitig handeln!

💸 Mieter zahlt nicht? Warten Sie nicht zu lange!

Bereits 2 Monatsmieten Rückstand können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wer zu lange zögert, riskiert zusätzliche Kosten und lange Verfahren.

📌 Wichtig:

🔴 Zahlungsrückstände früh dokumentieren

🔴 Rechtzeitig reagieren

🔴 Professionell und rechtssicher vorgehen

Wir beraten Sie als Eigentümer transparent und setzen Maßnahmen konsequent um.

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11/09/2024
📢 Ihr Vorteil: In diesen 13 Fällen darf Ihr Mieter trotz Mangels nicht die Miete mindern!Die Miete zu mindern ist ein be...
31/07/2024

📢 Ihr Vorteil: In diesen 13 Fällen darf Ihr Mieter trotz Mangels nicht die Miete mindern!

Die Miete zu mindern ist ein beliebtes Mittel bei Mietern, um ihrem Ärger Luft zu machen. Oft ist die Mietkürzung aber gar nicht zulässig. Prüfen Sie daher bei einer Minderung die im Folgenden aufgeführten Punkte: Trifft nur einer dieser Umstände auf Ihre Situation zu, weisen Sie die Mietminderung Ihres Mieters sofort zurück und bestehen Sie auf der Zahlung der vollen Miete.

1️⃣ Der Mangel war schon bei Mietbeginn vorhanden und Ihrem Mieter bekannt (§ 536b BGB).

2️⃣ Der Mangel war schon bei Mietbeginn offensichtlich und der Mieter hat ihn grob fahrlässig nicht erkannt (§ 536b BGB).

3️⃣ Der Mangel ist im Mietvertrag aufgeführt und es wurde vereinbart, dass sich die Mieträume in einem „vertragsgemäßen Zustand“ befinden (§ 535 BGB).

4️⃣ Der Mieter oder sein Besucher hat den Mangel selbst verschuldet (LG Karlsruhe, Urteil v. 02.06.17, Az. 9 S 169/16).

5️⃣ Der Mangel steht in direktem Zusammenhang mit einer vom Mieter gewünschten Umbaumaßnahme (§ 242 BGB).

6️⃣ Der Mieter hat Ihnen den Mangel nicht unverzüglich angezeigt (§ 536 BGB).

7️⃣ Der Mangel ist unerheblich und beeinträchtigt den Mieter nicht erheblich (§ 536 Abs. 1 BGB).

8️⃣ Der Mieter hat Ihnen mitgeteilt, dass er auf die Mängelbeseitigung verzichtet (§ 242 BGB).

9️⃣ Der Mieter hat die Mängelbeseitigung schuldhaft behindert oder unmöglich gemacht (§ 242 BGB).

🔟 Die Beeinträchtigung des Mieters besteht in sozialüblichem Lärm (§ 535 BGB).

1️⃣1️⃣ Die Beeinträchtigung rührt von einer energetischen Modernisierung her (§ 536 Abs. 1a BGB).

1️⃣2️⃣ Die Beeinträchtigung ist direkte Folge einer vom Mieter zu duldender Modernisierung.

1️⃣3️⃣ Der Mangel ist erstmals nach Mietende aufgetreten (BGH, Urteil v. 27.05.15, Az. XII ZR 66/13).

❗ Ihr Vorteil: Mindert Ihr Mieter unberechtigt, dürfen Sie ihm wegen Zahlungsverzugs ohne vorherige Abmahnung direkt fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass die aufgelaufenen Mietrückstände mehr als 2 Monatsmieten betragen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

📢 Wichtige Information für Vermieter: Unberechtigte Mietminderung und Mieteinbehalt sind Zahlungsverzug – Sie dürfen kün...
23/07/2024

📢 Wichtige Information für Vermieter: Unberechtigte Mietminderung und Mieteinbehalt sind Zahlungsverzug – Sie dürfen kündigen!

❗️ Eine häufige Ursache von Mietrückständen ist eine unberechtigte Mietminderung. In solchen Fällen dürfen Sie Ihrem Mieter wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen, wenn der Rückstand die Höhe von 2 Nettokaltmieten oder mehr erreicht.

🔍 Ob der Mieter mindern darf, ist oft umstritten. Doch die gute Nachricht für Sie: Der Mieter mindert auf eigenes Risiko. Das bedeutet, mindert der Mieter ohne triftigen Grund, können Sie ihm wegen der zu Unrecht gekürzten Miete bei entsprechendem Zahlungsrückstand fristlos kündigen. Dies wurde auch durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt.

🏠 Beispiel: Ihr Mieter mindert die Miete wegen Schimmel, der tatsächlich auf sein eigenes Lüftungsverhalten zurückzuführen ist. Sobald die geminderte Miete die Höhe von 2 Nettokaltmieten erreicht, dürfen Sie fristlos kündigen – selbst wenn der Mieter irrtümlich dachte, zur Minderung berechtigt zu sein.

🔧 Auch ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters endet, wenn:
* der Mangel behoben wurde,
* der Mangel objektiv nicht behoben werden kann,
* der Mieter die Mängelbeseitigung ablehnt oder verhindert,
* das Mietverhältnis unstrittig beendet ist.

🔑 Ihr Vorteil: Sobald das Zurückbehaltungsrecht endet, muss der Mieter den einbehaltenen Betrag (abzüglich der berechtigt geminderten Miete) sofort an Sie zahlen. Andernfalls befinden sich die Mieter in Zahlungsverzug und Sie dürfen auch deswegen fristlos kündigen.
Bleiben Sie dran – nächste Woche teilen wir weitere wertvolle Tipps und Informationen!

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🔧 Erfreuliche Neuigkeiten für Vermieter: Bei unerheblichen Mängeln darf der Mieter nicht mindern!Mieter neigen dazu, bei...
10/07/2024

🔧 Erfreuliche Neuigkeiten für Vermieter: Bei unerheblichen Mängeln darf der Mieter nicht mindern!

Mieter neigen dazu, bei jeder Kleinigkeit die Miete zu mindern. Doch das ist nicht immer zulässig! Laut § 536 Abs. 1 S. 3 BGB darf der Mieter nur mindern, wenn er erheblich in der Nutzung der Mieträume beeinträchtigt wird. Hier sind einige Beispiele für unerhebliche Mängel:

- Abweichung der Wohnfläche um bis zu 10%
- Verlegung des Müllplatzes ohne Geruchsbelästigung
- Kleine Wasserflecken an der Tapete
- Lärm durch eine nahegelegene Diskothek, der durch Schließen der Fenster nicht hörbar ist
- Vereisung einzelner Fenster im Winter
- Leichte Verschmutzung des Balkongeländers
- Geringfügiger Luftdurchgang bei Altbaufenstern
- Kleine feuchte Stelle an der Wand zum Treppenhaus

Bleiben Sie dran – in den kommenden Wochen teilen wir weitere wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Mietminderung!

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Mindert Ihr Mieter zu lange und zu viel? ⚖️❗Liebe Vermieter,Ihr Mieter kürzt die Mietzahlung? Dann sollten Sie genau prü...
01/07/2024

Mindert Ihr Mieter zu lange und zu viel? ⚖️❗

Liebe Vermieter,
Ihr Mieter kürzt die Mietzahlung? Dann sollten Sie genau prüfen, ob dies rechtens ist. Beachten Sie diese 5 Grundsätze, um nicht unnötig Geld zu verlieren:

1. Die Beeinträchtigung der Nutzung gibt das Maß vor 📏
Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach der Beeinträchtigung der Nutzung. Dies hängt von der Art des Mangels und den betroffenen Räumen ab. Ein defekter Heizkörper im 1-Zimmer-Appartement beeinträchtigt mehr als im Gäste-WC einer 3-Zimmer-Wohnung. Auch Mängel außerhalb der Wohnung, wie eine defekte Beleuchtung im Treppenhaus, können gemindert werden.

2. Basis der Minderung ist die Bruttomiete 💰
Die Minderung erfolgt auf die Bruttomiete, also inklusive Betriebskosten. Egal ob Vorauszahlungen oder Pauschalen – auch die verbrauchsabhängigen Betriebskosten werden gemindert (BGH, Urteil v. 06.04.2005, Az. XII ZR 225/03).

3. Minderung ab Mängelanzeige und für die Dauer der Beeinträchtigung ⏱️
Der Mieter darf die Miete nur für die Zeit mindern, während der ein erheblicher Mangel besteht, und erst ab dem Tag, an dem Sie von dem Mangel Kenntnis erhalten haben. Rechnen Sie Tag genau ab.

4. Rückwirkende Minderung nur bei Vorbehalt ⏪
Hat der Mieter die Miete gezahlt und dabei keinen Vorbehalt wegen eines Mangels erklärt, kann er nicht nachträglich zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Dies geht nur mit einem Vorbehalt oder wenn er nachweisen kann, dass er sein Recht auf Mietminderung ausnahmsweise nicht kannte (BGH, Beschluss v. 04.09.2018, Az. VIII ZR 100/18).

5. Keine Minderung nach Mietende 🛑
Nutzt der Mieter die Wohnung nach Mietende weiter, obwohl Sie dem widersprochen haben? Dann darf er bei einem neu auftretenden Mangel nicht die Miete kürzen. Nur wenn die Miete bereits während der Mietzeit wegen eines Mangels gemindert war, darf er dies fortsetzen (BGH, Urteil v. 27.05.2015, Az. XII ZR 66/13).

Fazit
Prüfen Sie die Mietminderung Ihres Mieters sorgfältig und beachten Sie diese Grundsätze, um unnötige Verluste zu vermeiden. Bleiben Sie dran – nächste Woche teilen wir weitere wertvolle Tipps und Informationen!

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Keine Mängelanzeige? Für Schäden haftet Ihr Mieter! ⚠️🏠Liebe Vermieter,ihr Mieter hat das Recht zur Mietminderung, aber ...
18/06/2024

Keine Mängelanzeige? Für Schäden haftet Ihr Mieter! ⚠️🏠

Liebe Vermieter,
ihr Mieter hat das Recht zur Mietminderung, aber auch Pflichten in Bezug auf Mietmängel. Die wichtigste Pflicht: Der Mieter muss Ihnen auftretende Mängel unverzüglich anzeigen – sonst hat er selbst das Nachsehen.

🔍 Unverzügliche Mängelanzeige ist Pflicht
Gemäß § 536c Abs. 1 BGB muss der Mieter auftretende Mängel unverzüglich anzeigen. Diese Pflicht ist entscheidend, da Sie auf diese Informationen angewiesen sind, um die Wohnung ordnungsgemäß instand halten zu können.

📞 Form der Anzeige
Bitte beachten Sie: Teilt der Mieter Ihnen, Ihrem Verwalter oder dem Hausmeister einen Mangel mit, hat er seine Pflicht erfüllt. Auch wenn der Mieter davon ausgehen kann, dass Ihnen der Mangel bereits bekannt ist, muss er ihn trotzdem anzeigen, um eine Mietminderung zu rechtfertigen.

🛠️ Folgen unterlassener Mängelanzeige
So etwas kommt im Vermieteralltag leider immer wieder vor: Bei einer Wohnungsbesichtigung stellen Sie fest, dass ein Dachfenster undicht ist und die darunterliegende Wand bereits feucht und schimmelig ist. Der Mieter bestätigt, dass sich die feuchten Stellen seit Monaten vergrößern, hat es Ihnen aber nicht gemeldet.
In diesem Fall hat der Mieter seine Pflicht verletzt und muss den durch die unterlassene Anzeige entstandenen Schaden ersetzen (§ 536c Abs. 2 BGB). Die Kosten für die Renovierung der Wand können Sie von Ihrem Mieter verlangen. Für das neue Dachfenster müssen Sie jedoch selbst aufkommen. Und: Mindern darf der Mieter auch nicht, denn dies setzt voraus, dass er Sie über den Mangel informiert hat.

🚪 Kündigung bei wiederholter Pflichtverletzung
Verletzt der Mieter wiederholt seine Pflicht, Mängel rechtzeitig anzuzeigen, und gefährdet dadurch Ihre Immobilie erheblich, dürfen Sie ihm fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies gilt allerdings erst, wenn er nach einer Abmahnung erneut eine Mängelanzeige verzögert.

Bleiben Sie dran – in den kommenden Wochen teilen wir weitere wertvolle Tipps und Informationen rund um das Thema Mietminderung!

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Empfindlichkeiten des Mieters sind allein sein Problem!Liebe Vermieter,es ist eine Tatsache: Mietminderungen müssen obje...
07/06/2024

Empfindlichkeiten des Mieters sind allein sein Problem!

Liebe Vermieter,
es ist eine Tatsache: Mietminderungen müssen objektiv bestimmt werden. Das bedeutet, dass Überempfindlichkeiten Ihres Mieters nicht zu Ihren Lasten gehen. Doch was bedeutet das konkret? Lesen Sie weiter, um zu erfahren, wie Sie mit solchen Situationen umgehen können.

🌟 Objektivität bei Mietminderungen
Hat die Wohnung Ihres Mieters einen Mangel, darf er die Miete und die Betriebskosten in angemessener Höhe mindern. Was angemessen ist, muss objektiv bestimmt werden. Das ist gut für Sie, denn Überempfindlichkeiten des Mieters führen nicht zu einer berechtigten Mietminderung.

🚫 Beispiele für unzulässige Mietminderungen aufgrund persönlicher Empfindlichkeiten:
Allergien 🤧: Ihr Mieter reagiert allergisch auf Katzenhaare, weil der Nachbar eine Katze hat. Die Wohnung ist objektiv mängelfrei, daher ist eine Mietminderung unzulässig (AG Bad Arolsen, Urteil v. 30.07.2003, Az. 3 C 528/07).

Technischer Lärm 🔊: Der Mieter mindert die Miete wegen Lärms einer Gebäude-Abluftanlage. Erfüllt die Anlage die technischen Vorgaben, ist die Minderung unzulässig – auch wenn der Lärm den Mieter stark stört (BGH, Urteil v. 23.09.2009, Az. VIII ZR 300/08).

Religiöse Gefühle ✝️: Ein Mieter fühlt sich durch eine Madonnenstatue im Treppenhaus in seinen religiösen Gefühlen beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung liegt objektiv nicht vor, daher ist die Mietminderung unzulässig (AG Münster, Urteil v. 27.07.2003, Az. 3 C 211/03).

Lärmempfindlichkeit 🔇: Ein Mieter mindert die Miete wegen Kinderlärms. Kinderlärm ist sozial üblich, daher ist die Mietminderung unzulässig (LG Heidelberg, Urteil v. 26.02.2010, Az. 5 S 95/09).

Elektrosmog 📡: Ein Mieter mindert die Miete wegen einer Funkantenne auf dem Dach. Solange keine objektive Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist die Mietminderung unzulässig (BGH, Urteil v. 14.01.2014, Az. V ZR 89/13).

🔍 Auch der nicht selbst beeinträchtigte Mieter darf mindern
Die objektive Bestimmung eines Mietmangels kann jedoch auch zu Ihrem Nachteil sein. Beispielsweise darf auch ein Mieter, der während der Beeinträchtigung im Urlaub war oder seine Wohnung untervermietet hat, die Miete mindern, obwohl er selbst nicht unmittelbar betroffen ist (LG Osnabrück, Urteil v. 10.10.2005, Az. 12 S 488/03; BGH, Urteil v. 22.08.2018, Az. VIII ZR 99/17).

✅ Fazit:
Überempfindlichkeiten sind allein das Problem des Mieters. Achten Sie darauf, dass Mietminderungen objektiv begründet sind, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

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📢 Ihr Mieter rügt einen Mangel - so handeln Sie jetzt richtig! 🏠⚒️Liebe Vermieter,Wenn Ihr Mieter einen Mangel anzeigt o...
28/05/2024

📢 Ihr Mieter rügt einen Mangel - so handeln Sie jetzt richtig! 🏠⚒️

Liebe Vermieter,
Wenn Ihr Mieter einen Mangel anzeigt oder sogar die Miete kürzt, kann das schnell frustrierend sein. Doch selbst wenn die Beschwerde unberechtigt erscheint, sollten Sie stets professionell und zügig handeln. ✅

Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:

1️⃣ Schnell reagieren und vor Ort überprüfen 🔍 Nach einer Mängelanzeige sollten Sie sich möglichst schnell vor Ort ein Bild machen, idealerweise zusammen mit einem Handwerker oder einem Zeugen. Achten Sie dabei besonders auf folgende Punkte:

Liegt tatsächlich ein erheblicher Mangel vor? 🏚️ Ohne erheblichen Mangel ist eine Mietminderung ausgeschlossen, der Mieter kann jedoch Abhilfe verlangen.

In welchem Maß ist der Mieter in der Nutzung der Mieträume beeinträchtigt? 🛋️ Davon hängt ab, in welcher Höhe der Mieter mindern darf.
Gibt es Anhaltspunkte, dass der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat? 🤔 Bei üblicher Abnutzung ist dies jedoch prinzipiell nicht der Fall (§ 538 BGB).

2️⃣ Schimmelschäden richtig beurteilen 🦠 Schimmelschäden sind ein häufiges Problem. Oft wird vorschnell angenommen, dass der Mieter schuld ist, weil er nicht richtig geheizt und gelüftet hat. 🌡️💨

Bedenken Sie: Im Streitfall müssen Sie beweisen, dass die Schadensursache nicht in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Eine gründliche Ursachenforschung und eine beweissichere Dokumentation sind daher unerlässlich. 📋📸

3️⃣ Maßnahmen zur Mängelbeseitigung 🔧
Reparatur beauftragen: Liegt ein Mangel vor, den Sie beseitigen müssen, beauftragen Sie schnell einen Handwerker. 👷‍♂️ Informieren Sie den Mieter über die anstehende Reparatur. 🛠️ Bei umfangreicheren Maßnahmen sollten Sie verschiedene Angebote einholen und den Mieter darüber informieren.

Prüfung der Mietminderung: Hat Ihr Mieter die Miete gemindert, vergewissern Sie sich, ob die Höhe der Minderung richtig berechnet und angemessen ist bzw. ob der Mieter aus Rechtsgründen überhaupt mindern darf. 📉💡

Fazit: Eine schnelle und gründliche Überprüfung vor Ort sowie eine zeitnahe Mängelbeseitigung sind im Interesse beider Parteien. ⚖️ So können Sie die Angelegenheit zügig abschließen und eventuell verhindern, dass der Mieter die Miete mindert. 🔄

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